Beiträge von Eckardt

    Lieber Herr Müller-Lüdenscheid,

    als Neurologe geben ich Ihnen bei der nicht-spinal verlaufenden MS hier vollkommen recht, und wenn sich spinale Herde nachweisen lassen, könnten wir sogar die Schädigungshöhe angeben ( vielleicht für den ICD-10-2006 als Idee ).

    Hessen bewölkt plus (! ) 1 Grad.
    Eckardt

    Hallo Herr Jeromin, liebes Forum,

    es ist sogar noch komplizierter. Lesen wir den ICD-10-2005 genau, handelt es sich bei F00.- bis F03 um Sterndiagnosen, die eine vorgeschaltete Kreuzdiagnose brauchen. Der Schweregrad der Demenz muß mit der U51.- ( das Ausrufezeichen ist in der Version 2005 weggefallen, also keine optionale Diagnose mehr ) verschlüsselt werden. \" Die Kodierung erfordert den Einsatz .... Testverfahren ( .... MMSE )\", wie der ICD-10 ausführt.
    Die F03 als Sammeltopf, was woanders nicht passt, hat kein Stern, kann also allein verschlüsselt werden ( natürlich mit der entsprechenden U51.- ).
    Wie schon an anderer Stelle ( Thread \"Senilität\" ) diskutiert, ist eine differenzierte Diagnosestellung einer leichten kognitiven Störung, einer Senilität oder einer Demenz -wohlmöglich mit ätiologischer Zuordnung- schwierig und sollte dem Facharzt überlassen werden. Besteht jedoch der Verdacht auf eine Demenz ( nicht nur ein passageres Syndrom ) und wird diese behandelt, ist sie nach der DKR008b zu kodieren. Gottseidank schreibt uns die DKR noch nicht vor, was sie unter Behandlung versteht. Wie z.B. Chirotherapeuten wissen, gibt es auch Behandlungen ohne Medikamente.

    Eckardt
    Nordhessen bei minus 5 Grad bedeckt :sterne:

    Liebe Diskussionsteilnehmer,
    ob ich als Neurologe helfen kann, weiß ich nicht ( zumal ich nicht so sehr mit der Kodierung, mehr mit ihren ökonomischen Konsequenzen hadere ).

    Ich schließe mich der Meinung von Frau Klein an.
    - Definiert ist eine Parese \"als Lähmung, die zu einer Einschränkung des aktiven Bewegungsumfanges durch Herabsetzung der Kraftentfaltung führt\". In dieser Definition ist keine ätiologische Zuordnung getroffen. Bedingt sein kann sie also durch neurogene oder myogene Schädigung.
    - Die Kodierung der G82.3 mit der fünften Stelle 9 als \"nicht näher bezeichnet\" sehe ich als richtig an. Die darunter stehende Formulierung \"zerebrale Ursache\" ist als Alternative zu verstehen.
    - Gemäß der Kodierregeln ist die Ätiologie als Hauptdiagnose und die Symptomatik als Nebendiagnse zu nennen.
    ( Ökonomisch sind sicherlich alle Tetraparetiker gleich aufwendig, was die pflegerische Versorgung betrifft. Und da das InEK weiterrechnet, dürfen wir mit einem Abgleich unserer Kosten rechnen, wenn wir richtig kodieren ... und dann noch leben )
    Hessen, viel zu warm für die Jahreszeit
    Eckardt

    Hallo Herr Schaedlich,
    der Aussage von Herrn Leonhardt wäre nur hinzuzufügen, daß Sie durch die Kennzeichnung rechts und links die Möglichkeit haben, darauf hinzuweisen, daß es sich um ein komplizierendes Rezidiv handelt. Den sich daraus ergebenden Behinderungsgrad können sie durch U50.- und U51.-, durch die Angabe der Parese G80-83, das vorliegende Syndrom G46* sowie die Symptome aus dem Kapitel R verschlüsseln.
    Ökonomisch spielt dies für den Regelfall bei der homogenisierten B70B für 2005 wohl kaum eine Rolle, kann aber vielleicht für 2006 bedeutsam werden.

    Hessen in strahlendem Sonnenschein :sonne: mit Rauhreif
    Eckardt

    Hallo Herr Leonhardt,
    ich weiß zwar auch nichts, aber Vermutungen dürfen geäußert werden :
    Bekanntlich spielt in der Frührehabilitation die Ätiologie weniger eine Rolle als der Behinderungsgrad. Dieser läßt sich -mit einigen Einschränkungen- durch den Früh-Reha-Bartel im ICD-10-2005 mit der U50.- und der U51.- leidlich abbilden. Der Wegfall des ! macht diese Diagnose gemäß der Kodierrichtlinien zu einer zu verschlüsselnden Diagnose. Vermutlich hat man bei der Definition die Grenze zunächst mit dem BE von 30 willkürlich gewählt, um eine weiter zu untersuchende Gruppe definieren zu können. Sollten diese Patienten dauerhaft in den DRG´s bleiben, wäre es erwägenswert, eine weitere Differenzierung der Erlöse über den Behinderungsgrad zu triggern.
    Dieses Vorgehen scheint nicht unüblich zu sein, wie wir mit der Schlaganfall-OPS im 2005 Katalog gelernt haben.
    Mit freundlichen Grüßen aus dem nebligen Hessen
    Eckardt

    Lieber Herr Bürgstein,

    PS: Müsste es nicht \"australo-germanischer Gruouper\" heißen? Remember: There are no kangaroos in Austria!

    recht herzlichen Dank für die Belehrung, natürlich haben Sie Recht !

    Gerade in neuropsychologischen Bereich findet sich in dem Grouper 2005 einige -ökonomische Ungereimtheiten. So werden organisch bedingte Störungen ( z.B. affektive ) minder bewertet als psychiatrisch bedingte. Ist eigentlich kaum verständlich, da organisch bedingte Störungen bekanntlicherweise schlechter einer Pharmakotherapie zugänglich sind und damit längere Zeit einen erhöhten Betreuungsaufwand bedürfen.
    Jeder, der geriatrische Patienten betreut, weiß, welchen Aufwand man mit diesem Patientenklientel hat. Insofern halte ich es gerechtfertigt, beim Vorhandensein eines Störungsbildes dieses auch zu verschlüsseln.

    Was klare Kriterien sind, haben wir von den Psychiatern lernen können; die Begrifflichkeit ist im Kapitel F schon sehr gut definiert. Schwieriger wird´s da in den anderen Kapiteln : Was ist eine Herzinsuffizienz : Die diastoloische Dysfunktion des linken Ventrikels oder die vollgelaufene Lunge ?
    Hier ist noch viel Definitionsarbeit zu liefern, an der wir uns aktiv beteiligen sollten; andernfalls bekommen wir Definitionen von den Kostenträgern, die wie in dem oben angeführten Beispiel, Tatbestände nicht unbedingt klären.

    Hessen, aufgehende Sonne, aber minus 5 Grad.
    Eckardt

    Hallo codeman, liebes Forum,
    Was ist Senilität, eine spannende Frage. Im austro-germanischen Grouper :grouper: , der noch nicht vollständig auf deutsche Verhältnisse adaptiert wurde, wird die R54 wie eine Demenz ökonomisch behandelt. Im ICD-10-2005 wird die Senilität mit Altersschwäche, Seneszenz und hohem Alter gleichgesetzt. Das dem alleinigen Eintritt in ein bestimmtes Alter ein Krankheitswert zukommt, darf bezweifelt werden; Sir B. Shaw verfasste 90 jährig noch drei bedeutsame Theaterstücke. Fassbarer wird da schon die Definition der Uni Hamburg : „Bezeichnung für das Nachlassen von Fähigkeiten, die sich durch den normalen Alterungsprozeß (ab ca. 70 Jahre) einstellen. Beispiele: Nachlassen der Sinne wie z.B. Hören und Sehen, Nachlassen der Konzentrationsfähigkeit, geringere Abwehrkräfte bei Infektionen usw.\" (http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/Projekte/PLex/…ma/Senilita.htm ). Sie trennt diese Prozesse, die bei gut 20% aller Betagten nachweisbar sind (http://www.socialinfo.ch/cgi-bin/dicopossode/show.cfm?id=552 ) von den Alterserkrankungen des Gehirns ab. Die AOK mischt die unterschiedlichen Entitäten in ihrer Definition wieder zusammen : „Auftreten von Alterserscheinungen zu einem individuell sehr unterschiedlichen Zeitpunkt. Beispiele: Greisenzittern, Demenz.\" ( http://www.aok.de/bund/tools/med…med.php?id=2506 ). Die alleinige kognitive Beeinträchtigung ( F 06.7 ) ist nach dem ICD-10 anders zu verschlüsseln. Eine klare Definition fehlt also.
    :defman: Ich halte die Diagnose für gerechtfertigt, wenn im hohen Alter ( wirklich schon ab siebzig ? ) es zu einer kognitiven Beeinträchtigung, zu einer Störung der geteilten Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit und Auffassungsgabe kommt, die das Ausmaß einer Demenz -noch- nicht erreicht; diese Störung muß beeinträchtigend sein. Der erhöhte Resourcenverbrauch spiegelt sich z.B. in wiederholten Aufklärungen wider.
    Für andere Einschätzungen wäre ich dankbar.
    Grüße aus dem Hochnebel in Hessen
    Eckardt

    Guten Morgen Herr Selter,
    ganz herzlich bedanke ich mich für Ihre eindeutige Klarstellung der Kodierschwelle. Bedauerlicherweise habe ich die Erfahrung gemacht, daß der MdK dies nicht so sieht. Könnten Sie mir -außerhalb der genannten Zeitschrift- die Zitatstelle in den Dt. Kodierregeln nennen, damit ich zukünftige Diskussionen abkürzen kann ?
    Mit Dank im Voraus aus dem frostigen Hessen
    Eckardt

    Hallo Herr Dufner, hallo Herr Leonhardt,
    zu der Frage des Herrn Dufner muß ich zunächst einmal anmerken, daß nur kodiert werden darf, was während des Krankenhausaufenthaltes behandlungsrelevat gewesen ist. Liegt eine pharmakologisch ausreichend behandelte Depression vor, die keinen erhöhten Behandlungsaufwand mit sich bringt -außer, daß der Patient sein Medikament einnimmt-, kann sie eigentlich nicht kodiert werden. Stellt sich jedoch heraus, daß die Erkrankung nur unzureichend pharmakologisch behandelt werden kann und sich hieraus ein erhöhter Behandlungsaufwand ergibt ( z.B. wiederholtes Erklären, vermehrte Pflegeaufwand durch Pseudodemenz bei Depression ), ergibt sich eine Kodiermöglichkeit.
    Fachärztlicherseits müßte geklärt werden, ob es sich hierbei nicht primär um eine organisch bedingte affektive Störung ( F06.3 ) handelt, oder ob wie bereits angeführt eine primär psychiatrische Störung ( F32.- ) in Frage kommt.
    (Anmerkung : Noch berücksichtigt der Grouper organisch bedingte Störungen schlechter als psychiatrische, obwohl wir wissen, daß erstere unbefriedigender behandelt werden können und letztlich damit mit einem höheren Aufwand verbunden sind :totlach: ).
    Grüße aus dem sich einnebelnden Hessen
    Eckardt

    Lieber Herr Dr. Holm, lieber Herr Keute,
    herzlichen Dank für die prompte Klärung des Problems. Scheint so zu sein, daß wir uns die DRG´s, die mit ID DIACOS generiert werden, mit einem anderen Grouper ( :grouper: ) kritisch ansehen sollten.
    Besten Dank aus dem nebligen Hessen :sterne:
    Eckardt