Beiträge von aufwunschabgemeldet

    Hallo Forum,
    ich habe eine vielleicht nicht so banale Frage:
    Wer ist eigentlich der behandelnde Arzt im Krankenhaus (und damit für viele Entscheidungen in Sachen DRG verantwortlich)?
    Doch *nicht* der Stations-Assistenzarzt? Denn der assistiert ja per Definitionem den Ober- und Chefärzten (wer die Arbeit macht, ist ein andere Sache). Oder anders herum: Sowohl Kassen wie Privatpatienten schließen doch einen Vertrag auf Behandlung durch *Fachärzte* (sic!), auch in den Verhandlungen mit den Kassen ist ja übrigens nur davon die Rede.
    Also das Gesetz und DKR streng ausgelegt: für DRG´s können und dürfen nur Ober- und Chefärzte verantwortlich sein.
    Gruß aus München