Sehr geehrter Herr Schaffert,
Der Vorschlag, den der GKV-SV ja auch auf dem DRG-Forum vorgestellt hatte, übersieht vor allem die Tatsache, dass es zumindest in unserer Region so ist, dass die Häuser ohne Neuroradiologie die Fälle zur Thrombektomie noch aus der Notaufnahme heraus in das entsprechende Zentrum verlegen. Das bedeutet, dass diese Fälle gemäß Landesvertrag nach §112 ohnehin keine stationären Fälle oder maximal 1 BT stationär sind, geschweige denn, das der OPS 8-981 überhaupt in der kurzen Zeit geltend gemacht werden könnte. Der OPS würde also eine Strukturvoraussetzung formulieren, die mit der hinter dem OPS stehenden Leistung in 99,99% der Fälle überhaupt nichts zu tun hat. Die Fälle verbleiben - zumindest in unserer Region - auch nach der Intervention im Zentrum, eine Verbringungsleistung steht also hier auch nicht zur Debatte.
Bzgl. Kalkulation möchte ich ergänzen, dass die Thrombektomie in Verbindung mit dem OPS 8-981 bisher in eigene DRGs mündet.
Ich gebe Ihnen vollkommen Recht, dass hier vermutlich verschärft Strukturpolitik unter dem Deckmantel der Versorgungsqualität über den OPS gemacht werden soll. Dem auf mehreren Veranstaltungen gemachten Vorschlag, im OPS nur Leistungen abzubilden und qualitative Strukturvoraussetzungen in G-BA-Richtlinien oder auf Länderebene zu regeln, die dann auch prüfbar sind, liefe dieses Szenario komplett entgegen.
Beste Grüße
AnMa