Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Grüße, Herr Dr. Sander,
zum Wochenbeginn möchte ich Ihren Pessimismus ein wenig bremsen:
Aus \"gut unterrichteten Kreisen\" ist zu hören, dass die Datensammlung zur Ermittlung des landesweiten Basisfallwertes in NRW voraussichtlich noch in dieser Woche starten soll.
Sie bemängeln, dass es in dieser Richtung bislang wenig - für Sie nachvollziehbare - Aktivitäten gegeben habe. Man sollte in diesem Zusammenhang aber berücksichtigen, dass die erste Kalkulation und Vereinbarung des landesweiten Basisfallwertes für alle Bundesländer richtungsweisend im Hinblick auf die zukünftige Vergütung der Krankenhausleistungen sein wird. Über den gesetzlichen Auftrag im KHEntgG und die beiden grob beschriebenen Berechnungsalternativen hinaus hat der Gesetzgeber den Landeskrankenhausgesellschaften keine Verfahrensvorgaben gegegeben. Fest steht nur, dass die Landeskrankenhausgesellschaften Landesbasisfallwerte kalkulieren müssen und dass der Referentenentwurf eine nachträgliche Korrekturmöglichkeit vorsieht. Entsprechend umfangreich und komplex war und ist somit die von den Landeskrankenhausgesellschaften und der DKG zu leistende Vorarbeit. Sowohl das Kalkulationsverfahren als auch die hierfür erforderliche Datenerhebung sollten inhaltlich und technisch mit großer Sorgfalt vorbereitet werden.
Wie weiter zu hören war, erspart die gründliche Vorbereitung den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern die zwischenzeitlich in anderen Ländern erforderlich gewordene Installation mehrerer Updates zu dem in wenigen Tagen bereitgestellten Datenerfassungstool.
Schlussfolgerung: Es gibt etwas und Sie haben nichts verpennt!
Freundliche Grüße,
DRG-Fan