Beiträge von DRG-Fan

    Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Grüße, Herr Dr. Sander,

    zum Wochenbeginn möchte ich Ihren Pessimismus ein wenig bremsen:
    Aus \"gut unterrichteten Kreisen\" ist zu hören, dass die Datensammlung zur Ermittlung des landesweiten Basisfallwertes in NRW voraussichtlich noch in dieser Woche starten soll.
    Sie bemängeln, dass es in dieser Richtung bislang wenig - für Sie nachvollziehbare - Aktivitäten gegeben habe. Man sollte in diesem Zusammenhang aber berücksichtigen, dass die erste Kalkulation und Vereinbarung des landesweiten Basisfallwertes für alle Bundesländer richtungsweisend im Hinblick auf die zukünftige Vergütung der Krankenhausleistungen sein wird. Über den gesetzlichen Auftrag im KHEntgG und die beiden grob beschriebenen Berechnungsalternativen hinaus hat der Gesetzgeber den Landeskrankenhausgesellschaften keine Verfahrensvorgaben gegegeben. Fest steht nur, dass die Landeskrankenhausgesellschaften Landesbasisfallwerte kalkulieren müssen und dass der Referentenentwurf eine nachträgliche Korrekturmöglichkeit vorsieht. Entsprechend umfangreich und komplex war und ist somit die von den Landeskrankenhausgesellschaften und der DKG zu leistende Vorarbeit. Sowohl das Kalkulationsverfahren als auch die hierfür erforderliche Datenerhebung sollten inhaltlich und technisch mit großer Sorgfalt vorbereitet werden.
    Wie weiter zu hören war, erspart die gründliche Vorbereitung den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern die zwischenzeitlich in anderen Ländern erforderlich gewordene Installation mehrerer Updates zu dem in wenigen Tagen bereitgestellten Datenerfassungstool.

    Schlussfolgerung: Es gibt etwas und Sie haben nichts verpennt!

    Freundliche Grüße,

    DRG-Fan

    Hallo, Herr Lückert,

    ich kann Ihnen bezüglich Ihrer Ausführungen zu den anstehenden Datensammlungen durch die Landeskrankenhausgesellschaften nur zustimmen.
    In erster Linie hängt das Kalkulationsergebnis von der Qualität und der Quantität der Daten ab, die den LKGen seitens der Krankenhäuser für die Kalkulation des Landesbasisfallwertes zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollte kein Krankenhaus dem Trugschluss unterliegen, die eigenen Daten würden nicht benötigt, weil, es seien ja genügend andere da.
    Alle Landeskrankenhausgesellschaften haben bereits bzw. werden in Kürze mit der Erhebung der benötigten Daten beginnen und man kann nur eindringlich dafür werben, sich im eigenen Interesse daran zu beteiligen.
    Nähere Informationen werden - zumindest in NRW - den Krankenäusern in Kürze zugehen.

    Freundliche Grüße,

    DRG-Fan

    Verehrte Forumsteilnehmer,

    der Referentenentwurf zum 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) wurde mit Datum vom 28.05.2004 durch das BMGS veröffentlicht.
    Download (nicht editierbar) als PDF-Datei unter:

    [center]Download 2. FPÄndG - Referentenentwurf[/center]

    Die Konvergenzphase wird danach auf vier Jahre bis 2008 verlängert. Gemessen am Ausgangswert 2005 soll die Differenz zwischen dem bisherigen krankenhausindividuellen Erlösbudget und dem künftigen Erlösbudget in Höhe des landesweiten Basisfallwertes mit jährlichen Konvergenzstufen wie folgt abgebaut werden:

    2005 - 15%
    2006 - 25%
    2007 - 30%
    2008 - 30%

    Wie zu erwarten war , gibt es auch erhebliche Änderungen bei der Finanzierung der Ausbildungsstätten und der Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen (§ 17 a KHG).

    Freundliche Grüße an alle und viel Spaß bei den Analysen,

    DRG-Fan

    Verehrte Zusatzentgelt-Interessierte,

    die seitens der KGNW initiierten Umfrage zu den kalkulierten/vereinbarten Entgelten nach den Anlagen 3 und 4 der KFPV ist wie alle entsprechenden Angebote abhängig von der Beteiligung der einzelnen Krankenhäuser. Da sich diese Beteiligung aktuell aber überwiegend weniger durch das Liefern eigener Daten, als durch die Abfrage der anonymisierten Daten anderer Krankenhäuser auszeichnet, ist eine Bereitstellung aussagekräftiger Ergebnisdaten - insbesondere für die wenigen Häuser, welche bislang ihre Daten zur Verfügung gestellt haben - noch nicht möglich. Die KGNW hat gleichwohl entsprechende Berichte erarbeitet und stellt diese ihren Mitgliedern auf Anfrage zu Verfügung. Diese Verfahrensweise entspricht der in dem genannten Rundschreiben beschriebenen und sollte daher nachträglich nicht geändert werden. Eine öffentliche Publikation der Ergebnisse scheidet von daher aus.

    Günstigerweise sollte eine Anfrage per Mail an folgende Adresse gestellt werden:
    drg@kgnw.de
    Dorthin können auch Verbesserungsvorschläge zum Projekt sowie auch allgemeine (Abrechnungs-)Fragen geschickt werden.

    Die oben beschriebene Situation ist sicherlich in hohem Maße durch die aktuell noch sehr geringe Verhandlungs- bzw. Abschlussquote der NRW-Krankenhäuser in beiden Landesteilen begründet. Allerdings ist es auch möglich, zunächst nur Kalkulationsdaten zu melden und nachträglich die konkreten Verhandlungsergebnisse nachzureichen und so das Projekt bereits vor den eigenen Verhandlungen zu unterstützen. In den o.g. Berichten der KGNW sind die Daten entsprechend gruppiert.

    Ich möchte daher an dieser Stelle auch dafür werben, sich mit eigenen Datenlieferungen an dem Projekt der KGNW zu beteiligen. Die Krankenhäuser in NRW sind landesteilübergreifend theoretisch in der Lage, bei solchen Projekten einen Datenbestand von hoher Aussagekraft und damit ein mächtiges Werkzeug z.B. für die eigenen Entgelt- und Budgetverhandlungen zu schaffen. Diese Chance wird allerdings noch nicht in ausreichendem Maße genutzt.

    Grüße an alle,

    DRG-Fan