Hello Mr Poschmann :look:
erst mal Glückwunsch zur 100. Post
Zitat
Hallo Joe,
jetz wird es aber spannend, wird auch nur annähernd der Änderungsantrag der Regierung umgesetzt:
1. Einführung des Begriff Arbeitsbereitschaft
ja, ich hab das alles gelesen. Den Begriff "Arbeitsbereitschaft" gibt es im BAT aber schon länger. Die Mitarbeiter in unserem Rettungsdienst arbeiten so (8Std bezahlt, 12Std. anwesend)
ZitatKlartext (man möge mich korrigieren, falls ich mich irre...):
1. Anhebung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit als Vollstunden bis 48h entsprechen etwa dem bisherigen Einkommen aus den Bereitschaftsdiensten (aus ärztlicher Sicht), ist aber auch abhängig von der Anzahl der bislang geleisteten Dienste
Richtig, das ist jetzt auch grundsätzlich die Voraussetzung in allen meinen Modellen. Bei uns bspw. ist es allerdings so, dass die Vergütung des bisherigen Bereitschaftsdienstes mehr als 20% des Einkommens ausgemacht hat. z.T. wesentlich mehr. Ärzte werden sich definitiv auf einen Einkommensverlust einstellen müssen.
Zitat2. Mehrkosten für die Krankenhäuser entstehen durch die Umwandlung von Dienststufe D in Vollarbeit und durch die Begrenzung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 48h pro Arzt, bezogen auf 12 Monate (es müssen zusätzliche Ärzte eingestellt werden). Um es am Modell zu verdeutlichen: wenn Ärzte 100 Bereitschaftsstunden pro Monat einreichen, entspricht das 25h/Woche+38,5 Tarif (+/- 2Stunden außerhalb des Tarifs)=63,5H/Woche. Bei max.Arbeitszeit von 48h müssen 15h/Woche durch Neueinstellungen abgedeckt werden, entsprechend einer Aufstockung im Assistenzbereich (und OA mit Bereitschaftsdienst) von 40% der VK...korrekt?
Nun, die Rechnung ist zwar mathematisch korrekt, aber ich gehe davon aus, dass gerade jetzt dringend über Organisationsstrukturen nachgedacht werden muss. Mehrkosten werden nicht zu refinanzieren sein.
Zitat3. Die Rolle der Tarifbindung wird über die Arbeitszeitmodelle an Kliniken entscheiden
Ich würde es mal so sagen: Private KH-TRäger befinden sich in einer besseren Ausgangssituation, weil sie es einfacher haben, auf Arbeitsmarkt-Bedingungen zu reagieren. Also jetzt mal salopp ausgedrückt: da wird der Arzt eben besser bezahlt (angelockt) und bei der Putzfrau wird das wieder reingeholt. Klingt hart, aber so funktioniert das. Allerdings auch nur solange, bis es wieder genug Ärzte gibt.
Zitat4. und wie war das mit der schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers ?...
Wenn der ärtzliche Dienst begriffen hat, welche Auswirkungen das EuGH-Urteil hat (bzw im schlimmsten Fall haben kann), dann werden sie zähneknirschend unterschreiben. Da bin ich mir sehr sicher.
Meine persönliche Zusammenfassung nach Bekanntgabe des Änderungs-Entwurfes:
Chance verpasst. Eine Anhebung der täglichen Arbeitszeit, bzw. Begrenzung auf 12Std wäre das Gebot der Stunde gewesen. Anstatt dessen müssen die Ärzte in Zukunft die Kröte schlucken, dass sie im neuen "Bereitschaftsdienst" (also Arbeitszeit mit Arbeitsbereitschaft)12Std. anwesend sein müssen und nur 8Std. bezahlt bekommen. Dies entpricht einer Gesamtbezahlung der 12Std. von ca. 67%. Eine krasse Verschlechterung zur bisherigen Stufe D im Bereitschaftsdienst. Mir ist im Moment noch nicht ganz klar, ob dabei geschlafen werden darf/kann. Muss mich noch erkundigen. Weiss das jemand?
Plus: Bedingt durch die Tatsache, dass dieser 12-Std-Dienst nur mit 8 Stunden berechnet wird, wird aus den wöchentlichen 48Std. zwingend eine 6-Tage-Woche (weil hintereinander nix mehr geht. Es ist eben doch ein Unterschied, ob man von zB Mittwochmorgen bis Donnerstagmittag anwesend ist, oder für die gleiche Arbeitsleistung 3x kommen muss - Mittwoch, Donnerstag und Freitag). Nochmal eine Verschlechterung des Freizeitwertes. Wer das nicht will, und bei der 5-Tage-Woche mit 40Std (38,5) bleibt, der hat finanziell endgültig die Karte gezogen, die mit einem bestimmten Körperteil zu tun hat.
Das ist alles nicht sehr erfreulich.
Ach ja, wir reden hier immer nur von Ärzten. Die gleiche Problematik betrifft ja alle Berufe, die Bereitschaftsdienst erbracht haben. Nur mal so am Rande.