Beiträge von gefi

    Hallo nast,
    nachdem beim Level 1 und 2 eine \"Wand an Wand\"-Situation bzw. ein Transport innerhalb eines Gebäudes bzw. eines Gebäudekomplexes ohne Transport mit dem Kfz. gefordert wird, gehe ich bei dem Begriff \"angeschlossen\" von einer relativ nahen räumlichen Beziehung des Kreißsaals zur Kinderklinik aus. Das kann bedeuten, dass die Klinik sich in unmittelbarer Nähe befindet, aber nicht verbunden ist.
    Eine genaue Angabe der Entfernung oder der Transportzeit wäre hilfreich, ist aber nicht definiert. Eine organisatorische Anbindung wäre sicher auch ausreichend, da hier die Präsenz des Neonatologen zur Geburt, und auf die kommts ja an, gewährleistet werden kann.
    Gruß

    Hallo Herr Leonhardt,
    die Entscheidung ob ambulant oder stationär abgerechnet wird, hängt auch von der VWD ab. Hat der Patient nach der OP übernachtet, wäre eine stationäre Abrechnung gerechtfertigt, da der Behandlungsplan eine stationäre Behandlung vorgesehen hat und sich erst intraoperativ herausstellte, dass eine Prozedur nicht durchgeführt werden musste. War allerdings bereits vor OP-Beginn klar, dass die Marknagelentfernung nicht nötig ist, wäre eine ambulante OP-Abrechnung angemessen.
    Gruß

    Guten Morgen,
    gemäß dem BSG-Urteil vom 13.12.2001, B 3 KR 11/01 R, hat die KK auf Grund der Zeitschiene nach Treu und Glauben ihre Rechte verwirkt.
    Wir betrachten damit die Forderung der KK als gegenstandslos, wenn es sich um Fälle aus dem Jahr 2003 handelt. Bei Fällen aus dem Jahr 2004 kann man ja etwas nachgiebiger sein und das Datum der Rechnungsstellung berücksichtigen.
    Gruß

    Herzlich willkommen jaemon5,
    die Grundvoraussetzungen hat Herr Selter ja schon beschrieben. Schauen Sie doch auch auf die Seite Neuigkeiten, dort sind zahlreiche Veranstaltungen angeboten. Am 13.12.(Mainz) und 16.12.2005 (Düsseldorf)finden Fortbildungen zum Thema MDK statt. Aus eigener Erfahrung möchte ich Ihnen auch eine Hospitation bei einem erfahrenen Medizincontroller ans Herz legen. Da lenen Sie auch, wie man sich und die Abteilung Medizincontrolling organisiert.
    Gruß
    G. Fischer

    Hallo jaemon5,
    der MDK hat schon Recht. Die Dysphagie ist als Ursache zu sehen und hat die stationäre? Behandlung begründet. Als ND käme noch die I69.1 in Betracht. Warum wird die Einlage einer neuen PEG-Sonde überhaupt als stationäre Leistung erbracht? Da sehe ich das größere Problem. Wie war die VWD des Patienten?
    Gruß

    Hallo MC Ho,
    wie wär\'s mit:
    HD Z09.8 Nachuntersuchung
    ND Z95.3 oder.4 Vorhandensein einer Herzklappe
    ND Z92.1 Dauertherapie mit Antikoagulantien.

    Schwierig wird die Begründung für eine stationäre Behandlung, sofern keine Pathologie oder ein Symptom vorliegt. Eine Marcumareinstellung geht ja auch beim niedergelassenen Internisten.
    Gruß

    Hallo Hypki,
    eine Zusammenlegung ist nach FPV 2005 nicht möglich.
    Wiederaufnahme-->innerhalb OGVD-->neininn. 30 Tage-->ja-->gleiche MDC-->ja-->Partition M oder A--> ja-->Partition o-->nein-->Komlikation innerhalb OGVD-->nein-->neuer Fall
    Gruß

    Hallo Forum,
    die stationäre Behandlung mit Chemotherapie ist laut MDK Bayern sowieso nicht zu begründen, da Chemotherapien durchaus ambulant zu verabreichen sind. Der MDK beruft sich hier immer auf onkologische Schwerpunktpraxen, welche es ja überall geben soll.
    Der Ausweg besteht darin, die Behandlung onkologischer Patienten als teilstationäre Leistung zu verhandeln und abzurechnen oder einen Vertrag nach § 116b SGB V mit den KK abzuschließen. In Bayern geht das mit der AOK.

    Gruß aus Oberbayern

    Hallo catweasel,
    die Beckenringfraktur ist HD. Der Herzinfarkt :noo: hat bei Aufnahme noch nicht bestanden, erfüllt also nicht das HD-Kriterium \" ....diejenige Diagnose, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthalts verantwortlich ist.\"

    Gruß
    G. Fischer

    @NDorf
    ich versteh\'s nicht! War das Staging eventuell wegen eines anderen Karzinoms notwendig? Dann wär\'s ja eine Nachuntersuchung wegen eines vorbekannten anderen Karzinoms. Auch dann allenfalls vorstationäre Abrechnung. Ich sehe aber nach wie vor ein Zusammenhang mit der geplanten OP, also vorstationär abgebrochen abrechnen oder in die FP miteinbeziehen.
    Gruß aus dem jetzt sonnigen Rosenheim. 8)