Hallo Alex,
nachdem der MDK einfach mal behauptet, eine stationäre Durchführung sei nicht gerechtfertigt, können Sie ja mal die zuständige Krankenkasse fragen, wer in Ihrer Region die Schwerstbehinderte behandeln würde. Wenn Sie einen im ambulanten Sektor finden ist das ja o.k. Wenn nicht, dann wäre eine Kostenübernehmeerklärung der KK vor dem Eingriff hilfreich.
Viel Glück
Beiträge von gefi
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Alle sind einer Meinung, nur der MDK nicht. Weils billiger wird!
Gruß -
Hallo Herr Konzelmann,
als Rentner macht man was Vernünftiges und nicht den Schwachsinn. Suchen Sie sich ein schönes soziales Projekt aus und genießen Sie das Leben. In einem jahr werde ich auch Rentner sein und bin dann froh, wenn ich kein KH mehr von Innen seh.
Gruß -
Hallo,
ob eine Schwangerschaft durch einen med. Sachverhalt kompliziert wird oder nicht, entscheidet die Frauenärztin/der Frauenarzt. Hilfsweise könnte man mal in den Mutterpass schauen, welche Schwangerschaftsrisiken zur Auswahl stehen. Das wäre ggf. ein Hinweis, dass es sich um eine Komplikation handeln könnte.
Gruß -
Hallo,
die AOK Bayern fordert regelhaft eine medizinische Begründung an bei Prozeduren welche im AOP Katalog enthalten sind. Wir formulieren einen Ausnahmetatbestand gem. Anl. 2, §115b und schicken dies per DFÜ. Alles Weitere ist dann Sache der KK, welche den MDK mit entsprechenden Fragestellungen beauftragen muss.
Gruß -
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Hallo,
da es sich wohl um eine Gallenblasenperforation mit Arrosion der Leber. Unter der Prämisse, dass meine Hypothese zutrifft hätte ich folgenden Vorschlag:
HD: K82.2, ND K75.0, K77.0
Gruß -
Hallo,
der Unterschied liegt zum Einen im Chromosomensatz, zum Anderen in der Adjustierbarkeit.
Gruß
G. Fischer -
Guten Morgen,
vorstationär lässt sich der Aufwand nur abrechnen, wenn der Patient wegen dieser Erkrankung nicht mehr kommt (Stichwort Fallzusammenhang).
Kommt er jedoch wieder, können Sie die vorstationäre Abrechnung vergessen. Irgendwelche "Schamfristen" gibts schon lange nicht mehr.
Gruß -
Hallo,
hat es überhaupt Sinn, Zement ohne Aufrichtung des WK einzubringen?
Gruß -
Hallo,
der schlechte ASA wird ja beim Prämedikationsgespräch in der ambulanten Prämedikationssprechstunde festgestellt. Dann wird der Patient sicher garnicht erst aufgenommen, wenn kein Intensivbett frei ist. Erst recht, wenn man bei Aufnahme feststellt, dass ein akuter Infekt vorliegt und eine OP garnicht möglich ist.
Viel Glück bei der stationären Abrechnung.
Gruß