Hallo,
nach Art der Medizinexamina:
nur Nr. 4 ist richtig.
Gruß
Beiträge von gefi
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Hallo Chrissie,
wenn Sie Arzt oder Ärztin sind, können Sie nach GOÄ abrechnen. Liegt Ihnen überhaupt eine Schweigepflichtentbindung vor?
Gruß -
Hallo,
wenn sich Ihr aufnehmender Arzt festlegt und begründet, dass die Stomaversorgung insuffizient war, dann hätten Sie eine Chance die Komplikation dem Verantwortungsbereich des Stomaversorgers zuzuordnen. Keine leichte Aufgabe!
Gruß -
Hallo Ortho,
das mit der Ablehnung ist nur eine kurzfristige Verzögerung. Unser zuständiger MDK macht daraus eine fehlende Mitwirkung und gibt die Fälle einfach an die Kasse zurück. Sie können sich dann vor irgendeinem Sozialgericht streiten, wenn die Kasse absetzt. Fragen sie besser bei der Kasse nach, worin die Auffälligkeit besteht, dann können Sie sich wenigstens besser auf die Fallprüfung vorbereiten. Wenn's überhaupt was nützt.
Gruß -
Hallo,
auch wenn Herr Horndasch meint, sein Vorschlag sei ironisch gemeint, sollte man sich dieses Konzept mal überlegen. Kodierfachkräfte kommen meist aus der Krankenpflege, kosten somit weniger als Ärzte und Hakenhalten ist erlernbar. Nach der OP wird dann wenigstens auch vollständig kodiert.
Gruß -
Hallo,
vor- und nachstationäre Fälle gehören zum Hauptfall und werden mit diesem nach Fallpauschalen abgerechnet. Ambulante Fälle werden nach EBM bzw. GOÄ abgerechnet und haben nichts mit dem Fallpauschalensystemzu tun.
Gruß -
Hallo
die RDS-Prophylaxe kann man nicht kodieren.
Gruß -
Hallo,
das geht nicht. Das Problem ist, dass es sich nicht um einen Tumorbehandlung handelt.
Gruß
G. Fischer -
Hallo,
wie wurde die Fraktur versorgt?
Gruß -
Hallo,
vor lauter Aufregung haben wir jetzt vergessen, nach der Therapie zu fragen.m Wars nur eine Beobachtung oder hat sich vielleicht jemand zu einer oralen Tokolyse hinreißen lassen? Dann sähe es vielleicht anders aus mit der HD und der Z34.
Gruß -
Hallo Herr Selter,
weder in den Beschlüssen des GBA zur Schwangerschaftsvorsorge noch in den AWMF-Leitlinien habe ich eine Risikodefinition gefunden, welche sich explizit auf eine Buchdeckenprellung bzw. auf einen Autounfall bezieht. Es bleibt also dem behandelnden Frauenarzt überlassen, ob er in dem Autounfall ein Risiko sieht und im Teil B, Nr. 52 im Mutterpass ankreuzt oder nicht. Im Übrigen ist es nirgends definiert, was der Begriff "kompliziert" beinhaltet, ein- oder ausschließt. Der Frauenarzt ist also auch hier gefragt, ob die Schwangerschaft durch einen Sachverhalt "kompliziert" wird oder nicht.
Gruß