Hier wird ein grundsätzliches Problem deutlich.
Wenn ich den (unausgesprochenen) Grundsatz(?) befolge, die nach der duch die DKR vorgegebene Bewertung kodierten Diagnosen unverändert in den Arztbrief als Entlassungsdiagnosen zu übernehmen, dann erspare ich mir neben Nachdenken auch so manchen Gewissenskonflikt.
Ein (fiktives) Beispiel aus der Praxis:
Neugeborenes, APGAR nach einer Minute 7, auffällige Atmung, bessert sich unter Stimulation schnell, nach 1,5-2 Minuten dann voll fit (APGAR 9), im weiteren Verlauf keine Probleme (APGAR nach 5/10 min: 10/10), unauffällig bis zur Entlassung.
Asphyxie ja oder nein? Die unter P21.- genannten Kriterien sind erfüllt. Also wäre der Fall mit P21.1 zu verschlüsseln. War dieser Verlauf, unabhängig von den Vorgaben unter P21.- betrachtet wirklich ein asphyktisches Ereignis? Würde ich diese Diagnose so auch in den Arztbrief schreiben oder - in Abhängigkeit von weitern Parametern, z.B. NA-pH - das ganze als Anpassungsstörung (P22.8?, P96.8?) bezeichnen?
Wie ist die Meinung der anderen Forenteilnehmer?
Grüße,
M. Achenbach