Beiträge von C. Mertens

    Hallo s100mk,

    das ist doch auch richtig. Schließlich handelt es sich bei letzterem um ein tagesbezogenes Entgelt, wie Sie selbst so richtig feststellen. Auch in der guten alten Zeit der tagesbezogenen Pflegesätze wurde das so gehandhabt, wenn sich während einer KH-Behandlung die Pflegesätze geändert hatten. Bei dem AIP/AZV-Zuschlag handelt es sich aber um ein fallbezogenes Entgelt.

    Gruß,
    C. Maas

    Guten Tag, werte Forumsteilnehmer,

    mich beschäftigt heute folgendes Problem:

    Eine Patientin wird in der 30. SSW wegen vaginaler Blutung aufgenommen und nach vier Tagen wieder entlassen.

    Das Krankenhaus verschlüsselt hier die N93.8 \"Sonstige näher bezeichnete abnorme Uterus- oder Vaginalblutung\".

    Ich denke, es müsste hier einen passenden Kode aus dem Kapitel XV des ICD-Kataloges geben. Leider finde ich jedoch keinen, den ich vorschlagen könnte.

    Hat jemand eine Idee?

    Vielen Dank für etwaige Vorschläge!

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo Herr Balling, hallo Forum,

    genauso sehe ich das auch.

    So etwas passiert, wenn man die Vorschläge eines Abrechnungsprüfprogramms unreflektiert übernimmt. Das Programm hätte wahrscheinlich bei der gleichen Verweildauer ohne ein Wochenende keinen Hinweis gegeben (so ist das jedenfalls bei unserem). Der Sachbearbeiter (Genus) hätte dann vermutlich auch nicht den MDK um Überprüfung gebeten.

    Bei aller technischen Unterstützung: Denken müssen die Sachbearbeiter überall noch selbst.

    Eine schöne Woche noch wünscht Ihnen

    Hallo Herr Selter, Hallo Herr Duck,

    vielen Dank für die schnellen Antworten.

    @ D.Duck: Selbstverständlich hatte ich zunächst die Suchfunktion genutzt, bevor ich die Frage gestellt habe. :augenroll:

    Leider bin ich, vielleicht durch ungünstige Suchbegriffe, nicht zum erwünschten Ergebnis gekommen. Dabei bin ich jedoch auf diesen Thread gestoßen und habe ihn gleich ganz frech für meine Anfrage genutzt. :biggrin:

    Mit freundlichen Grüßen für ein baldiges und schönes Wochenende :i_drink:

    Hallo marie 10, guten Morgen, werte Forumsteilnehmer,

    \"Anders verhält es sich bei Komplikationen, denn dann wird ab 1. Tag des 1. Aufenthaltes plus 30 Tage als Zeitraum der möglichen Wiederaufnahme und ohne Partitionswechsel berücksichtigt.\"


    Leider muss ich Ihnen hier widersprechen. In der Fallpauschalenvereinbarung 2006 steht in §2 Absatz 3:

    \"Werden Patienten oder Patientinnen, für die eine Fallpauschale abrechenbar ist, wegen einer Komplikation (...) innerhalb der oberen Grenzverweildauer (...) wieder aufgenommen, hat das Krankenhaus eine Fallzusammenfassung (...) vorzunehmen.\"

    Allerdings hätte ich hierzu noch eine Frage:

    Während in den Absätzen 1 und 2 darauf hingewiesen wird, dass in Spalte 13 bzw. 15 gekennzeichnete Fallpauschalen von der Wiederaufnahmeregelung ausgeschlossen sind, fehlt dieser Hinweis in Absatz 3.

    Bedeutet dies, dass die Ausnahme von der Wiederaufnahmeregelung nicht für Wiederaufnahmen wegen Komplikationen gilt?

    Einige Krankenhäuser stimmen mir da zu, andere nicht.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Hallo Herr Schrader,

    imho kann hier die L97 als alleinige Diagnose kodiert werden. KODIP listet unter dieser Schlüsselnummer unter anderem \"ulcus cruris postthromboticum\" und \"ulcus cruris venosum\" auf.

    Natürlich lasse ich mich gern auch wieder eines besseren belehren.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem glatten Weser-Ems Gebiet

    Hallo, Herr ToDo,

    ich fürchte, da haben Sie Unrecht.

    Da der von Ihnen teilweise zitierte §115a (1) sowohl vorstationäre als auch nachstationäre Behandlung erläutert, bezieht sich die \"vorstationäre Behandlung\" auf den gesamten Absatz 1, ebenso wie sich die \"nachstationäre Behandlung\" auf den gesamten Absatz 2 bezieht.

    Oder sind Sie auch der Ansicht, der Begriff nachstationäre Behandlung ist nur für die Sicherung und nicht für die Festigung des Behandlungserfolges zu verwenden?

    Schließlich steht dort ja auch:

    2. im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen (nachstationäre Behandlung).

    Mit freundlichen Grüßen,

    Nochmal Hallo, Herr Winter und hallo, werte Forumsteilnehmer,

    ich habe jetzt vom kodierenden Arzt einen freundlichen Antwortbrief erhalten, in dem er mir das Zustandekommen der genannten Verschlüsselung erklärt.

    In einem Voraufenthalt wurde dem Patienten zur fixateurgestützten Verlängerung über einen Marknagel sowohl ein Nagel als auch ein Fixateur ext. implantiert.

    Jetzt wurde der F. e. entfernt (5-787.9g), der Marknagel wurde revidiert (5-789.3g) und mit Schrauben verriegelt (5-786.0).

    Das klingt jetzt für mich als orthopädischen Laien zumindest nachvollziehbar, wenngleich mich die 5-786.0 etwas stört. Ich habe aber keinen OPS-Schlüssel gefunden, der passender wäre.

    Sollte hier noch ein Vorschlag kommen, würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen