Hallo marie 10, guten Morgen, werte Forumsteilnehmer,
\"Anders verhält es sich bei Komplikationen, denn dann wird ab 1. Tag des 1. Aufenthaltes plus 30 Tage als Zeitraum der möglichen Wiederaufnahme und ohne Partitionswechsel berücksichtigt.\"
Leider muss ich Ihnen hier widersprechen. In der Fallpauschalenvereinbarung 2006 steht in §2 Absatz 3:
\"Werden Patienten oder Patientinnen, für die eine Fallpauschale abrechenbar ist, wegen einer Komplikation (...) innerhalb der oberen Grenzverweildauer (...) wieder aufgenommen, hat das Krankenhaus eine Fallzusammenfassung (...) vorzunehmen.\"
Allerdings hätte ich hierzu noch eine Frage:
Während in den Absätzen 1 und 2 darauf hingewiesen wird, dass in Spalte 13 bzw. 15 gekennzeichnete Fallpauschalen von der Wiederaufnahmeregelung ausgeschlossen sind, fehlt dieser Hinweis in Absatz 3.
Bedeutet dies, dass die Ausnahme von der Wiederaufnahmeregelung nicht für Wiederaufnahmen wegen Komplikationen gilt?
Einige Krankenhäuser stimmen mir da zu, andere nicht.
Mit freundlichen Grüßen,