Beiträge von C. Mertens

    Hallo Mia,
    solche \"Ärgernisse\" gibt es doch auf beiden Seiten. Ich bekomme zur Zeit Unmengen von Nachberechnungen. Der älteste Fall ist aus dem November 2002! Es wird halt immer wiederr noch etwas geprüft.
    Liebe Grüße und für den Rest des Jahres weniger Ärger! :)

    Liebes Forum,
    darf eine Diagnose aus dem Kapitel XVI des ICD-10-Kataloges \"Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben
    (P00-P96)\" auch bei älteren Kinder oder Erwachsenen kodiert werden?
    Oder gibt es da eine Altersgrenze?

    Im konkreten Fall wurde ein fünfjähriges Kind mit einer akuten Bronchitis sowie einer akuten Infektion der oberen Atmwege aufgenommen. Als Nebendiagnose wird die P27.1 \"Bronchopulmonale Dysplasie mit Ursprung in der Perinatalperiode\" angegeben. Das kommt mir merkwürdig vor, aber ich habe in den Kodierrichtlinien nichts dazu gefunden. :sterne:

    Gruß,
    C. Maas

    Hallo zusammen,
    möglicherweise war die Kasse, bzw. der Kassenmitarbeiter der Ansicht, die Cholangitis habe die einen Gallengangsverschluss verursacht. Wenn man sich nämlich auf der Website des DIMDI den ICD-10-Katalog aufruft, kann man unter dem Schlüssel K83.0 lesen, dass eine Cholangitis (unter anderem) stenosierend sein kann. Unter dem Schlüssel K83.1 wird (unter anderem) eine Stenose des Gallenganges aufgeführt.
    Ohne nähere Angaben können wir hier wohl nicht sagen, was die Ursache des Krankenhausaufenthaltes gewesen ist.

    Gruß aus dem nebligen Oldenburg,

    Hallo KM,
    dies ist in der Kodierrichtlinie D003b nachzulesen:
    \"Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    - therapeutische Maßnahmen
    - diagnostische Maßnahmen
    - erhöhter Betreuungs- Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

    (...)Sofern eine Krankheit das Standardvorgehen für eine spezielle Prozedur beeinflusst, wird diese Krankheit als Nebendiagnose kodiert.\"


    Kurz gesagt: Wenn die Krankheit keinen Aufwand verursacht hat, dürfen Sie sie auch nicht verschlüsseln.

    Hallo Zabi,

    ich würde davon ausgehen, dass die Infektion zur Verschlechterung des allgemeinen Befindens geführt und damit die Aufnahme im Krankenhaus begründet hat. Also HD: Sepsis.
    Wurde der diabetische Fuß als Herd der Sepsis ausgeschlossen?

    Unabhängig davon nehme ich an, dass der diab. Fuß bzw. die Ruhigstellung des Beines zu einem erhöhten pflegerischen Aufwand geführt hat. Er erfüllt also eine Voraussetzung für die Kodierung als Nebendiagnose.

    Mit freundlichem Gruß,

    Tja, das wussten schon die alten Römer:
    \"Quod licet Jovi, non licet bovi\"
    Nun muss ein Volksvertreter ja auch geistig
    voll auf der Höhe sein und darf nicht durch Schmerzen
    oder Unwohlsein abgelenkt werden.

    Grüße aus dem heute heißen Norden,

    C. Maas :sonne: