Guten Tag, Herr Schrader,
wie wäre es denn mit der F50.9 als Hauptdiagnose und der F03 als ND?
Das würde dann in die U66Z führen. Die Z46.5 halte ich für falsch, weil sie sich auf den Darmtrakt bezieht.
Mit freundlichen Grüßen,
Beiträge von C. Mertens
-
-
Hallo Mia,
solche \"Ärgernisse\" gibt es doch auf beiden Seiten. Ich bekomme zur Zeit Unmengen von Nachberechnungen. Der älteste Fall ist aus dem November 2002! Es wird halt immer wiederr noch etwas geprüft.
Liebe Grüße und für den Rest des Jahres weniger Ärger! -
Liebes Forum,
darf eine Diagnose aus dem Kapitel XVI des ICD-10-Kataloges \"Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben
(P00-P96)\" auch bei älteren Kinder oder Erwachsenen kodiert werden?
Oder gibt es da eine Altersgrenze?Im konkreten Fall wurde ein fünfjähriges Kind mit einer akuten Bronchitis sowie einer akuten Infektion der oberen Atmwege aufgenommen. Als Nebendiagnose wird die P27.1 \"Bronchopulmonale Dysplasie mit Ursprung in der Perinatalperiode\" angegeben. Das kommt mir merkwürdig vor, aber ich habe in den Kodierrichtlinien nichts dazu gefunden. :sterne:
Gruß,
C. Maas -
Hallo zusammen,
möglicherweise war die Kasse, bzw. der Kassenmitarbeiter der Ansicht, die Cholangitis habe die einen Gallengangsverschluss verursacht. Wenn man sich nämlich auf der Website des DIMDI den ICD-10-Katalog aufruft, kann man unter dem Schlüssel K83.0 lesen, dass eine Cholangitis (unter anderem) stenosierend sein kann. Unter dem Schlüssel K83.1 wird (unter anderem) eine Stenose des Gallenganges aufgeführt.
Ohne nähere Angaben können wir hier wohl nicht sagen, was die Ursache des Krankenhausaufenthaltes gewesen ist.Gruß aus dem nebligen Oldenburg,
-
Lieber DRG friend,
nach ihrer kurzen Beschreibung scheint die B24 eine der Voraussetzungen für eine Nebendiagnose zu erfüllen. Also würde ich spontan sagen: Ja.Gruß
-
Hallo KM,
dies ist in der Kodierrichtlinie D003b nachzulesen:
\"Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
- therapeutische Maßnahmen
- diagnostische Maßnahmen
- erhöhter Betreuungs- Pflege- und/oder Überwachungsaufwand(...)Sofern eine Krankheit das Standardvorgehen für eine spezielle Prozedur beeinflusst, wird diese Krankheit als Nebendiagnose kodiert.\"
Kurz gesagt: Wenn die Krankheit keinen Aufwand verursacht hat, dürfen Sie sie auch nicht verschlüsseln.
-
Aus eigener Erfahrung weiß ich, das auch das Pflegepersonal großes Interesse daran hat, den tatsächlichen Pflegeaufwand zu dokumentieren. Bei inkontinenten Patienten dürfte der Pflegedokumentation daher zu entnehmen sein, wie oft der Patient versorgt wurde.
Gruß,
C. Maas
-
Guten Tag zusammen!
\"Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Ergebnisse nicht eindeutig sind, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren.\" DKR D008b
Die Frage ist nun allerdings, ob das vorläufige Absetzen der Medikamente bereits eine spezifische Behandlung ist. :d_gutefrage:
Gruß,
C. Maas
-
Hallo Zabi,
ich würde davon ausgehen, dass die Infektion zur Verschlechterung des allgemeinen Befindens geführt und damit die Aufnahme im Krankenhaus begründet hat. Also HD: Sepsis.
Wurde der diabetische Fuß als Herd der Sepsis ausgeschlossen?Unabhängig davon nehme ich an, dass der diab. Fuß bzw. die Ruhigstellung des Beines zu einem erhöhten pflegerischen Aufwand geführt hat. Er erfüllt also eine Voraussetzung für die Kodierung als Nebendiagnose.
Mit freundlichem Gruß,
-
Hallo Zabi,
für die Prozedur würde ich vorschlagen: 5-728.1, ich bin allerdings nicht versiert genug um zu erkennen, wieso Kurzsichtigkeit eine Indikation dafür ist. :sterne:Gruß,
Claudia Maas
-
Tja, das wussten schon die alten Römer:
\"Quod licet Jovi, non licet bovi\"
Nun muss ein Volksvertreter ja auch geistig
voll auf der Höhe sein und darf nicht durch Schmerzen
oder Unwohlsein abgelenkt werden.Grüße aus dem heute heißen Norden,
C. Maas :sonne: