Beiträge von C. Mertens

    Hallo Danio,

    mir fiele dazu spontan dieser OPS ein:


    5-429.k0
    Andere Operationen am Ösophagus: Maßnahmen bei nicht
    selbstexpandierender Prothese: Einlegen oder Wechsel, offen
    chirurgisch


    oder mit der 1 an sechster Stelle bei endoskopischer Einlage.

    Guten Tag,

    da der Stent nach einer Thrombektomie offen chirurgisch eingesetzt wurde, habe ich analog die 5-38c.02 "Offen chirurgische Implantation von nicht großlumigen ungecoverten Stents: Ein Stent: Gefäße Schulter und Oberarm" ausgewählt. Sehen Sie das auch als korrekt an?

    Vielen Dank!

    Hallo nach Köln,

    ich finde die Erklärung im Vorwort zu Kapitel XXI des ICD Katalogs. Dort steht unter anderem:
    \"Die Kategorien Z00-Z99 sind für Fälle vorgesehen, in denen Sachverhalte als \"Diagnosen\" oder \"Probleme\" angegeben sind, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äußere Ursache unter den Kategorien A00-Y89 klassifizierbar sind. Dies kann hauptsächlich auf zweierlei Art vorkommen:

    [...]
    b)Wenn irgendwelche Umstände oder Probleme vorliegen, die den Gesundheitszustand einer Person beeinflussen, an sich aber keine bestehende Krankheit oder Schädigung sind. Solche Faktoren [...] werden als ein Zusatzfaktor dokumentiert, der dann berücksichtigt werden muss, wenn die Person wegen irgendeiner Krankheit oder Schädigung behandelt wird.\"

    Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter!

    Hallo GeRo,

    ich fürchte die KK hat recht. In den Leitsätzen zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung ist unter Punkt 5 ein ähnliches Beispiel. Dort wird aber auch explizit gesagt, dass der zwischen den beiden zusammenzuführenden Fällen liegende Fall extra abgerechnet werden muss.

    Die Blutkulturen könnten ja auch negativ ausfallen, aber anhand der \"klinischen Kriterien\" lässt sich trotzdem eine Sepsis feststellen. Für die Kodierung müssen dann aber bei negativer Blutkultur vier der aufgeführten Kriterien vorliegen, bei positiver BK nur zwei.

    Zitat


    Original von mhollerbach:
    Aber wenn ein Patient aufgrund einer akuten allergischen Reaktion aufgenommen wird, weshalb sollte man dann eine Giftwirkung als Hauptdiagnose verschlüsseln, die offenbar weder bestand noch behandelt wurde?

    Eine sehr gute Frage, und ich fürchte mit \"Das haben wir schon immer so gemacht und es ist bisher nie beanstandet worden.\" als Antwort komme ich nicht weit, oder?

    Hin und wieder sollte man sein Kodierverhalten doch kritisch hinterfragen. :rotwerd: