Beiträge von Miller

    Hallo und guten Morgen Vida,

    Eine ND soll dann kodiert werden, wenn diese einen Aufwand verursacht hat. Aus Ihrem Text entnehme ich, dass dies nicht so zutrifft(?).

    Hämorrhoiden im Wochenbett darf laut DKR, nicht mit O80 kodiert werden. Sie könnten aber ja auch ein Kode aus I84.- Hämorrhoiden.- wählen und zur O80 als ND kodieren. Zusätzlich zum Resultat der Entbindung Z37.-! und der Überwachung und Leitung einer normalen Geburt 9-260, kollidiert nichts mit den DKR.

    O80 Spontangeburt
    Z37.0! Lebendgeborener Einling
    I84.9 Hämorrhoiden ohne Komplikat. n.n.bez.
    9-260 Überwachung und Leitung einer normalen Geburt

    wäre (mit Ihren Informationen), mein Vorschlag.

    :bounce:

    Grüße und ein ruhiges WE

    Wolfgang Miller

    Guten Tag Zusammen,

    Die Kodierung des 8-551.- ist an Mindestmerkmale gebunden. Sollten alle diese erfült sein, und eine DRG "..mit Frührehabilitation und geriatrischer Komplexbehandlung" abrechenbar sein, stelle sich mir zwei Fragen:
    Es wäre doch dann möglich bei einer künftigen I13A, den Pat. nach vieleicht 21 Tagen von der Frühreha, auf eine geriatrische Reha zu verlegen. Zweitens: Sollte die I13A abzurechnen sein und ergo die hohe Gewichtung in Frage kommen, tangiert dies dann die Abrechnung der weiterführenden Reha in der Geriatrie? Erhalten diese dann "weniger", weil im Voraufenthalt eine A "..mit Frührehabilitation und ger. Komplexbehandlung" abgerechnet wurde??

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen

    Gruß

    C.M.
    :dance2:

    Hallo Zusammen,

    unter http://www.dgpmr.de/PhysMed+Rehab/Rehabilitation/Frührehai.pdf
    gibt es sachdienliche Hinweise.

    Gibt es irgendwo Beispiele, von einen Behandlungsplan/Aufbau/genaue Inhalte...

    Ist es korrekt, dass die fachärztliche Behandlungsleitung, kein Facharzt für Rehabilitation sein muss? Ist eine Rehafachpflegekraft notwendig oder reicht es aus nach "...den Kriterien der Weiterbildung" zu verfahren?

    Vielen Dank und ein ruhiges Wochenende

    W. Miller

    :smokin:

    Guten Morgen Miteinander,

    die Beatmung ist pro Aufenthalt nur einmal zu kodieren. Wurde der Patient bereits beatmet aufgenommen, beginnt die Beatmung mit dem Zeitpunkt der Aufnahme. Das Ende der Beatmung bei Pat. mit Tracheostoma stellt der Zeitpunkt, an dem die maschinelle Beatmung beendet wurde inkl. Entwöhnung. Bei mehreren Beatmungsperioden, wie in diesem Fall, wird am Ende des Aufenthalts die gesammte Stundenzahl addiert (zur nächsten Stunde aufgerundet)
    Bei Pat. die bereits beatmet aufgenommen werden, darf der Kode für die Intubation nicht verwendet werden (1001b und P005b).:vertrag:

    Grüße aus dem nebligen Süden

    W.Miller

    Guten Tag Miteinander,
    so kommt es, wenn man schnell den Kode eintippt, bestätigt und sogleich die DKR anvisiert. So fällt einem auch nicht auf, dass es diesen Kode tatsächlich nicht gibt. Abgebildet wird dann nämlich die H22.9*, ts ts ts...
    :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
    Grüße
    W. Miller

    Guten Morgen Herr Anton,
    der Kode H23.9 ist nicht als Hauptdiagnose zugelassen. Es handelt sich um einen *-Kode. Das heißt, das dieser einem Primärkode zugeordent werden muß (D012a :vertrag:)
    Also bitte anderen Kode als Hauptdiagnose kodieren, dann klappts auch mit dem groupen.
    Grüße
    W. Miller