Hallo Gerda,
bei den Koloskopien des Erwachsenen ist es einfach. Sie sind mit * gekennzeichnet, werden also in der Regel ambulant durchgeführt. Es ist keine Einschränkung angegeben.
Andres sieht es mit den Gastroskopien aus. Da haben die Vertragsparteien den Kommentar angegeben "als Zusatzleistung in Verbindung mit weiteren Maßnahmen, die nicht in der Regel ambulant erbracht werden", was meiner Meinung nach bedeutet, dass eine Gastro als ausschließliche Leistung nicht abgerechnet werden kann. Auch muß eine die andere Leistung nicht in der Regel ambulant erbracht werden. Könnte sein: Stationäre Koloskopie bei nicht sichergestellter häuslicher Versorgung (Ausschlußgrund für ambulant nach Anlage 2), zusätzlich Gastroskopie. Dass man im Rahmen eines stationären Aufenthalts eine ambulante Gastro erbringen kann, glaube ich erst, wenn so von der Kasse akzeptiert. Wer weiß mehr darüber?I)