Beiträge von wstadlmeyer

    Hallo Gerda,

    bei den Koloskopien des Erwachsenen ist es einfach. Sie sind mit * gekennzeichnet, werden also in der Regel ambulant durchgeführt. Es ist keine Einschränkung angegeben.

    Andres sieht es mit den Gastroskopien aus. Da haben die Vertragsparteien den Kommentar angegeben "als Zusatzleistung in Verbindung mit weiteren Maßnahmen, die nicht in der Regel ambulant erbracht werden", was meiner Meinung nach bedeutet, dass eine Gastro als ausschließliche Leistung nicht abgerechnet werden kann. Auch muß eine die andere Leistung nicht in der Regel ambulant erbracht werden. Könnte sein: Stationäre Koloskopie bei nicht sichergestellter häuslicher Versorgung (Ausschlußgrund für ambulant nach Anlage 2), zusätzlich Gastroskopie. Dass man im Rahmen eines stationären Aufenthalts eine ambulante Gastro erbringen kann, glaube ich erst, wenn so von der Kasse akzeptiert. Wer weiß mehr darüber?I)

    8o Sommerliches Problem: wer kennt sich mit Insektenstichen (Bienen, Wespen, Hornissen)und Kodierung aus?
    Unsere KK behauptet, dass jeder Stich mit T63.4 (toxische Wirkung durch Stich von Arthropoden) als Hauptdiagnose zu kodieren sei und mit Ausprägungsgrad (z.B. anaphylaktischer Schock) als Nebendiagnose. Zugrundeliegend sei Kodierrichtlinie 1916a. In der finde ich aber nichts konkretes zu diesem Fall, da m.E. toxische Wirkung und allergische Wirkung zwei gänzlich verschiedene Dinge sind, auch wenn der ICD an wenigen Stellen die Trennlinie nicht ganz nachvollziehbar verwischt.

    Hätte gern eine nachvollziehbare Erklärung bzw. die Textstelle, die mich anweist, eine medizinisch nicht zutreffende Kodierung in diesem Fall vorzunehmen.
    Allergieabklärung ist mit Elefantendosis Kortison im Patienten eben während des Aufenthalts nicht möglich.