Beiträge von Adams

    Liebes Forum,
    Patient wird unter einer neurologischen Verdachtsdiagnose vom Hausarzt in unsere Klinik eingewiesen. Die Diagnostik erbringt ein internistisches Problem und der Patient wird nach 2 Stunden in ein anderes Krankenhaus verlegt. Handelt sich um einen Abklärungsfall/ prästationäre Behandlung oder kann nur über einen Notfallschein (Ambulanz verfügt nicht über eine Kassenzulassung)abgerechnet werden.
    MfG
    R.Adams

    Guten Tag Herr Duck,
    vielen Dank für die prompte Antwort.
    Ihre Erklärung hinsichtlich eines Klasseneffektes trifft wahrscheinlich zu. Ich bezweifele aber, dass die Durchführung einer Biopsie ein Kennzeichen unterschiedlicher \"Schweregrade\" speziell bei der Arteriitis definiert.
    Unabhängig von diesen Überlegungen: Darf es sein, dass ein nicht-Leitlinienkonformes (s. Leitlinien Neurologie Arteriitis cranialis ) Vorgehen ökonomisch belohnt wird ? Müsste nicht die DRG-Berechnung auch diesen wesentlichen Gesichtpunkt einbeziehen anstelle eines offensichtlichen statistischen Artefakts ?
    Viele Grüße
    R.Adams

    Liebes Forum,
    Pat. kommt sechsmal (geplant) wegen Chemotherapie bei Lymphom (R61F, obere GVD 17 Tage) zur stationären Aufnahme. Die jeweilige Aufnahme erfolgt in Abständen von ca. 4 Wochen.
    Sind hier jeweils 2 Fälle zusammenzuführen (Wiederaufnahme wegen Komplikation und Abstand der Aufnahmen < 30 Tage) oder können 6 Fälle abgerechnet werden ?
    Im voraus vielen Dank.
    R.Adams

    Lieber Eastfries, lieber Gleitzeitökonom,
    1. es handelt sich bei den Schreiben der KK um identische Standardtexte, die sich nur hinsichtlich der Personalien unterscheiden. Keine individuelle Würdigung. Ich kann auch bei selbstkritischer Durchsicht nicht erkennen, wo bei unserer Kodierung Untiefen sein sollen. Zum Beispiel ein Schlaganfall, mit CT-Befund, mit Defizit bei Entlassung usw..
    2. Wir sind hier in NRW. Ich höre jetzt zum ersten Mal, das die KK auf Sachbearbeitebene Rechnungen kürzen darf und wir dann Begründungen schreiben müssen, um an unser Geld zu gelangen.
    3. Stimme durchaus zu, dass von einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit beide Seiten profitieren. Klappte ja bisher auch, wie ich eingangs erwähnte.
    4. Es ist genau die Aussage \" ein schreiben des RA kann uns da nicht abschrecken. so ein klageverfahren kann sich ganz schön hinziehen\", die mich reizt. Die KK setzt unsinnige Schriftwechsel in Gang, die seitens der KK mit Standardtexten erledigt werden und von uns Begründungen erfordern. Und hat zumindest den Zinsgewinn aus der verspäteten Zahlung.

    Nochmals die Frage an das Forum: Bleibt wirklich nur das Klageverfahren, \"das sich ganz schön hinziehen kann\" ?

    R.Adams

    R.Adams

    Hallo MC,
    der Sachbearbeiter möchte die \"Medizinische Begründung\" seinem Med.Dienst weiterleiten. In den drei innerhalb einer Woche aufgelaufenen Fällen wird die Richtigkeit der DRG angezweifelt, nicht die stationäre Behandlungsbedürftigkeit. Bisher hatten wir in solchen Fällen dem Med.Dienst den Entlassungsbrief, in Einzelfällen auch Kopien der Krankenakte überlassen. Der Med. Dienst fertigte ein Gutachten an und bisher war immer eine Einigung möglich gewesen. Jetzt sollen wir offenbar mit einer Begründung in Vorleistung treten. -
    Unser Hauptproblem bleibt aber weiterhin: Welche Möglichkeiten haben wir, wenn die KK Rechnungsbeträge zurückbehält mit dem Hinweis, dass deren Juristen das für legitim hielten ?

    R.Adams

    Liebes Forum,
    nachdem sich die Zusammenarbeit mit einer großen erdverbundenen KK in den letzten Monaten relativ komplikationslos gestaltet hat wird wieder auf Sacharbeiterebene (ohne Hinzuziehen des Med.Dienstes)die Krankenhausrechnung gekürzt und um eine \"medizinische Begründung\" der DRG gebeten. Der Verweis auf diverse Urteile bzgl. eines fehlenden Rückbehaltrechts der KK fruchtet nicht und wir werden aufgefordert doch zu klagen.
    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kennt eine Lösung, ohne einen evtl. jahrelangen Rechtsweg beschreiten zu müssen ?

    Besten Dank

    R.Adams

    Sehr geehrtes Forum,
    kann mir jemand erklären, warum auch in den Verhandlungen mit den Kostenträgern für 2005 Parameter wie Fallzahl, Belegung und Liegedauer aufgeführt werden. - Spielen sie auch in Zukunft für den Erlös eines Krankenhauses, den Stellenschlüssel oder die Bettenzahl eine Rolle ?
    Mit freundlichen Grüßen
    R.Adams

    Sehr geehrter Herr Ziebart,
    sehr geehrter Herr Chandra,
    vielen Dank für die raschen und eingehenden Antworten, die mir schon sehr weitergeholfen haben. Folgendes ist mit noch unklar:
    Bei welchem Aufnahmemodus ( Notarzt, telefonisches \"durchwinken\" durch den hausärztlichen Notdienst,...) ist ein Abklärungsfall (NRW) auch ohne Kulanz der KK möglich ?
    Ist über die Pauschale hinaus wirklich die Abrechnung zB eines CTs möglich ?
    Nach Auskunft unserer Verwaltung können Leistungen über den Notfallschein nur zu einem Bruchteil der üblichen Abrechnung ( CT-Kopf < 30€)abgerechnet werden ?

    Im voraus vielen Dank
    R.Adams

    Liebes Forum,
    unsere neurologische Fachabteilung verfügt nicht über eine Kassenzulassung für eine Ambulanz. Häufiges Problem macht die notfallmäßige Behandlung von Kopfschmerzen (z.B. Pat. stellt sich nachts um 2Uhr wegen bisher ungekannter, unerträglicher Kopfschmerzen vor. Es erfolgen CT-Kopf, Labor, Liquorentnahme = kein pathologischer Befund; iv-Analgesie. Patientin geht am nächsten Morgen um 10 Uhr (auf eigenen Wunsch)gebessert nach Hause).
    1. DRG B77Z : Ärger mit KK vorprogrammiert
    2. Vorstationär (=Abklärungsfall? )mit ca. 115 € in keiner Weise kostendeckend.
    a) ist 2. bei Selbsteinweiserin überhaupt möglich ?
    b) ist es richtig, dass die Pauschale landesweit fachspezifisch festgelegt ist ?
    c)in Notfallsituationen ist in unserem Fachgebiet überwiegend ein CT notwendig, so dass ich mir die Höhe der Pauschale nicht erklären kann
    3. Über Notfallschein abrechnen: Liquidierung noch weit schlechter als unter 2.
    Viele Fragen. Vielleicht kann jemand zumindest teilweise etwas weiterhelfen oder kennt eine andere Lösung dieses Problems.

    Gruß
    R.Adams

    Hallo Herr Konzelmann,
    Hallo DR,
    es ist gut belegt, dass in der vorliegenden Situation durch eine Antikoagulation 2/3 der Rezidive vermieden werden können. -
    Erster Aufenthalt DRG B70B, bei dem jetzt noch nicht abgeschlossenen Aufenthalt höchstwahrscheinlich B70A. Macht bei uns eine Differenz von ca. 900 €, die m.E. dem zu erwartenden Aufwand nicht gerecht werden.

    Gruß
    R.Adams