Beiträge von Adams

    Liebes Forum,
    Aufnahme wegen eines leichten Schlaganfalls. Weitere Diagnostik erbrachte Absoluta. Pat. lehnte die dringend empfohlene Macumar-Prophylaxe ab. Kommt innerhalb der OGV mit schwerem Schlaganfall erneut zur Aufnahme.
    Muss Krankenhaus für finanzielle Folgen (in Form des zweiten, nur unzureichend erstatteten Wiederkehrer-Aufenthaltes)aufkommen ?

    Gruß
    R.Adams

    Hallo Forum,
    im Kodierleitfaden Schlaganfall 2004 der DSG (über http://www.dsg-info.de)wird, inhaltlich gut begründet, vorgeschlagen, die bisherige Kodierung hinsichtlich TIAs, PRINDs bzw. minor strokes beizubehalten. Unser MDK beruft sich jedoch (auch nachvollziehbar) auf die ICD 2004 Definition der TIA G45.x1(komplette Rückbildung nach mehr als 24 Stunden. Minimale, den Alltag nicht beeinträchtigende Restsymptome).
    Typisches Beispiel: Patient kommt mit Hemisyndrom, nicht gehfähig, zur Aufnahme. In unserem Entlassungsbericht findet sich die Angabe \"innerhalb von 14 Tagen weitgehende Rückbildung der Symtomatik\".
    Hat jemand hierbei Erfahrung mit anderen MDKs ? Gibt es vielleicht schon Ergebnisse von Widersprüchen ?

    Grüße
    R.Adams

    Liebes Forum,
    Pat. wird wg. DRG I68A (OGV 24 Tage) vom 2.2. bis 12.2. behandelt und entlassen. Kehrt am 19.2. zurück und wird am 27.2. in andere Klinik verlegt (wieder I68A). Wird aus der anderen Klinik am 3.3. zurückverlegt und am 10.3. von uns entlassen (nochmal I68A).

    Die ersten bd. Aufenthalte werden zusammengelegt (KFPV §2 (1)), der dritte Aufenthalt kommt ebenfalls noch hinzu (§3(3))obwohl zwischen erster Aufnahme und dritter Aufnahme mehr als 30 Kalendertage liegen ?
    Sehe ich das richtig ?

    Vielen Dank

    R.Adams

    Liebes Forum,
    kann die oben beschriebenen negativen Erfahrungen nur bestätigen. Es kann der Eindruck entstehen, dass einige Kassen durch ungerechtfertigte Einwände die Zeit zur Begleichung der Rechnungen systematisch verzögern. - Gibt es hiergegen wirklich keine Rechtsmittel ? Wie lange darf die Kasse angeforderte und von uns zugesendete Unterlagen zurückhalten, bis sie diese an den MDK weiterleitet ? Wie lange darf die Bearbeitungszeit durch den MDK betragen ? Muss der MDK wirklich jeden Fall, den er von der KK zur Begutachtung vorgelegt bekommt, bearbeiten ? Gibt es Mindeststandards für den Umfang eines MDK-Gutachtens ?

    Gruß
    R.Adams

    Hallo Forum,
    Patient wird nach Op eines Hirntumors aus der Uni-Klinik in geriatrische Abtlg. des Heimatkrankenhauses übernommen. Soll 10 Tage später in Uni-Strahlenklink rückübernommen werden. - Zwischenzeitlich stehen bei dem durch eine Ataxie gehunfähigen Patienten die krankengymnastische Behandlung und die Einstellung des steroidinduzierten Diabetes im Vordergrund. Welches ist die Hauptdiagnose für das Heimatkrankenhaus? Weiter der Tumor (C71.6), die Gangataxie (R26.0)oder vielleicht auch die "Nachuntersuchung nach chirurgischem Eingriff wegen bösartiger Neubildung" (Z08.0).
    Für die Antworten im voraus herzlichen Dank.

    R.Adams