Beiträge von ochpowi

    Hallo,

    ich meine, dass die Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls bei sämtlichen Diagnosen aus dem Bereich G45. ff; I60.ff; I61.ff; I62.ff; I63.ff kodiert werden kann. Die traumatischen Hirnblutungen sind davon ausgeschlossen. So erlese ich es aus den Kriterien des Kodierleitfaden für Neurlogie.


    Lieben Gruß


    ochpowi

    Hallo Herr Selter,

    als Hauptdiagnose ist die Z95.0 sicherlich nicht zu verwenden. Das steht auch im Beitrag nicht beschrieben. Jedoch steht in der DKR 0911D beschrieben, dass eine Z95.0 zu kodieren ist. Spezielle DKR vor Anmerkungen in der ICD. Oder verstehe ich da etwas falsch.

    Was die Kodierung des Verwandwechsel betrifft stimme ich Ihnen selbstredend zu.


    Gruß

    ochpowi

    Hallo Proseccomaus,

    warum die O23.9 (Sonstige und nicht näher bezeichnete Infektion des Urogenitaltraktes in der Schwangerschaft)? Wurde eine Infektion nachgewiesen und therapiert? Verdachtsdiagnose? Wenn ja, dann sollte die Infektion so spezifisch wie möglich verschlüsselt werden. Es gibt da ja diverse O23-Kodes! Wenn keine Infektion vorliegt, dann kann auch kein ICD aus dem Bereich der O23 kodiert werden.

    Die Hämaturie ist ein Symptom unterschiedlicher Erkrankungen. Die häufigste Erkrankung, die mit einer Hämaturie einhergeht, ist die Infektion des Urogenitaltraktes. Sonst bleibt nur die O99.8 (Sonstige näher bezeichnete Krankheiten und Zustände, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren) mit dem Symptom R31 Hämaturie.

    Gruß

    ochpowi

    Hallo,

    ich habe jetzt eine Antwort erhalten.

    Sehr geehrter .....,

    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.08.2013, welche unter der Verfahrensnummer xxxxxxx bearbeitet wurde. Wie Sie korrekt darlegen, ist der Kode Z01.80 als komplizierende Diagnose in der Tabelle „Komplizierende Diagnose bei Herzinsuffizienz, Schock“ der DRG F62A enthalten.

    Hinsichtlich der korrekten Anwendung der Diagnose Z01.80 Abklärung einer Disposition für maligner Herzrhythmusstörungen haben wir zuständigkeitshalber Rücksprache mit dem DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, http://www.dimdi.de/) gehalten, dem die Herausgabe und die Weiterentwicklung der amtlichen Klassifikationen ICD-10-GM und OPS obliegt.

    Das DIMDI hat bestätigt, dass die Kodes Z01.80 und Z01.81 ausschließlich als Hauptdiagnose verschlüsselt werden dürfen. Grundsätzlich kann aus der Grouperlogik nicht auf die Zulässigkeit der Verschlüsselung geschlossen werden, insbesondere bedeutet die aus technischen Gründen so umgesetzte Abfrage als „Diagnose“ statt „Hauptdiagnose“ hier nicht, dass entgegen der ICD-10-GM eine Kodierung als Nebendiagnose zulässig wäre. Generell werden wir die beschriebene Problematik für die kommende Revision des G-DRG-Systems für 2015 vormerken.

    Sollten Sie selbst einen Änderungsbedarf für das G-DRG-System bzgl. der beschriebenen Problematik einreichen wollen, dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie ggf. Ihr Anliegen im Vorschlagsverfahren (unter Berücksichtigung der dortigen Verfahrenseckpunkte) (http://www.g-drg.de/cms/Vorschlagsverfahren) einbringen können. Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2015" (Vorschlagsverfahren für 2015) wurde Ende November 2013 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.


    Mit freundlichen Grüßen

    .....

    Also nicht als Nebendiagnose kodierbar und somit nicht in den Splitt F62"A" triggernd.

    Mit freundlichem Gruß

    ochpowi

    Hallo TE,

    ich würde die C56 - Bösartige Neubildung des Ovars kodieren.

    "Karzinoid mit Struma ovarrii" wird lt. ICD alphabetisch mit D39.1 - Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Ovar kodiert. Schauen sie im ICD alphabetisch unter " Karzinoid".

    Da eine Malignität vorliegt, würde ich die C56 kodieren.


    Lieben Gruß

    ochpowi

    Moin Moin,

    also wir haben bis jetzt wenig Probleme mit der "Co-Therapie" gehabt. Die Therapeuten schulen sich gegenseitig und dokumentieren es auch fein säuberlich. Ein "Riesenordner" existiert, wo sämtliche gegenseitige Schulungen dokumentiert sind. Probleme mit dem MDK gab es bis jetzt nicht.

    Ich habe damals folgenden Link gefunden, der zwar nichts genaues beschreibt, aber ein wenig Informationen zum Besten gibt.

    externer Link -> Therapie


    Gruß

    ochpowi

    Hallo Tenere, 


    (...) eine geplante chirurgische Aufnahme liegt vor, wenn der Operationstermin mindestens 
    24 Stunden vorher geplant war und eine postoperative Aufnahme auf der ITS geplant war. 
    Eine ungeplante chirurgische Aufnahme liegt vor, wenn der Operationstermin erst in den 
    letzten 24 Stunden geplant war oder postoperativ eine ungeplante Aufnahme auf Intensivstation erforderlich ist.


    direkt zum Link -> Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen

    Hauptseite des FAQ -> DIMDi FAQ - Ergänzende Informationen....

    weitere Info -> Berechnung der Aufwandspunkte für die


    Gruß

    ochpowi

    Hallo,

    ich empfinde die J95 auch für gerechtfertigt.

    J95.0 - Funktionsstörung eines Tracheostomas

    Inkl.: Blutung aus dem Tracheostoma; Obstruktion des durch Tracheotomie geschaffenen Luftweges; Sepsis des Tracheostomas; Tracheo-Ösophagealfistel nach Tracheotomie ...

    Obwohl Sepsis ein wenig hochgestochen... :rolleyes: