Beiträge von ochpowi

    Hallo,

    ich habe vor einiger Zeit, auf Grund einer Unterrichtsvorbereitung, die gleiche Frage an das InEK gestellt. Bedauerlicherweise habe ich bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Antwort erhalten. Bei einer Herzinsuffizienz ist es meines Erachtens kaum möglich, die Z01.80 als Nebendiagnose kodieren zu können. ?(

    Wird eine maligne Herzrhythmusstörungen diagnostiziert, dann müsste diese HRST auch kodiert werden. :thumbup: Somit scheidet dann die Z01.80 als Nebendiagnose aus. Eine koronare Diagnostik sollte bei einer stationären Behandlung der Herzinsuffizienz dazugehören.

    Außerdem beschreibt der Abschnitt Z01 ... Sonstige spezielle Untersuchungen und Abklärungen bei Personen ohne Beschwerden oder angegebene Diagnose. Dieses trifft auch nicht zu, wenn eine Herzinsuffizienz diagnostiziert / therapiert wird, denn Beschwerden sind mit Sicherheit vorhanden. :!: Ist eine HRST völlig ausgeschlossen, wird auch keine ICD kodiert. Selbst als Verdachtsdiagnose mit Therapie wird die HRST kodiert. :!: Also ist die Z01.80 "eigentlich" nur als Hauptdiagnose zu kodieren. Ob nun die Z01.80 als komplizierende Nebendiagnose der F62 kodierbar ist, ist wohl eher unwahrscheinlich. 8o

    Gruß

    ochpowi

    Hallo Mikka,

    ich noch einmal.... :D
    Bezieht sich die Frage auf die Kodierung eines Zusatzentgeltes? Sie können bei Verabreichung von Biseko kein Zusatzentgelt abrechnen. Biseko entspricht ungefähr den Wirkstoffen von Humanalbumin. Also kein ZE 93….


    LG 
    ochpowi

    Hallo Mikka

    Biseko

    Arzneiform: 5%ige Serumproteinlösung

    1 ml Lösung enthält: Humanes Serumprotein 50 mg davon: Albumin ca. 31 mg, Immunglobulin vom Menschen ca. 10 mg :!: , Natrium-Ionen, Chlorid-Ionen,Wasser für Injektionszweck...

    Gruß

    ochpoqi

    Hallo Findus, 

    ich würde die K80.3x als Hauptdiagnose kodieren! Einen cholangitischen Leberabszess würde ich zusätzlich mit der K75.0 (ICD alphabetisch) kodieren. Dieser steht bei der K80.3x nicht als Inklusivum (als mögliche Komplikation) beschrieben.

    Außerdem hatte der Leberabszess einen nicht unerheblichen Aufwand. 


    Gruß 

    ochpowi

    Hallo Frau / Herr Inspector,

    evtl. habe ich mich ein wenig kompliziert ausgedrückt!! :wacko:

    .... zitieren Sie die falsche Überschrift -> Nein, wenn Sie mal unter der KDE 466 schauen, dann sind die "Schlagworte" Shuntkomplikation, Shuntverschluss, Shuntneuanlage, Nativshunt, Prothesenshunt, Niereninsuffizienz angegeben.

    Wenn Sie dann auch die ICD zur Hand nehmen, haben Sie meine genannte Überschrift zum Kapitel - also Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen - die Gruppe T82 .... !!! 8o


    ...... dann sagen Sie, der T-Kode ist spezifischer -> auch "Nein", bezieht sich auch auf die KDE 466, wo steht, hier ausnahmsweise der T-Kode der spezifischere Kode.... also bei den ICDs aus der Gruppe T82..... 8o

    .... um letztendlich darauf zu verweisen..., was meine Meinung zur Kodierung der o.g. Fallkonstellation ist.... :D

    Fazit: Ich meine die KDE 466 kann nicht auf die Kodierung des Ösophagusstent bezogen werden, da es sich hier (KDE 466) speziell um eine "Gefäßkonstellation" handelt. :!:

    MfG

    ochpowi

    Hallo coder2011,

    es ist möglich, eine mit Bananen "behandelte" Hypokaliämie zu kodieren. Der Aufwand ist da.
    Warum sollte es bei Naturheilverfahren anders sein?

    Herzliche Grüße, LÜ


    Hallo,

    da würde ich gerne das Ergebnis / Urteil von einem Sozialgericht sehen 8o Eine Klage würde ich nicht unbedingt eingehen wollen ;(

    MfG

    ochpowi

    Hallo Frau / Herr Inspector,

    Überschrift : "Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen" - "SHUNT"


    .... nach DKR D002 ist hier ausnahmsweise der T-Kode der spezifischere Kode und somit vorrangig vor einem unspezifischen Kode aus dem Organkapitel. -> KDE-466


    Bezüglich T85.5 sehe ich die Kodierung anders ->HD und ND bei DHC-Stentwechsel oder Dislozierter Gallestent


    Gruß

    ochpowi

    PS: Bin auf weitere Vorschläge / Meinungen gespannt... 8o

    Hallo Pinguin59,

    hier kommt es auch auf den Ressourcenverbrauch an (z. B. Dialyse, bekannte Vorerkrankungen, bereits chronische Niereninsuffizienz ...). Nach Ihrer kurzen Darstellung würde ich den Volumenmangel als Hauptdiagnose kodieren. Das ANV, soweit nach RIFLE/AKIN-Kriterien gegeben, mit der N17.9 (Prärenales Nierenversagen). Die Elektrolytenverschiebung bei entsprechenden Ressourcenverbrauch nicht vergessen.

    Anmerkung: Es müssten bereits einige Beiträge im Forum bestehen - unter "suchen" einmal eingeben !!!

    Gruß

    ochpowi

    Hallo Heidi, 

    warum wurde der Patient aufgenommen :?: Behandlung des Magenkarzinoms z.B. Chemotherapie oder wegen eines Ösophagusverschlusses durch Prothese :?:

    Ist das Magenkarzinom in irgendeiner Weise therapiert worden :?:

    Bei Prothesenverlegung, ohne Therapie des Malignoms, würde ich als Hauptdiagnose die K22.2 - Ösophagusverschluss - kodieren, gefolgt von den Nebendiagnosen T85.5 und C16.0 :!:

    Gruß 

    ochpowi

    Hallo nochmals,

    bin bei den genannten Meinungen ganz auf Ihrer Seite....

    Nur nicht im Punkt der Reduzierung von Mindestzeiten!!! Der Seelsorger / die Seelsorge gehört zur Palliativmedizin, wie das Monitoring zur Intensivmedizin.

    Im "Grundwissen Palliativmedizin" wird selbst dem Thema ein komplettes Kapitel gewidmet.

    Nicht nur der Patient wird vom Seelsorger "behandelt", auch das Pflegepersonal wird geschult, beraten und dann und wann "getröstet".... Selbst diese Zeiten kosten dem Krankenhaus auch zu finanzierende Minuten. Grotesk was die Herrschaften sich dabei "denken" .


    Gruß

    ochpowi