Hallo,
ich habe vor einiger Zeit, auf Grund einer Unterrichtsvorbereitung, die gleiche Frage an das InEK gestellt. Bedauerlicherweise habe ich bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Antwort erhalten. Bei einer Herzinsuffizienz ist es meines Erachtens kaum möglich, die Z01.80 als Nebendiagnose kodieren zu können.
Wird eine maligne Herzrhythmusstörungen diagnostiziert, dann müsste diese HRST auch kodiert werden. Somit scheidet dann die Z01.80 als Nebendiagnose aus. Eine koronare Diagnostik sollte bei einer stationären Behandlung der Herzinsuffizienz dazugehören.
Außerdem beschreibt der Abschnitt Z01 ... Sonstige spezielle Untersuchungen und Abklärungen bei Personen ohne Beschwerden oder angegebene Diagnose. Dieses trifft auch nicht zu, wenn eine Herzinsuffizienz diagnostiziert / therapiert wird, denn Beschwerden sind mit Sicherheit vorhanden. Ist eine HRST völlig ausgeschlossen, wird auch keine ICD kodiert. Selbst als Verdachtsdiagnose mit Therapie wird die HRST kodiert. Also ist die Z01.80 "eigentlich" nur als Hauptdiagnose zu kodieren. Ob nun die Z01.80 als komplizierende Nebendiagnose der F62 kodierbar ist, ist wohl eher unwahrscheinlich.
Gruß
ochpowi