Beiträge von TRoth

    Hi an alle,

    wer kann mir sagen, wo ich Grundlegendes zur Abrechnung von Belegabteilungen und Belegärzten (etwa OPs) in Krankenhäusern finde? Etwa solch simple Fragen wie abgerechnet wird, wen jemand stationär im KH ist und von einem Belegarzt operiert - erhält da der Arzt und das KH etwas und wenn ja wieviel? Aber auch wer zahlt wem (KH und Arzt?) was für ambulante OPs von Belegärzten in KLiniken?

    Irgendwie finde ich gar nichts Gescheites dazu...

    Hallo an die Experten,

    mal eine Frage eines Außenstehenden zum Verständnis: Angenommen ein Belegarzt führt in ein er Klinik eine Arthroskopie durch (Patient bleibt aber stationäre da), wie wird abgerechnet und mit welcher Pauschale? Ich gebe zu, die Frage ist reichlich undetailliert, würde mich aber trotzdem über Antworten freuen.

    Grüße

    Einmal eine kurze Frage von jemandem, der nur am Rande mit DRGs zu tun hat. Laut dem Artikel \"Onkologie im G-DRG´-System 2004\" werden Tagesfälle in der Strahlentherapie ab 2004 jeweils in organbezogene Strahlentherapie-DRGs integriert. Meine Frage - die hoffentlich nicht zu schlimm ist ;) -, wo finde ich diese DRGs. Ich kann im G-DRG-Handbuch nur die DRGs für die stationäre Strahlentherapie (über mehrere Tage) finden und ich denke einmal nicht, dass dort mit Abschlägen ein Ein-Tages-Fall vorgesehen ist. Und noch eine Frage: Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen der ambulanten Strahlentherapie und den Tagesfällen? Und falls ja, wie wird dann die ambulante Strahlentherapiesitzung abgerechnet?

    Besten Dank für die Hilfe (bin auch dankbar, wenn nur Teile der Fragen beantwortet werden)

    Einmal eine kurze Frage von jemandem, der nur am Rande mit DRGs zu tun hat. Laut dem Artikel \"Onkologie im G-DRG´-System 2004\" werden Tagesfälle in der Strahlentherapie ab 2004 jeweils in organbezogene Strahlentherapie-DRGs integriert. Meine Frage - die hoffentlich nicht zu schlimm ist ;) -, wo finde ich diese DRGs. Ich kann im G-DRG-Handbuch nur die DRGs für die stationäre Strahlentherapie (über mehrere Tage) finden und ich denke einmal nicht, dass dort mit Abschlägen ein Ein-Tages-Fall vorgesehen ist. Und noch eine Frage: Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen der ambulanten Strahlentherapie und den Tagesfällen? Und falls ja, wie wird dann die ambulante Strahlentherapiesitzung abgerechnet?

    Besten Dank für die Hilfe (bin auch dankbar, wenn nur Teile der Fragen beantwortet werden)

    Als Einsteiger in Sachen DRG soll ich herausfinden, welche Leistungen in der Strahlentherapie abgerechnet werden können. Dabei geht es nicht um Spezialfälle u.ä., sondern erst mal um die grobe Vergütung. Mithilfe welcher Literatur bekomme ich da eine Hilfe und einen ersten Einblick?

    Besten Dank im Voraus

    Nur eine kurze Frage eines Außenstehenden, der sich nur am Rand mit DRGs befasst:

    Um die Erlöse für eine Strahlentherapie zu berechnen, muss ich doch R64Z verwenden.
    Wäre dann korrekt (bei keinem Über- oder Unterschreiten der Grenzverweildauer), um die Erlöse zu ermitteln:
    1,388 (oder 1,267) * dem krankenhausindividuellen Basisfallwert

    (etwa 1,388 mal 2500 = 3470 €)

    Und wie ist eine Berechnung bei Eintagessitzungen möglich?

    Grüße eines (noch) Unwissenden


    P.S.: Gibt es Artikel, die Abrechnungen im Bereich der Strahlentherapie einfach (oder besser: möglichst einfach) erklären?