Moin Moin,
meines Erachtens ist die aufgeworfene Frage von der DRG-Vergütung unabhängig zu betrachten:
Ob die PEG im eigenen Haus oder im Rahmen einer Verbringung (konsiliarisch) durchgeführt wird, macht keinen Unterschied bezüglich der Kostenträgerschaft. Beide Konstellationen gehen kostenmässig vollständig zu Lasten des Krankenhauses und werden mit der entsprechenden Vergütung abgegolten.
Da es sich bei der Durchführung der Massnahme um eine medizinisch notwendige Prozedur handeln dürfte, kommen Sie auch nicht umhin, diese Leistung zu erbringen/konsiliarisch erbringen zu lassen.
Sie müssen also eigentlich nur eine isolierte Qualitäts- und Kostenabwägung durchführen: Ist die Leistung konsiliarisch qualitativ genauso gut oder sogar besser und fällt die Rechnung (inkl. Fahrtkosten), die Ihnen gemacht wird, zudem ggf. auch noch niedriger aus als die Kosten, die Ihnen durch die Erbrigung der Leistung im eigenen Haus entstehen, dann ist die Entscheidung klar...
beste Grüsse