Beiträge von Zacher

    Hallo Chrese,
    auch von der Firma GlaxoSmithKline wird ein kleiner Ordner mit einer recht übersichtlichen allgemeinen Darstellung der DRG vertrieben.
    Bei Bedarf Infoquelle (und Bezug?) per mail.

    Viel Erfolg
    St.Zacher

    Hallo Herr Lückert,
    genau das ist das Problem: die gesetzlichen Regelungen sind nicht eindeutig. Können sie beim Individuum Mensch auch nicht sein. Glücklicherweise sind wir ja nicht in der Maschinenfabrik.
    Streitfälle sind unausweichlich, daran wird kein Abrechnungssystem der Welt je etwas ändern können.
    Um so wichtiger ist in den genannten Fällen die Dokumentation des Entlassungsstatus des Patienten. Diese muss erstens vorhanden und zweitens möglichst wasserdicht sein. Kann man das gewährleisten (was durchaus ein weiter Weg sein kann), steht man auf der Beweisseite schon viel besser da. Auch hier muss man davon ausgehen, dass eine nicht dokumentierte Leistung für die Kassen eine nicht erbrachte Leistung ist. Ist eine Leistung jedoch dokumentiert, kann niemand primär von mangelnder Qualität ausgehen.
    Wir sind seit 1.8. im Ring und warten schon gespannt auf derartige Herausforderungen.

    Viele Grüße
    St. Zacher

    Hallo Forum,
    ich kann die Argumentation für die Riskoübernahme durch das Krankenhaus so nicht nachvollziehen.:no:
    Wer sagt denn, dass das Krankenhaus auch für Komplikationen der ambulanten Folgebehandlung gerade stehen muss.
    Im Fallpauschalenänderungsgesetz heißt es:
    :vertrag:
    Wird ein Patient, für den zuvor eine Fallpauschale berechnet wurde, im Zeitraum von der Entlassung bis zur Grenzverweildauer der abgerechneten Fallpauschale wegen einerKomplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung wieder in dasselbe Krankenhaus aufgenommen, darf eine Fallpauschale nicht erneut berechnet werden; nach Überschreitung der oberen Grenzverweildauer dürfen die entsprechenden belegungstagesbezogenen Entgelte berechnet werden.

    Auch wenn es nicht wörtlich so ausformuliert ist, handelt es sich bei der durchgeführten Leistung um die von der Kasse vergütete, also die Krankenhausleistung.
    Kann ich nachweisen, dass ich eine Erkrankung lege artis behandelt habe und der Patient bei regulärem Verlauf in einem ambulant therapierbaren abgeheilten Zustand entlassen wurde, kann dem Krankenhaus niemand das Risko für die mit der Nachbehandlung behafteten Unwägbarkeiten, welche vom KH nicht zu beinflussen sind, übertragen.
    Wird ein Behandlungsfehler in der stationären Phase oder eine zu zeitige Entlassung nachgewiesen, sieht die Sache natürlich anders aus.
    Dann und nur dann ist das Rezidiv eine Komplikation im Zusammenhang mit der erbrachten (Krankenhaus-!)Leistung.
    Oder ist das Krankenhaus auch finanziell verantwortlich für den stationär primär stabil eingestellten Diabetiker, der nach geburtstäglichem Sahnetortenabusus hyperglykämisch wieder aufgenommen werden muss
    ?(

    Viele Grüße aus Halle
    (seit Wochen [oder Monaten?] erstmals wieder Regen)

    Steffen Zacher
    Medizinmanager/HNO-Arzt
    Staedtisches KH Martha-Maria Halle-Dölau

    Hallo Herr Heller, hallo Forum,
    eine klare Regelung für diese Fälle gibt es m.E. nicht.
    Eine Geburt ist natürlich keine Komplikation der Wehen.
    Formal könnten Sie also zwei Fallpauschalen abrechnen!
    Bei einem Voraufenthalt und nur kurzzeitiger Entlassung (Stunden) zwischen den Aufenthalten wäre das aber zugegebenermaßen nicht im Sinne des Erfinders.
    Orientieren kann man sich in diesen Fällen am §1 Abs.1 KFPV, der die Zeiträume der Verlegung regelt. Eine Verlegung gilt auch als Verlegung (und nicht als Entlassung und Neuaufnahme), wenn zwischen den Aufenthalten nicht mehr als 24 h liegen. Auch dann, wenn der Patient in Krankenhaus 1 regulär entlassen ist.
    Analog dazu erscheint diese 24h-Regelung auch bei Wiederaufnahmen sinnvoll, nur dass hier entlassendes und aufnehmendes Krankenhaus identisch sind.
    :vertrag: Dies ist aber nirgens so konkret geregelt.
    Wie bei vielen anderen Fallkonstruktionen wird es auch hier eine einvernehmliche Lösung mit den Kassen vor Ort geben müssen, bei der sie u.a. auch bewußtes Fallsplitting :no: wiederlegen müssen, wenn sie 2 DRGs abrechnen.

    Viele Grüße aus Halle

    Steffen Zacher

    Hallo Nichtraucher :smokin: ,
    abgesehen davon, dass ich mich lieber mit Leuten unterhalte, die sich die Möglichkeiten der hochzivilisierten Gesellschaft inform von Namensgebung I) zu Nutze machen, folgende Fakten:
    Der Gesetzestext lautet:

    „Wird ein Patient wegen Komplikationen in dasselbe
    Krankenhaus aufgenommen, für den zuvor eine
    Fallpauschale berechnet wurde, darf für die
    Kalendertage innerhalb der Grenzverweildauer
    dieser Fallpauschale die Fallpauschale nicht erneut
    berechnet werden.“

    1. Eine Komplikation ist nach medizinischem Verständnis eine durch vorhergehende Behandlung und durch diese verursachte irreguläre Verschlechterung des Gesundheitszustandes.
    Ist dies der Fall, z.B. bei Nachblutungen post OP; ist das eindeutig eine Komplikation und wird in die primäre DRG eingerechnet.
    Ist ein Patient aber z.B. Asthmatiker, wird im Status asthm. aufgenommen, therapiert, neu med. eingestellt, bei gutem pulmonalem Befund entlassen und bekommt eine Woche später bei Allergenexposition einen neuen Anfall, ist dies ein Rezidiv der Erkrankung und keine Komplikation.
    Es sollte also unterschieden werden zwischen Komplikation und Rezidiv.
    Noch eindeutiger ist die Sachlage bei Chemotherapiezyklen.
    Die Kassen sehen das leider aber oft anders und es ist reichlich Stoff zum debattieren gegeben.

    Der zweite Fakt aus dem Gesetzestext ist der, dass DIE Fallpauschale (des ersten Aufenthaltes) nicht wieder abgerechnet werden kann, eine andere ist dann im Umkehrschluß also möglich (falls sie sich regulär medizinisch begründet ergibt).

    Zur zweite Frage:
    Primär sollten Sie sich an den medizinischen Notwendigkeiten orientieren und nicht den Behandlungsablauf durch zwischenzeitliche Entlassungen verzögern. Standarttherapieabläufe sind in den DRGs mitkalkuliert (oder sollten es sein). Zum zweiten Zyklus mit zweiter Aufnahme können Sie bedenkenlos die nächste DRG abrechnen. Die Wiederaufnahmeregelung ist wie o.g. hier nicht rechtmäßig.

    Viele Grüße

    Steffen Zacher
    Medizinmanager
    Städtisches KH Martha-Maria Halle/S.

    Hallo Herr May,
    bezüglich der Anämietherapie kann ich Herrn Selter nur zustimmen.
    Es gibt noch keinen Grund für Sonderaktionen und Rabatte. Auch die orale Eisengabe verursacht Kosten und erfüllt obendrein alle Nebendiagnosebedingungen.
    Die DKR unterscheidet nur nach durchgeführter therapeutischer/diagnostischer Maßnahme (auch wenn sie noch so gering ist) oder nicht durchgeführter Maßnahme. Eine Abwägung nach Größe des Aufwandes ist dort nicht festgeschrieben.
    Nebenbei bemerkt gelten die DKR für uns UND die Kassen bzw. den MDK, auch wenn der Bekanntheitsgrad offensichtlich auf beiden Seiten sehr inhomogen ist. ;)

    Viele Ostergrüße aus Halle

    St. Zacher 8)

    Hallo Forum, hallo Herr Janßen,
    soweit mir bekannt ist, beinhaltet der §301 nicht die Übertragung des Gewichtes, insofern sollte es in dieser Hinsicht keine Konfrontationen geben.
    Das Problem mit <400g gab es bei uns im letzten Jahr übrigens auch einmal (380g korrigiert auf 400).
    Auf eine Anpassung in beide Richtungen ist zu hoffen.

    Viele Grüße und einen schönen Tag

    Steffen Zacher

    Guten Morgen nach Weimar und Bad Salzungen,
    die retrospektive Identifizierbarkeit der Fälle ist ja davon abhängig, wie viele Echtfälle mit dem korrigierten Gewicht vorkommen. Wir hatten 2002 kein Kind mit genau 2500g oder 9999g, aber eine zweistellige Zahl von >10000g. Beide Varianten sind also mit relativer Sicherheit nachvollziehbar. Bei Variante 2 muß ich jedoch niemanden zur Falscheingabe zwingen, das war mein Beweggrund (kleinere Hürde im Kopf der Eingebenden).

    Grüße aus Halle
    St. Zacher

    Hallo Forum,
    ich möchte ein Thema aufgreifen, was früher im Forum schon einmal angerissen worden ist.
    Kinder bis zum 1.Lj. dürfen laut Plausibilitätsregel im Definitionshandbuch nicht schwerer als 10000 g sein. Es gibt aber leider doch einige Kinder, die diese Regel nicht gelesen haben oder einfach ignorieren.
    Gibt es Regelungen mit den Kassen insbesondere für die Optionshäuser?
    Wie sollte man vorgehen:
    1. Nulldiät um die 901Z mit 0,00€ zu rechtfertigen,
    2. Gewicht weglassen und die automatisch eingetragenen 2500g
    übersehen oder
    3. 9999g angeben.
    Wie wird die Problematik anderswo gehandhabt? Ich selbst bevorzuge Variante 2.

    Viele Grüße und guten Hunger :drink:

    St. Zacher

    Hallo Forum,
    ich möchte an dieser Stelle mal ein praktisches krankenhausorganisatorisches Thema zur Diskussion stellen und hoffe, dieses nicht an anderer Stelle übersehen zu haben:
    die Interdisziplinäre Aufnahmestation .
    Diese Thematik beschäftigt ja zur Zeit einige. Neben großen Vorteilen zeigen sich aber auch deutliche Nachteile bzw. Schwierigkeiten.
    Der Möglichkeit einer konzentrierten interdisziplinären Basisdiagnostik mit nachfolgender gezielter Bahnung im Krankenhaus reduziert z.B. interne Verlegungen und Fehlbelegungen.
    Dem gegenüber steht aber das organisatorische Problem der Personalbesetzung , die diskontinuierliche Auslastung, die Notwendigkeit einer zentralen Lokalisierung etc.
    Es wäre interessant, an dieser Stelle die Vor- und Nachteile und insbesondere praktische Erfahrungen zu diskutieren.
    Viele Grüße (sonniger Morgen in Halle; 0°C)

    Steffen Zacher

    Hallo Herr Jacobs,
    danke für die schnelle Antwort. Ihre Meinung entspricht auch meinen Vorstellungen, aber ob es in der Praxis auch so funktioniert?
    Solange das System budgetneutral läuft, kann es den Kassen sicher gleichgültig sein, wie die Erbsen im Topf sortiert werden. Aber als Basis für folgende Jahre...?
    Außerdem ist ja Logik bekanntermaßen bei den entsprechenden Verhandlungen nicht unbedingt die 1. Tugend.
    Es ist aber auch mE der einzige und geradlinigste Weg, da ich mich ebenfalls gegen Umwege über zweifelhafte Kodierungen wehre.
    Mich würde nur interessieren, ob den Verhandlunsweg schon jemand mit Erfolg gegangen ist. Ich kann da noch nicht so recht dran glauben und hoffe, meine Meinung revidieren zu müssen.

    Viele Grüße
    St. Zacher