Beiträge von Zacher

    Hallo Forum,
    hat jemand erste Erfahrungen bzw. Tips zur Verfahrensweise bei den nicht abrechenbaren DRG's U61 und U62 (Schizophrenie, wahnhafte und akute psychot. Störungen), die ja in Einzelfällen auch unter neurologischen Verdachtsmomenten und Fragestellungen in neurologischen Abteilungen auftauchen.
    Gibt es Standpunkte der Kassen?
    Gibt es realistische Alternativen zu nicht aufnehmen, nicht abrechnen oder paracoding?
    Ich befürchte leider nein! :no:

    Viele Grüße
    St. Zacher

    Liebe Kollegen,
    im Gegensatz zu ärztlichen DRG-Schulungen sind entsprechende spezielle Angebote für die KH-Verwaltung/Finanzbuchhaltung mit Inhalten wie Rechnungslegung, Abrechnungsmodalitäten, gesetzliche Grundlagen, Buchführung etc. nach unseren Recherchen dünner gesät. Hat jemand eine Empfehlung aufgrund praktischer Erfahrungen bezüglich geeigneter Seminare oder inhouse-Schulungen.(Basis-DRG-Schulung wurde von uns selbst durchgeführt).

    Viele Grüße
    St. Zacher

    Hallo Forum,
    es gibt ja zur Zeit sich überschlagende Informationen zu den Ansatzpunkten der Kassen bzgl. der Abrechnungskontrolle.
    Neben liegezeitabhängigen Kriterien, Diagnosen im allg. (Frage amb.-stat.) etc. taucht immer wieder der Abgleich von Aufnahme- und Hauptdiagnose auf. Es werden Größenordnungen möglicher Differenzen von 10-15% genannt, die für die Kostenträger plausibel wären.
    Dabei mE soll wieder einmal eine irreguläre Erlösoptimierung am Ende des stationären Aufenthaltes unterstellt werden.
    Wir haben unsere Daten analysiert und kommen abteilungsbezogen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, die zum Teil deutlich unter, aber auch deutlich über den o.g. Größenordnungen liegen.
    Nach Analyse der wichtigsten Diagnosegruppen zeigt sich jedoch eine überwiegend korrekte Kodierung. Ursache für größere Abweichungen sind hauptsächlich Notfallpatienten mit primärer Kodierung von Symptomen als A-Dg., Tumorpatienten mit Kodierung von Symptomen bzw. unkl. Neubildung und internist. neurolog. Patienten mit unspezifischen Diagnosen oder Symptomen. In nahezu allen Fällen läßt sich die differente Kodierung plausibel begründen, da die Aufnahmediagnose spezifiziert wurde.
    Eine Überprüfung solcher Fälle durch die Kassen bzw. MDK hätte also lediglich den Effekt der Zahlungsverzögerung.

    Hat jemand gesicherte Informationen zu dieser Thematik?
    Vielleicht kann sich auch ein Vertreter vom "anderen Lager" äußern, wie diese Zahlen zustande kommen und wie man ohne medizinisch basierten Vergleich der DiagnoseTEXTE anhand von Nummern pauschal Verdachtsmomente aufbauen kann.:strauss:

    Der Effekt solcher Prüfungen ist eher als gering einzustufen, der zusätzliche Arbeitsaufwand aufgrund ständiger Begründungen und Rechtfertigungen unserer Arbeit wäre jedoch dramatisch für den, der nicht seine eigene Sekretärin hat.

    Noch einen schönen Freitag und ein drg-freies Wochenende
    ;)

    St.Zacher

    Liebe Kollegen,
    ein ganz wesentliches Problem ist mE die Interpretation des §8 Abs.5 KHEntgG. Was wir als Mediziner unter einer Komplikation verstehen, muß sicher nicht weiter diskutiert werden. Wie interpretieren die Kassen aber diesen Fakt?
    Unser Problem sind weniger die Wiederaufnahmen mit echten Komplikationen, sondern viel mehr die auch weiter oben schon angesprochenen regulären Wiederaufnahmen onkologischer Patienten innerhalb der oGVWD zur Fortsetzung des Therapiezyklus.Dies ist ja keine Komplikation. Es müsste also für jeden Aufenthalt eine eigene DRG abgerechnet werden können.
    2. Punkt: Bei Wiederaufnahme infolge Komplikationen darf für die Kalendertage innerhalb der GVWD keine neue Fallpauschale berechnet werden. D.h. für die Kalendertage nach Überschreiten der oGVWD darf die DRG dann doch abgerechnet werden. Es gibt dann lediglich die Möglichkeit der Unterschreitung der uGVWD für die 2. DRG !?
    Ich kann mich den o.g. Meinungen nur anschließen. Die Bereinigung der Statistik wiederaufgenommener Patienten ist unter Berücksichtigung unterschiedlicher Auffassungen von Kassen und KH unter verschiedenen Aspekten möglich. Medizinischer Sachverstand wird doch eher eine untergeordnete Rolle spielen.
    :nuke:

    Viele Grüße
    St. Zacher

    ***
    Bei der alleinigen AT ist eine relevante Nachblutungsgefahr (im Gegensatz zur TE) nicht gegeben, vorausgesetzt, sie wird korrekt durchgeführt, d.h., auch wirklich die Adenoide restlos entfernt.
    ***


    Hallo Herr Büttner,

    wie schon gesagt, das Risiko ist gering und statistisch nicht relevant.Für viele Kollegen ist es jedoch medizinisch und insbesondere juristisch trotzdem relevant.
    Das die Adenotomie korrekt durchgeführt wird, sollte man voraussetzen.

    Zustimmen muß ich Ihnen ganz klar zur Dominanz der Erlösproblematik. Diesbezüglich nimmt dann natürlich keiner gerne jedes noch so kleine Risiko in Kauf.

    Viele Grüße
    St. Zacher

    Hallo Herr Konzelmann,
    Sie sprechen da eine interessante Problematik an. Eigentlich bin ich ja schon verwundert, dass die D11Z unverändert im deutschen Katalog auftaucht. Dies wird sicher nicht lange so bleiben.
    Der Grund der gemeinsamen DRG für Tonsillektomie und Adenotomie ist mE eindeutig in den autralischen Verhältnissen zu sehen. Die Adenotomien werden dort offensichtlich bis auf verschwindende Mengen ambulant durchgeführt.
    Der Trend in Deutschland geht in die gleiche Richtung (wenn auch mit Ost-West-Gefälle aufgrund der unterschiedlichen Zahl von ambulant operierenden HNO-Ärzten). Meiner Meinung nach wird sich jedoch die Adenotomie in Deutschland nie vollständig in den ambulanten Sektor verlagern.
    Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe:
    1. Die doch eher bescheidene Vergütung der ambulant operativen Leistung (kostenträchtiges Hobby).
    2. Die auch aufgrund medicolegaler Aspekte und der Sensibilisierung deutscher Eltern brisante Nachblutungsproblematik bei Kindern(siehe aktuelle Gerichtsurteile).
    Viele Kollegen lehnen die Adenotomie ambulant aus diesem Grund grundsätzlich ab. Trotz des vergleichsweise geringen Risikos ist der Einzelfall u.U. für Patient und Operateur existentiell bedrohend.
    Wir haben außerdem auch bei uns die Erfahrung gemacht, dass Eltern eine stationäre Überwachung für 24 Std. favorisieren...und nach deutschem Recht schließt das Veto der Eltern die ambulante OP grundsätzlich aus.

    Die Zahl ambulanter Adenotomien wird aufgrund des Druckes der Kassen sicher zunehmen, jedoch nicht in dem Maße, dass eine Splittung der D11Z vermeidbar wäre.Die Folge wäre sonst wahrscheinlich eher eine Zunahme stationärer Adenotomien.
    Warten wir's ab ....

    Viele Grüße
    St. Zacher

    Hallo Herr/Frau? Elrip, hallo Forum,
    vielleicht sollte man trotz aller DRG-Zahlenspielereien, Grenzverweildauern und Abschlägen doch die Kirche im Dorf lassen. Geht es nicht eigentlich um den Patienten ?(
    Es ist sicher allen klar, dass es bezüglich der Organisation der Behandlung und des Management in den Krankenhäusern und im System insgesamt Reserven gibt. Der limitierende Faktor ist aber weiterhin der Patient. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass sich bestimmte (patho-)physiologische Prozesse auf Weisung des BMG oder anderer Dirigenten am grünen Tisch beschleunigen oder therapieren. Oder lassen sich Krankheiten doch "wegorganisieren"?
    Halten Sie es wirklich für realistisch, ohne Qualitätseinbuße und ohne Tricks Patienten systematisch unterhalb der uGVWD therapiert zu entlassen ??? Es gibt zum Glück noch natürliche Grenzen.

    Der Spielraum zwischen mittlerer und unterer Grenzverweildauer ist mE ausreichend groß bemessen, um Reserven positiv zu nutzen.
    Es kann sich bei den o.g. Fällen also nur um Ausnahmen handeln, die statistisch nicht relevant sind.
    Bei häufigen Entlassungen unterhalb der uGVWD drängt sich eher die Frage der ambulanten Behandlungsmöglichkeit auf.:bombe::mdk:8o
    Sollten sich einige Verweildauern als zu hoch angesetzt erweisen, reguliert sich dies doch ohnehin bei den DRG-Anpassungen in den nächsten Jahren nach unten.:besen:

    Viele Grüße
    Steffen Zacher

    Hallo Newsgroup,
    was ist das Ergebnis dieses Erpressungsversuches zur 2003-DRG-Teilnahme.
    Sicher werden sich jetzt bis Dezember noch eine ganze Reihe weiterer Häuser neu und dafür entscheiden.
    Für viele war bisher das Liquiditätsrisiko zumindest einer der maßgeblichen Gründe der Nichtteilnahme.
    Die durch die Kassen zu bewältigende Datenflut wird sich bei "Vermehrung" der optierenden* Häuser dramatisch steigern.
    Folge wird eine Zunahme der bereits vorausgesagten Abrechnungs- und Zahlungsschwierigkeiten sein (...oder sogar die entgültige Kapitulation der Kassen ??? :shock1: )
    Zu bemerken ist nebenbei ja auch, dass es durchaus hausspezifische objektive Gründe zur Nichtteilnahme gibt, die in der Unzulänglichkeit des Systems begründet sind. Jetzt sollen also die Defizite einfach weitergereicht werden und das BMG ist aus dem Schneider.
    Hierzu fällt mir eigentlich nur ein Zitat ein: " Gebt den Kinder das Kommando..." I) :bounce:

    Viele Grüße aus Halle

    Steffen Zacher


    * welch tolles Wort.... mein Vorschlag für das Wort des Jahres 2002

    Liebe Kollegen,
    bezüglich Aufwand und Entgeld gibt es ja auch absurde Konstellationen.
    Bsp.:
    Schnarcher wird zum Ausschluß/Nachweis eines OSAS zur Polysomnographie eingewiesen.

    1.Nachweis : G47.3 --> E63Z --> cw 0,35
    2.Ausschluß: R06.5 --> D66(B)--> cw 0,43

    Der diagnostische Aufwand ist der gleiche, der therapeutische (Maskenanpassung etc.etc.) entfällt im 2. Fall vollständig.
    Eine möglicherweise folgende chirurgische Therapie bei 2. (Septumplastik, LAUP o.ä.) wird ggf. ohne jeglichen zeitlichen Zusammenhang zur Diagnostik durchgeführt, und somit kaum in die gleiche DRG fallen.
    Meist wird nie eine stationäre Therapie erfolgen.
    D.h. im Falle R06.5/D66 : mehr Geld für weniger Leistung.
    ...oder sehe ich das falsch ?(

    Viele Grüße

    St. Zacher

    Hallo Herr Jacobs,
    diese provokante Problematik könnte man ja endlos auf weitere Fälle ausdehnen. Die Kodiersachlage ist natürlich eindeutig, deshalb ist wirklich nur die T88.6 vertretbar. Der Widerspruch besteht eben immer wieder in der strikten Anwendung der Richtlinien und der möglichst medizinisch korrekten Abbildung eines Patienten auch unter Berücksichtigung der Differenzierungen. Aber das ist ja nicht Inhalt und Sinn der DRG und muss deshalb leider nachrangig bleiben. So kann man nur auf die "Normalverteilung" seines Krankengutes hoffen und auf die sinnvolle Anpassung deutscher Wichtungen.
    Viele Grüße

    St.Zacher