Hallo Forum,
wenn Früh- oder Neugeborene in einer Kinderklinik stationär aufgenommen werden, erfolgt aus verschiedenen Indikationen häufig eine parenterale Flüssigkeitszufuhr mit Glucose- oder Glucose-Elektrolyt-Lösung. In diesen Fällen haben wir bislang die OPS 8-010.3 (Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen) kodiert.
Zum konkreten Fall:
Frühgeborenes der 36. SSW (35+3), Geb.-Gew. 2390g. Aufgrund des niedrigen Geburtsgewichts, der Frühgeburtlichkeit und eines relativ niedrigen BZ von 46 mg/dl erfolgt eine Therapie mit Glucoselösung intravenös. Hierunter BZ-Anstieg auf 136 mg/dl.
Der MDK vertritt jetzt die Auffassung, dass dieser Kode nach der DKR 1603a nicht kodiert werden durfte, weil es sich ausschliesslich um eine präventive Flüssigkeitszufuhr gehandelt habe und diese nur bei Kindern unter 2000g (Gewicht des Kindes 2390 g) kodiert werden könne.
M.E. wird hier die DKR 1603a zu eng ausgelegt. Zum einen handelt es sich nach meiner Auffassung um eine parenterale Flüssigkeitszufuhr zur Behandlung mit Kohlehydraten (die Indikation hierzu wird vom MDK-Gutachter negiert), zum anderen heisst es in der DKR 1603a "wird z.B. zugewiesen, ...", was andere Indikationen nicht explizit ausschliesst. Ich bin daher weiterhin der Meinung, dass die OPS 8-010.3 in diesem Fall zurecht kodiert wurde.
Mich würde interessieren, ob andere bereits ähnliche Erfahrungen gemacht haben (im Forum habe ich nichts gefunden) bzw. wie die Forummitglieder das sehen.