Beiträge von HammerichHP

    Hallo,

    vielen Dank für die rege Diskussion meines Problems.

    Die zugrundeliegende Erkrankung war auch hier bekannt (auch wenn das angeführte Beipiel in den DKR eine chronische Erkrankung nennt, schliesst das m.E. eine akute nicht aus). Die Aufnahme erfolgte aufgrund des Symptoms. Problem ist natürlich, dass das Kind auch Nasentropfen und Antipyretika bekommen hat und somit auch der Infekt behandelt wurde ...

    Mein Beispiel mit der Schädelprellung mag nicht ganz zutreffen, aber da liessen sich beliebig viele weitere finden mit der Problematik, wieweit die Kausalkette im Sinne Kodierrichtlinien zurückzuverfolgen ist (z.B. Abszeß nach Insektenstich, was ist ist die HD ? ).

    Um aber mal vom Symptom wegzukommen, wie sehen Sie die Sachlage, wenn im Rahmen des Infekts (wohlgemerkt - keine Gastroenteritis) durch die langanhaltende Nahrungsverweigerung eine Exsiccose (E86) entstanden ist und das Kind daher zu Rehydrierung aufgenommen wird ? Wenn auch hier der Infekt zwangsläufig zur HD würde, bräuchte es die Kodierrichtlinie 1107a (Dehydratation bei Gastroenteritis) gar nicht - oder ?

    Herzliche Grüße aus Köln

    Bei Kindern kommt es häufig im Rahmen von banalen Infekten zur Nahrungsverweigerung, welche dann eine Indikation zur stationären Durchführung einer Infusionstherapie darstellt. Dass die Nahrungsverweigerung als eigenständiges Problem mit R63.3 kodiert werden kann, dürfte mittlerweile geklärt sein. Aber kann sie nicht auch Hauptdiagnose sein ? Sie ist ja der eigentliche Grund für die stationäre Behandlung. Den Infekt selber hätte man problemlos ambulant behandelt. Sicher ist die Ursache für die Nahrungsverweigerung in dem Infekt zu sehen, aber der Haupt-Ressourcenverbrauch entsteht durch die Nahrungsverweigerung. Bei einer Commotio cerebri kodiere ich ja auch die Commotio und nicht die verursachende Schädelprellung.

    Hallo Forum,

    in unserer Klinik betreiben wir ein großes Schlaflabor für Kinder. Immer wieder stehe ich da vor folgendem Kodierproblem, zu dem ich gerne aufgrund einer Auseinandersetzung mit dem MdK ein paar Meinungen hätte:

    Der Fall:

    Ein Säugling wird wegen eines ALTE-Ereignisses stationär aufgenommen. Die durchgeführte Diagnostik bleibt unauffällig, aufgrund der Anamnese erfolgt eine Heimüberwachung. Dieser Aufenthalt wird korrekt mit R06.80 kodiert.
    Im Verlauf treten keine weiteren Auffälligkeiten mehr auf, das Kind wird zur Schlaflaboruntersuchung vor Beendigung des Heimmonitorings aufgenommen. Die Untersuchung ergibt keinen pathologischen Befund. Was nehme ich hier als HD ? Es gibt kein Symptom, was kodiert werden könnte, eine aktuelle Diagnose auch nicht. Am ehesten würde noch eine Ziffer aus der Gruppe Z87 zutreffen (Erkrankungen in der Eigenanamnese), die sind aber als HD nicht zulässig. M.E. muss weiterhin die R06.80 als HD gelten (analog der Kodierrichtlinie D 005 d, welche bei Frakturen Anwendung findet). Der MDK ist anderer Meinung und schlägt die Z03.8 oder Z09.8 vor.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans-Peter Hammerich

    Hallo Forum !

    Ich tue mich immer wieder schwer, wenn es um stationäre Aufenthalte zur Diagnostik geht, diese am Ende jedoch keine Diagnose ergibt. Im Falle von Symptomen ist das relativ einfach, das Symptom ist dann die Diagnose. Was ist aber die Hauptdiagnose, wenn die Untersuchung aufgrund eines anamnestischen Risikos durchgeführt wird ?

    Konkreter Fall:

    Ein Neugeborenes einer drogenabhängigen Mutter wird stationär aufgenommen aufgrund der Drogenentzugssymptomatik. In der akuten Phase kommt es mehrfach zu Apnoen und Bradycardien, eine Schlafaufzeichnung vor Entlassung ist nicht auffällig. Dennoch wird das Kind aufgrund des durch den Drogenknsum der Mutter erhöhten risikos für eine schlafbezogene Atmungstörung mit einem Heimmonitor versorgt. Nach 2 Monaten geplante Polysomnografie-Kontrolle, ebenfalls ohne pathologischen Befund.

    Die G47.3 als HD kommt nicht in Betracht, da nicht nachgewiesen

    Die P04.4 (Schädigung des Feten und Neugeborenen durch Einnahme von abhängigkeitserzeugenden Arzneimitteln oder Drogen durch die Mutter) wäre inhaltlich m.E. am ehesten zutreffend, führt aber als NG-Diagnose in eine Fehler-DRG.

    Die Z87.8 (Sonstige näher bezeichnete Krankheiten oder Zustände in der Eigenanamnese) ist als HD nicht zulässig.

    Bleibt also nur die Z03.8 (Beobachtung bei Verdachtsfällen), oder ?

    H.-P. Hammerich

    Hallo aus Köln,

    ich stehe immer wieder vor dem Problem, ob die ICD-Codes aus dem Kapitel XVI (POO - P96)auch dann verwendet werden dürfen bzw. sollen, wenn ein Kind die Neugeborenen-Definition (unter 28 Tage bzw. unter 1 Jahr und weniger als 2500 g) nicht mehr erfüllt, die Erkrankung aber, wie in der Kapitelüberschrift definiert, "ihren Ursprung in der Perinatalperiode hat". Beispiel:

    Ein 12 Monate altes Kind wird stationär aufgenommen zur Kontrolle (NMR in Sedierung, EEG) einer großen porenzephalen Zyste, welche bereits postpartal vorhanden war, vermutlich entstanden durch einen bereits intrauterin abgelaufenen Infarkt der A. cerebri media. Kann ich in diesem Fall die Diagnose P91.1 (erworbene periventrikuläre Zysten beim Neugeborenen) kodieren? Wenn nicht, was kodiere ich dann ?

    Herzliche Grüße

    H.-P. Hammerich

    Hallo Forum,

    ich habe folgendes Kodierproblem:

    Ein Kind wird wegen einer Paracetamol-Ingestion von ca 130 mg/Kg stationär aufgenommen. Eine primäre Elimination ist nicht mehr möglich, es wird lediglich Kohle verabreicht. Da es sich um eine toxikologisch bedeutsame Menge handelt, weiter stationäre Beobachtung. Letztendlich treten keine Symptome auf und das Kind kann am nächsten Tag wieder entlassen werden.

    Kodiert werden müßte korrekterweise mit T39.1 "Vergiftung durch 4-Aminophenol-Derivate". Diese Diagnose darf aber nach den Dt. Kodierrichtlinien (1916a) nicht allein stehen, es muß noch zwingend ein Manifestations-Symptom angegeben werden. Dieses liegt aber definitiv nicht vor. Wie ist zu verfahren ?

    MfG

    H.-P. Hammerich