Guten Tag, wertes Forum!
In einigen Seminaren hatte ich gelernt, daß Verdachtsdiagnosen -wie zum Beispiel die Aufnahmediagnose- solange als gesicherte Erkrankung zu codieren ist, bis das Gegenteil (oder etwas Anderes) bewiesen ist.
Sehr geehrter Herr Scholz,
endlich habe ich es gefunden:
ICD-10 Band II. Regelwerk 1995(!) Seite 82:
Verschlüsselung von Verdachtsdiagnosen, Symptomen,...
"Bezieht sich der Behandlungszeitraum auf einen stationären Patienten, sollte der Kodierer bei der Zuordnung der Hauptdiagnose zu den Kapiteln XVIII und XXI vorsichtig sein. Schlüsselnummern dieser beiden Kapitel sind erlaubt (siehe Abschnitt 4.4.3, Regeln MB3 und MB5), sofern bei der Entlassung des Patienten keine genauere Diagnose vorlag oder tatsächlich keine derzeit bestehende Krankheit oder Verletzung verschlüsselbar ist. Die Kategorien sind wie sonstige Kontaktanlässe für Einrichtungen des Gesundheitswesens zu benutzen.
Ist am Ende eines Behandlungszeitraumes die Hauptdiagnose weiterhin als „Verdacht auf“, „fraglich“ usw. ausgewiesen und liegen keine weiteren Informationen oder klärende Hinweise vor, so ist die Verdachtsdiagnose zu verschlüsseln, als ob sie bestätigt wäre.
Da es derzeit keine "gescheite" Regel zu den Aufnahmediagnosen gibt, wird derzeit bei uns so verfahren. (Nicht zuletzt auf Empfehlung diverser Dozenten unterschiedlicher ICD-10-Seminare /Version 2.0).
Da ich bislang nicht "abgeführt" wurde, scheint die Verfahrensweise zumindest nicht ganz falsch zu sein.
Schönes Wochenende noch
Olaf Kromm
codierend in Wetterau und Vogelsberg