Beiträge von OKromm

    Hier ein Tip(p) aus dem Vogelsberg:

    Die regelmäßig außerhalb durchgeführten Prozeduren sind bei uns Bestandteil des Erfassungsblatts für das Pflegepersonal.

    und da war noch...

    Herr Hirschberg!

    Bei Überweisung des stationären Belegarztpatienten an einen niedergelassenen Radiologen rechnet dieser per Überweisung mit der KV ab. (=stationäre Mitbehandlung).

    Kodiert wird das MRT aber trotzdem durch das Krankenhaus: die ärztliche Leistung ist in der Belegarzt-DRG zwar nicht drin - sie müssen aber die Transportkosten für den Patienten abbilden!

    Mfg aus Vogelsberg und Wetterau

    Olaf Kromm

    Guten Tag, wertes Forum!

    In einigen Seminaren hatte ich gelernt, daß Verdachtsdiagnosen -wie zum Beispiel die Aufnahmediagnose- solange als gesicherte Erkrankung zu codieren ist, bis das Gegenteil (oder etwas Anderes) bewiesen ist.

    Sehr geehrter Herr Scholz,

    endlich habe ich es gefunden:

    ICD-10 Band II. Regelwerk 1995(!) Seite 82:

    Verschlüsselung von Verdachtsdiagnosen, Symptomen,...
    "Bezieht sich der Behandlungszeitraum auf einen stationären Patienten, sollte der Kodierer bei der Zuordnung der Hauptdiagnose zu den Kapiteln XVIII und XXI vorsichtig sein. Schlüsselnummern dieser beiden Kapitel sind erlaubt (siehe Abschnitt 4.4.3, Regeln MB3 und MB5), sofern bei der Entlassung des Patienten keine genauere Diagnose vorlag oder tatsächlich keine derzeit bestehende Krankheit oder Verletzung verschlüsselbar ist. Die Kategorien sind wie sonstige Kontaktanlässe für Einrichtungen des Gesundheitswesens zu benutzen.

    Ist am Ende eines Behandlungszeitraumes die Hauptdiagnose weiterhin als „Verdacht auf“, „fraglich“ usw. ausgewiesen und liegen keine weiteren Informationen oder klärende Hinweise vor, so ist die Verdachtsdiagnose zu verschlüsseln, als ob sie bestätigt wäre.


    Da es derzeit keine "gescheite" Regel zu den Aufnahmediagnosen gibt, wird derzeit bei uns so verfahren. (Nicht zuletzt auf Empfehlung diverser Dozenten unterschiedlicher ICD-10-Seminare /Version 2.0).

    Da ich bislang nicht "abgeführt" wurde, scheint die Verfahrensweise zumindest nicht ganz falsch zu sein.


    Schönes Wochenende noch

    Olaf Kromm
    codierend in Wetterau und Vogelsberg

    Guten Tag, hochverehrtes Forum,

    hier ein anderer Antwortversuch; was halten Sie davon:

    Seit mit Version 2.0 des ICD-10 die Zusätze

    -Verdacht auf...
    -Zustand nach...
    -Ausschluß...

    abgeschafft wurden, gilt hier bei uns für die Aufnahmediagnose:
    Solange eine Erkrankung nicht ausgeschlossen wurde, erfolgt die Codierung wie eine gesicherte Diagnose!

    Im Beispiel von Herrn Brenk also C56.

    Dies wurde auch mit einer großen Gesundheitskasse im Jahr 2001 so abgestimmt. R-Diagnosen kommen bei uns als Aufnahmediagnose so gut, wie nicht zum Einsatz. (Für die R55 gibt es einen Tag Kostenzusage...)

    Erst wenn bei der Entlassung immer noch nichts gefunden wurde, dann wird ein Symptom oder eine Z03._ codiert.

    Dies korreliert ja auch mit den Kodierrichtlinien.

    Eine deutliche Klarstellung wird sicher zum Jahresende erforderlich werden, falls dann Verd./Zust./Auss. im niedergelassenen Bereich zur Coderung tatsächlich nicht mehr zur Verfügung stehen sollte.

    Mit schönen Grüßen
    aus Wetterau und Vogelsberg

    O. Kromm
    seit 1986 codierend...

    Nein, nein, Herr Konzelmann!
    Ich denke, daß nach drei Tagen nicht anders zu codieren ist, als am Entlassungstag:

    Die DKR D008B ist hier eindeutig. Es zählt der Stand "am Ende eines stationären Aufenthalts".

    Der Rest ist ja klar:
    Behandlung eingeleitet= CLL codieren
    Behandlung nicht eingeleitet= Symptom codieren

    Schönen Abend noch...

    OKromm
    codierend in Wetterau und Vogelsberg

    Hallo, Forum!

    Ich denke, die Frage betraf die Wahlleistungspatienten (nicht gleichzusetzen mit Privatpatienten).
    Und nach meinem Eindruck bleibt hier alles beim Alten:

    Privatpatienten bekommen dann eine "Privatrechnung" über "Einzelleistungen", wenn sie mit dem Chefarzt einen Wahlleistungsvertrag abgeschlossen haben.
    Die Abrechnung der Krankenhausbehandlung ist und bleibt davon unberührt. Den angesprochenen Abschlag vom Pflegesatz gibt es ja schon lange nicht mehr.

    Eine Sonderstellung nehmen - wie bisher - belegärztliche Patienten ein: Da die ärztliche Behandlung in der Fallpauschale nicht enthalten ist sind hier die ärztlichen Leistungen über die KV abzurechnen-
    oder eben bei Privatpatienten privat zu liquidieren.

    Solange die GOÄ nicht abgeschafft ist müßte das eigentlich so sein.

    --
    M.f.G.
    O. Kromm

    Hallo Forum,

    dazu noch eine weitere Anmerkung zum Thema Vor-/Nachstationär:
    Ich habe gehört, bei VB/NB bleibt alles bei der alten Regelung:

    Vorsicht, Falle?!

    § 4 der gemeinsamen Empfehlung über die Vergütung sagt doch aus:
    Die Vergütungen für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus sind nur dann abrechenbar, wenn die Leistungen nicht über die Vergütung von ...
    Fallpauschalen...
    abgegolten werden.

    Die DRG´s sind doch Fallpauschalen, oder??? :bombe:

    Also: erbringen - ja
    zusätzlich abrechnen: nein.

    Oder liege ich da falsch???

    Viele Grüße aus dem kalten Vogelsberg

    O. Kromm

    Versuch einer Antwort:

    Das Eine hat mit dem Anderen doch garnix zu tun!

    DKR und KV-Abrechnung sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Die DKR versuchen, eine Standardisierung von Krankenhausfällen
    herbeizuführen.

    Die ICD-10 Version 1.3 für die ambulanten Fälle dient derzeit nur zur Darstellung einer exakten Diagnose für ambulante Fälle. Hier gibt es ja auch noch die Unterscheidung Anamese, Verdacht und Zustand nach...

    Auch zum 1.1.2002 wird der ICD nach meinen Informationen nicht vereinheitlicht. Also können nach meiner Meinung die DKR nicht für ambulante Fälle gelten.

    Bin auch der Meinung: dumme Fragen gibt es nicht!


    --
    M.f.G.
    O. Kromm

    [ Dieser Beitrag wurde von OKromm am 12.10.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von Lueckert:
    Was mich interessiert wie überwinden Sie den berufspolitischen Widerstand der PDL? oder gibt es da bei Ihnen keine Probleme?


    Das ist in meinem Fall eigentlich ganz einfach:

    Ich habe dargestellt, warum die Ärzte die Hilfe des Pflegepersonals benötigen:
    "Wir bekommen in Zukunft das uns zustehende Geld nur noch, wenn wir den Aufwand den wir mit dem Patienten haben auch verschlüsseln."

    Das ist für die Schwestern nichts neues, denn sie haben jahrelang fleißig PPR-Daten verschlüsselt, um ihren Pflegeaufwand zu dokumentieren.

    Den Chirurgen interessiert primär die Heilung einer Fraktur. Daß die Schwestern aber fünfzigmal das Bett bezogen haben (R32), wird nach meiner Erfahrung ärztlicherseits meistens vergessen.

    "Hier geht uns das so dringend notwendige Geld (=Planstellen) verloren, wenn wir nicht alle an einem Strang ziehen."

    Das war so in etwa meine Argumentation.

    Sicherlich hat es aber auch damit zu tun, daß ich als primäre Ausbildung Krankenpflege gelernt habe und auch etwas an Berufserfahrung mitbringe.

    M.f.G.
    O. Kromm


    [ Dieser Beitrag wurde von OKromm am 10.10.2001 editiert. ]

    Hallo, geehrte DRG-ler!

    Gerne würde ich an dem Treff teilnehmen, auch wenn ich von Hessen aus ein ganzes Stück fahren muß. Aber andere haben es noch weiter.

    Wenn der Termin für den 8.11. feststeht, werde ich mich wohl kurzfristig anmelden.

    Ist eigentlich schon ein Ablauf geplant? Es wäre sicherlich von Vorteil, wenn man ungefähr wüßte, was "dort abgeht".

    Zum Beispiel:

    1. Vorstellung der Teilnehmer
    2. kurze Sachstandsberichte a 5 min. aus verschiedenen Häusern
    3. Kaffeepause
    4. Drei Fallvorstellungen aufwendiger/aufwändiger Realfälle mit gemeinsamer Erarbeitung der "optimalen" Codierung nach OPS und ICD
    5. Pro und Contra "Früheinstieg in 2003"
    6. Offene Fragen
    7. Pause
    8. Gelegenheit für ein gemeinsames Abendessen
    9. Diskussion der Ergebnisse mit "open End"

    Dies wäre ein Programmvorschlag.

    Was halten Sie davon?

    --
    M.f.G.
    O. Kromm

    Tag, liebe NG´ler,
    hallo, Herr Kaiser!
    Wieso sollte nicht eine Schwester, die zum Beispiel einen Decubitus behandelt, diesen auch als Diagnose codieren? Oder die Endoskopieschwester, die gerade eine Gastroskopie geschoben hat – sie sollte aufgrund ihrer Fachkompetenz doch dazu in der Lage sein, die zugehörigen OPS-Schlüssel zu codieren, wenn der Durchführende bereits „mit wehendem Kittel“ enteilt ist um sich dem nächsten Casus zu widmen.

    Wir versuchen dies jedenfalls hier zu realisieren. Auf dem Entlassungsbildschirm erhält der Arzt dann eine Aufstellung der bereits codierten Prozeduren und Diagnosen – somit ist auch sichergestellt, daß er seiner Verantwortung für die Codierung gerecht werden kann. Er hat auf jeden Fall die „Endkontrolle“.

    Wenn eine erfahrene und geschulte Schwester ´mal eine falsche Prozedur codiert, dann ist das kein Vorsatz, sondern die normale Fehlerquote, der auch ein Arzt unterliegt.

    Welche Zusatzausbildung wollen Sie den Schwestern angedeihen lassen? Ich denke, daß sich im Laufe der Zeit automatisch die geeigneten Köpfe herausbilden werden. Hierzu gilt der von mir frei erfundene Grundsatz: „Learning by Coding“. Die Hinzunahme der codierenden Schwestern zur Besprechung der Codierergebnisse und –fehler ist dann aber obligatorisch.

    Viele Grüße
    O. Kromm


    [ Dieser Beitrag wurde von OKromm am 10.10.2001 editiert. ]