Ist ja spannend. Was bringt denn mehr Erlös?
Beiträge von Pietzcker
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Original von E_Horndasch:
also haben wir all die Jahre falsch kodiert, bzw. einen falschen medizinischen Terminus verwandt.Direkt falsch war er ja nicht, nur unspezifisch - und da er im Gegensatz zu vielen anderen unspezifischen Codes trotzdem cc-relevant war, ist das auch verständlich (wozu unnötigen Aufwand betreiben?). Jetzt muss man halt auf jeden Fall angeben, wo\'s denn zwickt. Die Kodierqualität steigt mal wieder, juhu.
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Original von ERembs:
1) Es lohnt ein Blick in das alphabetische Verzeichnis:
Amtliches alphabetisches ICD Verzeichnis (Dimdi)
Zystitis
- akut N30.0
- bakteriell N30.8Kann ich nicht so recht nachvollziehen - eine akute Zystitis kann auch bakteriell sein (was heißt kann - meistens ist sie\'s). Was im Volksmund als \"chronische Blasenentzündung\" läuft, ist vielmehr eine rezidivierende und genauso bakteriell (endogene Re-Infektion).
Viele Grüße
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Original von T. Flöser:
Die Gespräche sehe ich schon vor mir: N30.0 nur bei NACHGEWIESENER HARNBLASEN-Infektion. Wenn wir nicht beweisen können, dass es spezifisch die Harnblase ist, MÜSSEN wir den unspezifischeren N39.0 nehmen...Naja, wie gesagt - was soll es denn sonst sein? Wenn ich einen ordnungsgemäß gewonnenen Mittelstrahlurin habe, dann werden damit Erreger \"ab Harnblase aufwärts\" nachgewiesen (Urethra ist ja \"leergespült\"). Bleibt also die Frage Zystitis vs. (Pyelo-)nephritis. Und so lange es keine weiterführende Diagnostik gibt, die auf die schwerwiegendere Pyelonephritis hindeutet, bleibt die Zystitis übrig.
Andererseits dürfte es ja auffallen, wenn sich plötzlich das Kodierverhalten einer Klinik radikal ändert, ohne dass sich die ICD-Systematik geändert hat. Da dürfte doch der MDK hellhörig werden, bevor einer \"Upcoding\" sagen kann...
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Hm. Stimmt eigentlich. Was kann ein HWI alles sein? Urethritis (aber das ist ja eher die Domäne von Gonokokken und Chlamydien), Zystitis (halt die typische Blasenentzündung), Pyelitis/Pyelonephritis (wenn\'s aufsteigt und richtig unangenehm wird) bis zur Urosepsis. Wahrscheinlich wird daher, wie Sie vermuten, die N30.0 den Platz der N39.0 einnehmen. Den hält sie vielleicht ein oder zwei Jahre, bis das InEK auch die N30.0 aus der Matrix kegelt...
Viele Grüße
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Laut der neuen cc-Matrix ist die N39.0 für 2008 definitiv draußen. Die B96.2 (E. coli und andere Enterobakterien) übrigens auch. Also ist der typische E. coli-HWI ab 08 nicht mehr cc-relevant.
Auch die anderen Erregercodes (B95-96) sind bis auf Pneumokokken (B95.3), Haemophilus/Moraxella (B96.3) und Pseudomonas/Nonfermenter (B96.5) abgewertet worden. Dafür sind die übrigen Resistenzcodes in die cc-Matrix aufgenommen worden, so dass der \"real existierende\" VRE (E. faecium) dem eher seltenen VRE (E. faecalis) gleichgestellt ist.
Insgesamt weiter Tendenz zur besseren Differenzierung in \"leichtere\" und \"schwerere\" Fälle, scheint mir.
Viele Grüße
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Lieber Herr Leonhardt,
vielen Dank für den Link!
Beste Grüße
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Ich meinte nicht Änderungen gegenüber der Version von 2007, sondern gegenüber der Vorabversion (2008). Da ist mir bisher nur die U69.10 neu aufgefallen.
Viele Grüße
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Vielen Dank Herr Selter!
Hat sich außer der U69.10 noch was gegenüber der Vorabversion geändert? Über die war ich beim Lesen der neuen Kodierrichtlinien gestolpert - lustige Sache:
U69.10! Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
Hinw.: Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) und ist verpflichtend anzugeben....für die der Verdacht besteht??? Hält hiermit der Verdachtsfall offiziell Einzug in den ICD?
Das mit der verpflichtenden Angabe ist aber laut DKR noch nicht wahr (\"Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der DKR 2008 ist noch keine gesetzliche Grundlage für Krankenhäuser zur Datenübermittlung des Kodes U69.10! an die Krankenkassen vorhanden, sodass eine Verpflichtung zur Anwendung des Kodes U69.10! derzeit nicht gegeben ist.\"). Na viel Spaß...
Viele Grüße
Tim Pietzcker -
...streng genommen ist auch gar kein Aufwand nötig, da laut DKR 2007, Seite 27 (D011d Tabelle 2) gilt: \"Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligat anzugeben. Darüber hinaus können diese Ausrufezeichenkodes bei anderen Situationen angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.\"
Viele Grüße
Tim -
Bitte auch daran denken, dass eine Voraussetzung für die Kodierung des OPS 8-987 ist, dass ein U80/81-Code vorliegt. Und das ist nun einmal bei Staph. epi nicht möglich. (Abgesehen davon, dass eine Isolierung wie bei MRSA bei koagulasenegativen Staphylokokken kompletter Unsinn ist...aber manchmal kann man den klinisch tätigen Ärzten auch offensichtlichen Unsinn nicht austreiben :))