Beiträge von Pietzcker

    Hm. Vergrünende Streptokokken sind nun nicht so die typischen Phlegmone-Erreger, aber mag schon vorkommen (war ein Tierbiss, oder?). Ich würde sagen, da haben Sie einmal eine Pasteurellose (Phlegmone inklusive) und einmal eine \"zweite\" Phlegmone (L03.-) mit vergr. Strep. (B95.48!). Zwei Infektionen in einer Wunde. Kann mir nicht vorstellen, dass man das anders abbilden kann - die \"Systematik\" des ICD ist nicht immer wirklich eine...

    Bin auf Gegenmeinungen gespannt.

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    Erstmal kann der Erreger (Ausrufezeichencode) nie Hauptdiagnose sein. DKR 2007, Seite 24: \"ICD-Kodes mit einem Stern (Manifestation, „*“) oder mit einem Ausrufezeichen (Sonstiges, „!“) als Kennzeichen werden im folgenden als Sekundär-Diagnoseschlüssel bezeichnet, da sie nie alleine verwendet werden dürfen, sondern nur in Kombination mit einem Primär-Kode.\"

    Dann kann man natürlich neben die M00.0- noch einen B-Code setzen, wenn Sie wissen, ob es sich um einen Staph. aureus (B95.6!) oder um einen koagulasenegativen Staph. (B95.7!) handelt. Das ist ja im M00.0- noch nicht enthalten (nur \"Staphylokokken\" ohne nähere Bestimmung).

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    Zwei Fragen: Kommt evtl. ein SIRS mit Komplikationen (Organversagen) in Betracht? Klingt ja denkbar, schließlich ist der Patient verstorben. In dem Fall wird die Abnahme der Blutkulturen nicht mehr zwingend gefordert (wohl mit der Argumentation, dass es sich bei einem Patienten mit Multiorganversagen vermutlich nicht um eine fehlkodierte \"banale\" Infektion handelt).

    Wenn nein, lassen sich die genannten 4 Kriterien evtl. sämtlich auf die Pneumonie zurückführen? Dann müsste es m. E. auch dabei bleiben. Und fürs nächste Mal die Kollegen darauf hinweisen, dass sie beim Verdacht auf eine Sepsis auch entsprechende Diagnostik machen sollten...

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    Hallo,

    mal andersherum betrachtet: Wenn ich etwas als Verdachtsdiagnose angebe, muss ich doch mindestens versucht haben, die Diagnose auch zu stellen. Wenn ich dann beim Verdacht auf eine Sepsis nicht einmal die Mindestkriterien erfülle, die nun mal die Abnahme von mindestens zwei BK-Pärchen fordern, komme ich doch in argumentative Schwierigkeiten, oder?

    Oder andersrum: Wenn die Untersuchungsergebnisse nur deshalb nicht eindeutig waren, weil gar nicht (richtig) untersucht wurde, kann ich dem MDK hier nur zustimmen.

    Der Grund für die Präzisierung der Kriterien war ja der, dass die \"alten\" Sepsiskriterien es ermöglicht haben, so ziemlich jeden banalen Harnwegsinfekt als Sepsis zu verschlüsseln, was manche halt gemacht haben.

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    Hallo Herr Selter,

    sorry wegen des Zusatz-Threads. Mir war es hauptsächlich drum gegangen, dass nach meinen Informationen im konkreten Fall der MDK den T83.5 nicht akzeptieren wollte, weil ein DK kein Implantat sei. Mein Eindruck ist aber, dass den Code sonst \"alle\" in diesem Sinne verwenden. Oder?

    Viele Grüße

    Hallo,

    ich weiß schon, den anderen Thread habe ich auch gelesen (und mich wieder erinnert), aber so richtig zu Ende diskutiert war er ja nicht, und jetzt kam eben die MDK-Anfrage, die die T83.5 in Frage stellt.

    Ich sehe allerdings nicht, was an N39.0 spezifischer sein soll: \"Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet\" hat für mich weniger Informationsgehalt als \"[b]Infektion[\\b] und entzündliche Reaktion durch Prothese, Implantat oder Transplantat [b]im Harntrakt[\\b]\". Oder?

    Hallo liebes Forum,

    in ihren Kodierempfehlungen nennt die DGHM den Code T83.5 für die Verschlüsselung von Harnwegsinfekten infolge eines Blasendauerkatheters. Der Text zu T83.5 lautet \"Infektion und entzündliche Reaktion durch Prothese, Implantat oder Transplantat im Harntrakt\", so dass also hier der DK als Implantat definiert wird. Diese Definition wird nun anscheinend an manchen Standorten vom MDK angezweifelt. Das Problem ist, dass es aber keinen besseren Code gibt, mit dem man eine infektiöse Komplikation durch einen DK abbilden kann. Die T83.0 erwähnt den Harnwegs-Verweilkatheter explizit, ist aber nur für mechanische Komplikationen nutzbar.

    Was tun? Ab wann ist ein Implantat ein Implantat? Was für Erfahrungen haben Sie mit diesem Code gesammelt? Oder kodieren Sie den nicht und nehmen stattdessen immer die N39.0, die von der cc-Relevanz her ja identisch ist (stimmt\'s?))? Haben Sie etwas besseres gefunden?

    Vielen Dank!
    Tim Pietzcker

    Auch hallo!
    Es wäre von Interesse, in wievielen Blutkulturen der Erregernachweis gelungen ist. Wenn (lege artis) mehrere aerob-anaerobe BK-Pärchen abgenommen wurden und dann nur in einer Flasche S. epidermidis nachgewiesen, dann ist das Kontamination. Massenhaft oder vereinzelt gibt es bei Blutkulturen ohnehin nicht, da wird immer so lange bebrütet, bis ich massenhaftes Wachstum habe.

    Was für mich aber noch stärker auf Kontamination hinweist ist die Angabe, dass die Entzündungsparameter nicht erhöht waren. Damit kriege ich ja sogar schon Probleme, eine Bakteriämie (A49.0) zu kodieren.

    Sicher, dass die Antibiotika wegen des S. epi gegeben wurden und nicht \"allgemein\" wegen der Frakturen (u.a. im Gesichtsbereich), sozusagen zur Prophylaxe? Passt das Antibiotikum zum Resistenzprofil des S. epi (der ja meist nur noch auf Vancomycin sensibel ist)?

    Viele Grüße

    Hm. Einerseits gehört Proteus zur Analflora, andererseits stimme ich Herrn Blaschke natürlich zu, Superinfektionen kann es schon geben.

    Nicht vergessen sollte man noch die DKR D012f. Darin heißt es:

    Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligat anzugeben. Darüber hinaus können diese Ausrufezeichenkodes bei anderen Situationen angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.

    Tabelle 2: Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligatorisch anzugeben sind (nicht optional):
    B95.–! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
    B96.–! Sonstige Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
    [...]

    Viele Grüße