Beiträge von wolf

    Hallo,

    ein sehr interessanter Fall. Da es sich hier um ein medizinisches Problem handelt, sollte man in diesem Fall nach dem Genotyp und nicht nach dem Phänotyp vorgehen. Das ist ja auch offensichtlich schon einmal akzeptiert worden.
    Schwierig wird die Entscheidung bei echtem Hermaphroditismus. Die Geschlechtszuordnung ist in diesem Fall schon sozial nicht einfach. Genotypisch wird es beim Mosaiktyp schwierig, wenn also beide Anlagen vorhanden sind und an beiden Anlagen therapiert wird (Zyste des Ovars unypoplasie des Hodens). Hier muss man pragmatisch nach der HD entscheiden.
    Letztendlich ist das DRG-System nur ein Abrechnungssystem. Die Geschlechterplausibilitäten sind dazu da, einfache Zuordnungsfehler zu vermeiden. Einem anderen Zweck dienen sie nicht. Da sie bei der Behandlung solcher Patienten Fehler verursachen, sollte man eine Regelung für solche Spezialfälle in den DKR vorschlagen; denn ein Problem ist es schon. Was meinen andere Mitstreiter?

    Gruß aus Bad Wildungen

    bdomurath

    Hallo,

    gemeint sind alle Erreger mit besonderer Resistenz. Siehe:
    Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz
    2000 · 43:887–890 © Springer-Verlag 2000, zu finden unter http://www.rki.de/cln_011/nn_226…df/SurvAnh_Rili.
    Die Möglichkeit der Kodierung des OPS 8-987 besteht nur dann, wenn die Richtlinien des Robert Koch Instituts berücksichtigt wurden, die in der Beschreibung des Schlüssels ausführlichst dargelegt sind.

    Gruß aus Bad Wildungen

    bdomurath

    Hallo,

    eine Kreatininerhöhung bei einer chronischen Niereninsuffizienz setzt voraus, dass ca. 50% des Nierengewebes untergegangen sind. Dies nur zur Verdeutlichung des Ernstes der Lage. Wenn sie den Verdacht haben, dass eine chronische Niereninsuffizienz vorliegt, dann sollte man sie doch abklären. Gerade dann, wenn es dazu keine anamnestiische Angaben gibt. Wenn Sie eine Krea-Clearance oder Radioisotopenuntersuchung gemacht haben, muss das Ergebnis in die Kodierung einfließen. Waren diese Werte normal, dann können Sie keine chronische NI kodieren, waren sie es nicht, dann ja.
    Wenn Sie eine NI als Verdacht äußern, sie aber nach keiner Seite hin absichern, nicht abklären, dann hat man ein Symptom therapiert und kann demnach nur ein Symptom verschlüsseln (z.B. R79.8 oder -9).
    Und - vorsicht, vorsicht, vorsicht. Woher kommt die Diagnose einer prärenalen Urämie? Ich hoffe nicht, dass Sie unter den beschriebenen Umständen eine prärenale Urämie kodiert haben. Das ist doch noch einmal etwas anderes.

    Gruß aus Bad Wildungen

    bdomurath

    Hallo,

    zunächst ist es richtig, wenn das Krankenhaus bei Entlassung in Übereinstimmung mit den DKR retrospektiv (DKR 002d) entscheidet, welche HD gewählt werden muss.
    Wenn die Ursache der Inkontinenz eine Pyurie war, ist die HD der HWI.
    Ein HWI kann sehr wohl der alleinige Grund für eine Inkontinenz sein.
    Warum das der einweisende Arzt nicht gemerkt hat, ist eine 2. Frage und für das Krankenhaus ohne Bedeutung.
    Bestand die Inkontinenz weiterhin, also auch nach HWI-Therapie, z.B.bei Entlassung oder über 7 Tage, so muss sie kodiert werden. Die Frage ist dann, ob als HD oder als ND. Dann steht es im Ermessen des behandelnden Arztes zu entscheiden, welche Diagnose der Definition der HD besser entspricht (DKR 002d). Ganz frei ist er allerdings mit seiner Entscheidung nicht, da der Arzt dann diejenige Diagnose wählen muss, die die größeren Ressourcen verbraucht hat (DKR 002d). Gemeint ist hier sicher nicht eine centmäßige Erfassung, sondern aus dem Bauch heraus. Da sich das Krankenhaus offensichtlich mit der ganzen Tragweite des Falles auseinandergesetzt hat, sollte man hier einfach die vom Krankenhaus veranlaßte Kodierung akzeptieren.

    War die Inkontinenz mit der HWI-Therapie verschwunden und bestand die Inkontinenz weniger als 7 Tage und wurde der suprapubische Katheter nicht angelegt, dann entfällt die Kodierung der Inkontinenz sowohl als HD als auch als ND.


    Gruß aus Bad Wildungen
    bdomurath

    Hallo,

    merkwürdigerweise sind einige MDK-Ärzte ziemlich unsicher, was die Diagnostik und Therapie des Harnwegsinfektes angeht. Da gibt es viele Unklarheiten (Bakteriurie, symtomatischer HWI, nosokomialer Infekt, katheterassoziierter Infekt usw.), wie an anderer Stelle schon erklärt. Es überrascht dann nicht mehr, dass die Unklarheiten noch größer werden, wenn es um die Frage geht, ob und wann ein Harnwegsinfekt therapiert werden muss. Medizinische Unklarheiten müssen zu Unklarheiten in der Kodierung führen. Ich will hier nichts rechtfertigen, möchte aber um Verständnis bitten, dass nicht alle Kollegen genügend praktische Erfahrungen haben. Aber, das ist das Gute am MDK - die Kollegen sind der Medizin allein verpflichtet, nicht dem Papier.
    Fangen wir an:
    1. der Hinweis auf das RKI bezieht sich sicher auf die CDC-Definition für nosokomiale Infektionen. War es überhaupt eine nosokomiale Infektion?
    2. auch wenn nur eine Bakteriurie behandelt wurde, bestimmt der Arzt, ob diese wie ein HWI behandelt werden muss. Es entscheiden die Umstände und das Risiko des Patienten.
    3. Welche Art der Blindtherapie veranlasst wird, geht aus den Daten des Krankenhauses (Erregerspektrum im Krankenhaus, Surveillance-Daten, Abteilungsspezifik usw.) und den Patientendaten (Risikopatient, Diabetes, rezidivierende Infekte usw.)und den Erfahrungen des behandelnden Arztes hervor, nicht aus theoretischen Papieren.
    4. Wenn Sie wie einen HWI therapiert haben - kodieren Sie einen HWI. Die Rummacherei um die CCL-Kodierung ist gegen die DKR. Übrigens sagen die Kodierrichtlinien nicht, dass man etwas kodieren kann oder sogar nur darf. Sie sagen etwas darüber aus, wann man kodieren muss.

    Alles andere wäre von Übel.

    Zwei Bemerkungen seien mir als Urologe gestattet:
    1. Fordern Sie die Einschätzung eines Fachkollegen. Das ist Ihr Recht.
    Die Einschätzung eines Urologen des MDK hätte Ihnen sicher viel mehr geholfen als das Einlassen auf das übliche Geplänkel.
    2. Kann ich bei der allgemeinen Infektionslage überhaupt nicht verstehen, dass im Krankenhaus keine bakterielle Austestung veranlaßt wird. War es ein nichtkomplizierter, nichtnosokomialer Harnwegsinfekt, kann man sich auf eine Diskussion einlassen, ob man in diesem einen Fall auf eine Austestung verzichtet. Handelt es sich um einen nosokomialen Infekt, so ist die Trefferrate nur noch um 20-25%, was den Erreger angeht und noch schlechter, was die Empfindlichkeit anbetrifft. Wenn man mit der Therapie daneben liegt, kann man nur noch mit verbundenen Augen und einer Fliegenklatsche rumlaufen, symbolisch gesehen.

    Viele Grüße aus Bad Wildungen

    bdomurath

    Hallo,

    mich stört, dass an alten Vorschlägen, an denen der knappen Zeit wegen nicht gearbeitet wurde, nicht weiter gearbeitet wird. Jedes Jahr ein neues, altes Spiel. Das ist lästig und kostet einfach zuviel Zeit. Soweit ich ersehen konnte, gibt es zwar ein Verfahren für das Jahr der neuen Vorschläge, aber keines, das solche Vorschläge über das Vorschlagsjahr hinaus verfolgt. Das ist noch weit untransparenter. Das bedeutet letztendlich, dass alles, was nicht in dem Zeitplan von ca. 3-4 Monaten abzuarbeiten ist, einfach herunterfällt.

    Gruß aus Bad Wildungen
    bdomurath

    Hallo,

    ich wollte Sie keineswegs in Verlegenheit bringen.
    Sie haben mit Ihren Mitteln einen Harnwegsinfekt ausgeschlossen. Da gibt es keinen Zweifel. Die Verdachtsdiagnose konnten Sie nach dem Urinbefund nicht halten. Das Entzündungszeichen einer Blasenentzündung ist eine Leukozyturie. Die lag nicht vor, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Hätten Sie kein Antibiotikum eingesetzt, hätten Sie einen HWI nicht verschlüsseln dürfen. Da Sie aber so taten, als ob ein HWI vorliegt und ihn mit einem Chemotherapeutikum therapierten, geben die DKR die Kodiermöglichkeit her. Sie fordern geradezu dazu auf. Ganz eindeutig. So schräg es sich auch anhört. Das liegt nicht an Ihnen, sondern an den Kodierrichtlinien. An solch einen Fall ist einfach nicht gedacht worden (dass man etwas kodieren kann, was nicht vorlag, da man es therapierte, als ob es vorgelegen hätte). Ich finde schon, dass das nicht so bleiben kann.

    Die medizinischen Fragen fielen mir als Urologen einfach auf. Nehmen Sie es bitte nicht persönlich. Das liegt mir ganz und gar fern. Wirklich.

    bdomurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    tatsächlich können Sie die N39.0 nach D008b Beispiel 1 kodieren. Sie haben einen Harnwegsinfekt ausgeschlossen. Da Sie aber trotzdem therapierten, können Sie N39.0 verschlüsseln.
    Es tun sich aber andere Fragen auf:
    Ein Urinstatus dauert ja wirklich nicht lange, bis Sie ihn auf der Hand halten. Konnten Sie mit der Therapie nicht so lange warten? Wie lange haben sie den angeblichen HWI eigentlich therapiert, wenn er denn ausgeschlossen war? Warum verzichteten Sie im Krankenhaus auf den Nachweis einer Bakteriurie? Der Patient hatte eine Dysurie, für die es noch andere Gründe geben kann als einen Harnwegsinfekt.
    Unkontrollierter Antibiotikaeinsatz wird belohnt. Unglaulich, aber wahr.
    Ich trauere mit Ihnen.

    Gruß

    bdomurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    im übrigen bin ich der Meinung, dass die Abrechnungsregeln noch viel zu einfach sind. Wo bleiben denn da die Herausforderungen für eigene Softwareentwicklungen?

    Ich wünsche mir jedesmal, dass die Ausdenker sich möglichst viel einfallen lassen. Die zu bemerkende kleine Tendenz zur Verkomplizierung lässt hoffen. Denn der Spaßfaktor würde im ganzen System steigen. Wen \"juxts\"? Noch gibt es den Abrechnungsregel-Controller/Berater nicht? Warten wir mal ab.


    Gruß

    B.Domurath
    Bad Wildungen