Beiträge von fbmc

    Hallo Herr Proesl,

    so ganz kann ich mich dem muss in Ihrem Post nicht anschließen.
    In §4 Zeitabstände der Datenübermittlung:vertrag:

    heisst es unter Punkt
    (4) Die Entlassungsanzeige soll innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Entlassung oder Verlegung des Versicherten an die Krankenkasse oder die von der Krankenkasse benannte Stelle übermittelt werden. Sie ist spätestens mit der Schlußrechnung zu übermitteln.

    Natürlich versuchen wir die Entlassungsanzeige so schnell wie möglich an die KK weiterzuleiten, gelegentlich:D dauerts aber etwas länger, wenn wir die Dokumentation noch überprüfen müssen.

    Grüsse aus Oberbayern