Guten Tag,
zusammenzuführen sind der 1. und 3. Fall, der 2. Fall wird separat abgerechnet.
Begründet wird das mit § 2 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 FPV 2005 :deal: . Es wird stets auf den ersten Aufenthalt, der eine Wiederaufnahme auslöst, abgestellt. Das ist in Ihrem Fall ja der Aufenthalt mit der erstmaligen Abrechnung der DRG G 65 B.
Viele Grüße aus dem nassen Hannover.
Kathrin Räbiger