Beiträge von Kathrin

    Guten Tag,

    zusammenzuführen sind der 1. und 3. Fall, der 2. Fall wird separat abgerechnet.
    Begründet wird das mit § 2 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 FPV 2005 :deal: . Es wird stets auf den ersten Aufenthalt, der eine Wiederaufnahme auslöst, abgestellt. Das ist in Ihrem Fall ja der Aufenthalt mit der erstmaligen Abrechnung der DRG G 65 B.

    Viele Grüße aus dem nassen Hannover.

    Kathrin Räbiger

    Hallo Herr Dr. Leonhardt,

    der Vertrag ist mit Wirkung zum 09.04.2005 gekündigt worden, seitdem besteht ein \"vertragsloser\" Zustand :a_augenruppel: . Die Verhandlungen über einen neuen Vertrag sind gescheitert und die KHG hat die Landesschiedsstelle angerufen.
    Auf Veranlassung der Schiedsstellen haben sich die Vertragspartner bereit erklärt, den bisherigen Vertrag bis zum 31.10.2005 weiter zu praktizieren. :i_respekt:
    Anderenfalls bestand die Gefahr, dass es zu einer endgültigen Festsetzung auf Basis des alten Landesvertrags gekommen wäre.

    Grüße aus dem sonnigen Aachen.

    Kathrin Räbiger

    Hallo Frau Zierold,

    wenn das Neugeborene als gesundes Neugeborenes zusammen mit der Mutter entlassen wird, also nur eine Rechnung mit den 2 entsprechenden DRG's erstellt wird, dann kann der IZ nur einmal entsprechend für den Fall der Entbindung der Mutter abgerechnet werden. Handelt es sich um ein erkranktes Neugeborenes, welches entsprechend zu einem eigenen Fall wird, kann der IZ natürlich auch für das Neugeborene berechnet werden.
    :roll:

    Viele Grüße

    Kathrin