Beiträge von Wagener

    Hallo zusammen,
    ich habe mit eine eigene Excel-Datei erstellt. Ich melde nur die EBM-Ziffern und die Fachabteilungen. Vom KGNW habe ich eine Adressen-Liste mit den Email-Adressen bekommen. Diese gilt aber nur für Nordrhein und Westfalen-Lippe.
    Viele Grüße
    B. Wagener

    Hallo liebe Forumsmitglieder,
    ich benötige mal einen Rat und Hilfe. Bei uns ist jetzt eine Diskussion aufgekommen bezüglich postop. Behandlung.
    In der Präambel 31.2.1 zum amb. Operieren steht unter Punkt 3, dass der Leistungsumfang der Krankenhäuser nicht im EBM sonder im Vertrag nach § 115b definert ist.
    Unter Punkt 5 steht unter anderem, dass zum Leistungsinhalt ein post-op.Arzt-Pat.-Kontakt gehört.
    Nun meine Frage: Muss ich wirklich jeden Pat. einmal zur Nachbehandlung einbestellen, ohne die post-op. Behandlungsziffer abrechnen zu können?
    Liebe Grüße aus Hagen
    B. Wagener

    Hallo Herr Killmer,
    hier muss ich leider wiedersprechen. Ich habe mit der KVWL telefoniert, weil ich den Punktwert für das 2. Quartal wissen wollte. Die Antwort der KV war, dass sie dafür nicht zuständig sind, da wir mit den Krankenkassen direkt abrechnen. Der Punktwert von der KV gilt nur für niedergelassene und ermächtigte Ärzte. Das Formblatt 3 erhält die Krankenkasse von der KV. Wir sollen uns bei den Kassen erkundigen, \"was sie gewillt sind zu bezahlen\". :i_baeh:
    Einen frustrierten Gruß aus Westfalen
    Wagener

    Liebe Forums-Mitglieder,
    ich hatte nicht vor jede OPS zu melden! Zum 1. weiß ich nicht 100%ig welche wir alle erbringen werden. Habe unsere Daten aus 2003 und 2004 ausgewertet, aber ich bin nur eine Verwaltungsmitarbeiterin mit wenig medizinischen Kenntnissen. Zum 2. dauert es mindestens 1 Woche bis ich das alles aufgefüllt habe.
    In § 1 des Vertrags zum amb. OP. steht unter Abs. 2 \"In dieser Mitteilung sind die entsprechenden abteilungsbezogenen Leistungsbereiche und einzelne \"Leistungen\" , die in diesem KH amb. durchgeführt werden sollen, auf der Grundlage des gemeinsamen Katalogs maschinenlesbar zu benennen.
    Ich werde zur Anmeldung ein eigenes Excel-Formular mit den EBM-Leistungen erstellen. Das ist für mich weniger arbeit.

    Viele Grüße
    B. Wagener

    Hallo Frau Reumann,
    lt 115 a SGB V kann ein CT neben einer Vorstat. Pauschale abgerechnet werden. Es ist nicht richtig, dass dies nicht an einem Tag abgerechnet werden kann. Dafür sind die vorstat. Termine doch da, um z.B. ein CT durchzuführen. Seit DRG können beide Leistungen aber nur abgerechnet werden, wenn dieser vorstat. Behandlungstag zu keinem stat. Aufenthalt gehört.

    Viele Grüße aus Westfalen
    B. Wagener

    Guten Morgen, Herr Helfrich,

    Herr Schädlich hat leider Recht. Auf dem Seminar, das ich besucht habe, wurde gesagt: \"Es ist kein Konsultationskomplex für ermächtigte Ärzte bzw. Krankenhäuser vorgesehen\".

    Hier bestätigt sich wieder, dass der EBM2000plus nicht für ermächtigte Krankenhausärzte und Krankenhäuser gemacht wurde.

    Gruß aus Hagen
    Brigitt Wagener

    Hallo Herr Schrader,
    wenn Sie hier nicht MDK sicher dokumentiert haben, bekommen Sie auch den OP-Tag nicht stationär bezahlt. Ich hatte auch mal so einen Fall. Habe mich dann don der KK überreden lassen den Prä-Op-Tag als vorstationär abzurechnen. Anschließend hieß es dann von der KK, dass die Op auch als amb. OP zu sehen ist, da Aufnahme und Entlassung an einem Tag.
    Viel Spaß
    B. Wagener

    Hallo liebe Ambulanzgeschädigten,

    ich bin länger nicht im Forum gewesen (Grippewelle hat auch mich erreicht), darum gebe ich erst Heute meinen Senf dazu.

    Auch ich bin seit 19 Jahren mit der ambulanten Abrechnung im Krankehaus beschäftigt. Es ist mittlerweile meine Hobby beworden. Habe es mal geschafft innerhalb von 2 Jahren ein großes Krankenhaus mit 5 Betriebsstätten in eine lückenlose Leistungserfassung und ambulante Abrechnung einzuführen.
    Vorraussetzung dafür ist:
    1. Ein gutes KIS
    2. Engagierte Mitarbeiter/Innen in den Ambulanzen
    3. Ärzte die mitspielen (Cefärzte lassen sich nicht gerne in die Karten gucken)
    4. Ausdauer

    zu 1.
    Es gibt Krankenhaussysteme bei denen kann man zu einer Leistung z.B. DKG-NT eine Verknüpfung zu der dazugehörigen EBM und GOÄ Ziffer anlegen. Das ist sher zum Vorteil, damit man erfasste Leistungen durch die Funktionsdienste nicht nochmal zur Abrechnung erfassen muss.

    zu 2.
    Ich habe immer bei den Ambulanzleitungen so argumentiert, dass die Erfassung von erbrachten Leistungen auch ein Tätigkeitsnachweis ist. Von wegen Personalschlüssel ect. (Hier auch viele Grüße an meine wunderbaren ehemaligen Kolleginnen der Ambulanzen in Wuppertal. Vermisse Euch oft).

    zu 3.
    Das ist das Schwierigste. Die Hälfte der Chefärzte ist kooperativ (meistens die Jüngeren), die andere Hälfte meint ihre Ermächtigung wäre Geheimsache. Da muss die GF unbedingt dahinter stehen. Dann gibt es da noch alte Chefarztverträge usw.

    zu 4.
    Nachdem ich fertig war, habe ich mir einen neuen Arbeitgeber gesucht und hier fange ich jetzt wieder von vorne an.

    Bei der KV Nordrhein rechnet man auch einzelne Leistungen ab, keine Pauschale. In der Notfallambulanz kann man jede erbrachte Leistung auch abrechnen. Es gibt keine Begrenzung wie bei der Ermächtigung. Also Leistungen mit der KV, Medikamente mit der KK. Alles auch ein bißchen Salbe oder ein Aspirin. Glauben Sie mir das läppert sich im Quartal.
    Aber beim neuen EBM2000plus wird alles leichter, man kann als Krankenhaus kaum noch etwas abrechnen.

    Viele Grüße
    Brigitt Wagener

    Hallo Forum,
    ich habe da mal eine Frage an die Nordrheinwestfalen. Da wir ja keinen § 112 mehr haben, was mache ich jetzt mit meinen Abklärungsuntersuchungen? In unserem Haus kommt es öfters vor, dass wir die Patienten später als nach 5 Tagen stationär aufnehmen können. Fallen diese Leistungen unter den Tisch, da die Abklärungsuntersuchung bei einer FP nicht extra abrechenbar ist?
    Viele Grüße aus dem verregneten Hagen
    B. Wagener :augenroll: