Guten Morgen!
Mein erster Beitrag in diesem Forum, gestatten Sie mir jedoch zunächst eine Frage:
-Was bedeutet die Anrede "NG", die häufig hier im Board zu lesen ist?
Ich habe die Diskussion um die Hauptdiagnose sehr interessiert verfolgt. Mir geht es so, daß mir die Definition bei jedem Lesen der DKR unklarer wird. Insbesondere der Begriff "Veranlassung" ist sehr interpretationswürdig und -fähig. Ist er nun zu verstehen als "Grund für die Aufnahme" oder als "den stationären Verlauf entscheidend beeinflußt"? Ich denke in dieser unscharfen Formulierung spiegeln sich die "kontroversen Diskussionen" der Spitzenverbände wider, von denen in der zitierten Antwort der DKG auf die Anfrage von Herrn Menzel die Rede ist.
Auch aus einem anderen Satz der DKR (zur Hauptdiagnose) geht diese Kontroverse - für mich - hervor:
"[1]Wenn zwei oder mehrere Diagnosen [...] gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und
[2]ICD-Verzeichnis und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden,
[3]welche Diagnose am besten der Hauptdiagnosen-Definition entspricht."
Und:
..."Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat."
Ich dem ersten zitierten Satz - durch mich in drei Abschnitte geteilt ([1-3]) - steckt für mich ein Paradoxum, nämlich in Abschnitt [1] und [3]. Wie gesagt: in meinen Augen ist dies Ausdruck der Kontroverse bei der im Ringen um die Definition solche - für den Anwender wenig brauchbaren - unscharfen und paradoxen Formulieren herausgekommen sind.
Noch zwei Fragen zum Thema:
Ist ein HD-Wechsel bei ursächlich mit einander zusammen hängenden Diagnosen "offiziel" erlaubt?
Wo sind die von verschiedenen Teilnehmern zitierten Notizen zu den Kodierregeln einsehbar/ downloadbar?
Vielen Dank und viele Grüße an Alle aus Soest
Riklu