Beiträge von Riklu

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:

    Warum nicht?

    Guten Morgen zusammen!

    Ich kenne die Flüssigkeits-Beatmung nur aus der Theorie, aber soweit ich mich erinnere, wird eine innerte Flüssigkeit (Perfluorcarbon) als Transport-Medium für die auszutauschenden Gase (02, CO2) benutzt und die Gase liegen in einer flüssigkeitsgelösten Form vor und eben nicht als Gas. Insofern entspricht die Flüssigkeits-Beatmung nicht der Definition in den Speziellen Kodierrichtlinien, zumindest verstehe ich den Wortlaut so. Natürlich ist nicht expliziet die Rede "gasförmigen" Gasen, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß man bei der gebrauchten Formulierung auch an "gelöste" Gase gedacht hat.


    X( :kr:
    Riklu
    Soest: teilweise bewölkt, auffrischender Wind, nach Empfindung ca 15C°.

    Hallo Herr Merguet!

    Den Kode für die ECMO habe ich mittlerweile auch gefunden und auch die äußerst hilfreiche Kodierregel
    0910a: "Jede Anwendung der ECMO ist mit 8-852 zu kodieren."
    :angry:
    Ich ärgere mich immer wieder über mich selbst, wenn ich über Dinge diskutiere, deren Sachverhalt (Kodierregeln, OPS) ich noch nicht vollständig gelesen habe. Und es ist wie immer äußerst lästig irgendwelche Interpretationsarbeit zu leisten, insbesondere vor dem Hintergrund der oben zitierten, alles erklärenden Kodierregel 0910a!

    Aber nun zu Ihrer Frage und unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnislage::kr:
    Bei genauerer Überlegung handelt es sich ja bei der ECMO nicht um eine Beatmung - schon garnicht nach der Definition der Kodierregeln "Maschinelle Beatmung ...Gase mittels...in die Lunge bewegt werden" - insofern würde ich es bei der 8-852 belassen und die 8-714 nicht zusätzlich gebrauchen, sondern sie für die anderen infage kommenden Verfahren einsetzen. Wobei natürlich die Flüssigkeits-Beatmung auch nicht unter die Definition der Beatmung fällt. Es wird wohl noch einige OPS-Versionen bedürfen bis der Müll heraus gefiltert ist und Verfahren, die zwar nicht häufig, aber aufwendig sind Berücksichtigung finden.Vielleicht möchte die Selbstverwaltung/DIMDI damit erreichen, daß diese Verfahren nicht mehr angewendet werden: "Lieber Patient tut uns leid, wir können dir nicht helfen, es ist keine OPS dafür vorgesehen."
    Naja, dafür gibt es ICD Y36.9! Verletzungen durch Kriegshandlungen, hat schon jemand den Kode für Antrax gefunden?:uhr:

    :angry:
    Schönen Tag noch,
    Riklu
    In Soest ist es heiter.

    Zitat


    Welche Formen der NIB werden denn bei Ihnen so kodiert. Intermittierendes Masken CPAP scheidet m.E. als isolierte Maßnahme (wenn nicht zur Entwöhnung eingesetzt) aufgrund der Definition der Maschinellen Beatmung aus:
    "..Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet..."

    Wie sehen Sie das mit der Kodierung postoperativ < 24 Stunden nachbeatmeter Intensivpatienten ?

    mfG

    Christoph Hirschberg


    Hallo Herr Hirschberg!

    Wir kodieren so alle nicht-invasiven Beatmungsformen, d.h. auch Maskenbeatmung mittels CPAP bei Ateminsuffizienz, wie auch zur Anpassung von CPAP-Geräten beim obstruktiven Schlafapnoesyndrom.
    Die Maske ließ sich als solche bisher nicht kodieren, d.h. wir verwenden nur den Kode für die Dauer. Mit der OPS-Version 2.1 ändert sich dies, hier existiert ein entsprechender Kode (8-706). Diese Verfahrensweise findet sich übrigens auch in den spez. Kodierrichtlinien (die Sie doch wohl auch zitiert haben?!?); auch wenn hier ein falscher Kode für die Maske angegeben ist (8-709 statt 8-706).
    KORREKTUR: Ein Satz der speziellen Kodierrichtlinien, den ich bis immer übersehen habe (mir liegt noch keine Print-Version vor):
    &quot;Wenn bei Erwachsenen und Kindern eine Störung wie Schlafapnoe mit CPAP behandelt wird, sind die Anwendung von CPAP sowie die Beatmungsdauer nicht zu verschlüsseln.&quot;
    Aber logisch ist das nicht, oder? KORREKTUR-ENDE

    Übrigens folgt nach dem von Ihnen zitierten Satz auch ein Hinweis auf die Maskenbeatmung einerseits und auf Seite 138 (nach PDF-File) auch die Verfahrensweise für postoperative Nachbeatmungen (Nachbeatmungen <24h zählen zur &quot;operativen Narkose/Beatmung&quot; und werden nicht gesondert kodiert).

    Ich hoffe, daß ich bei der Entgegnung auf Ihre Bemerkung/Frage Sie in allen Punkten richtig verstanden habe.

    Viele Grüße aus Soest
    Riklu:drink:

    [ Dieser Beitrag wurde von Riklu am 01.10.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von Zacher:
    Liebe Newsgroup,
    mich interessiert Ihre Meinumg bzw. praktische Umsetzung der Kodierung der nichtinvasiven Beatmung (NIB). [...] Da im OPS unter 8-714 die &quot;Spezialverfahren&quot; nicht näher benannt sind, läßt sich m.e. die NIB hier durchaus unterbringen.

    Hallo Herr Zacher!
    Ich kann Ihre Auffassung nur bedingt teilen, was die Kodierung angeht.
    Ich finde es o.k. (und habe es bei uns so geregelt), dass die NIB mittels 8-718 kodiert wird und halte es für sinnvoll, die invasive Beatmung durch die &quot;Intubations-Kodes&quot; abzugerenzen.
    Aber, meiner Ansicht nach können Sie nicht die 8-714 zur Kennzeichnung der NIB benutzen, denn nach meinem Verständnis handelt es sich nicht um ein &quot;Spezialverfahren&quot; und noch viel wichtiger die Kode-Beschreibung von 8-714, es heißt &quot;Spezialverfahren bei schwerem Atemversagen&quot; und insofern ist m.E. nach schon eine deutliche Eingrenzung gegeben nämlich z.B. auf die ECMO!

    Unter dieser Überlegung sollten Sie mit dem Gebrauch sehr vorsichtig sein, denn wenn die Berechnungen korrekt durchgeführt werden, ist bei Verwendung dieses Kodes ein sehr hoher Ressourcenverbrauch angezeigt und muss entsprechende Berücksichtigung in der DRG-Zuordnung und -Bewertung finden. Sie werden mir zustimmen, dass die NIB vom Resourcenverbrauch nicht mit einer ECMO gleichzusetzen ist.

    Viele Grüße
    Riklu
    :ops: :ops:

    Zitat


    Original von Engelmann:
    Hallo DRG-Forum,

    ich habe nochmals eine Fragestellung bzgl. mehrfach durchgeführter Leistungen.

    In den allg. Codierregeln ist nicht ersichtlich, wie folgende mehrfach durchgeführte Leistungen zu verschlüsseln sind.
    Soll ich eine Radiojodid-Therapie bei mehrmaliger Anwendung jeweils neu codieren??

    Was kann man mir raten??
    :dance1:


    ?(
    Hallo Herr (?)Engelmann!

    Ich denke man sollte hier nur einmal kodieren, sofern es sich um EINE zusamengehörige Therapie handelt, auch wenn sie an unterschiedlichen (Bunker-)Tagen erfolgt.
    Mehrfache Kodierung würde nur dann erfolgen, wenn es sich um zwei oder mehrere, jeweils abgeschlossene Therapien handelte; also wenn eine erste z.B. nicht erfolgreich war.

    MfG
    Riklu
    ?(


    Hallo Herr Noetzel!

    Zu Ihrer Frage zwei Anmerkungen:
    1) Ich weiß nicht wo ich es her habe, aber ich bin der Meinung, daß es zwingend ist ein Datum mitzuerfassen und
    2) bin auch der Auffassung, daß sich dies aus grundsätzlichen Überlegungen heraus ergibt. Nach dem Motto keine Kodierung ohne Dokumentation - und eine gute und gründliche Dokumentation hat mit Datum zu erfolgen. Denn Sie wissen, die Dokumentation ist Beweis für unsere erbrachte Leistung (und nicht die Kodierung als solche). Ich denke es könnte zu ernsthaften Problemen kommen, wenn der MDK anfängt die Abrechnungen und damit Dokumentationen im DRG-Zeitalter zu überprüfen und dabei kein Datum findet.
    Also, meine persönliche Einstellung und Empfehlung zum Thema:
    Dokumentation nur mit Datum.

    Kleine Zusatzbemerkung: Woher wissen Sie, daß die Prozeduren nicht einfließen? Bedenken Sie, daß wir im Moment mit australischer Software arbeiten, die auf deutsche Prozeduren nur unzureichend zusammenarbeitet, insbesondere bei den nicht-chirurgischen Prozeduren. Im Übrigen gilt es die deutschen DR-Gruppierungen und -definitionen abzuwarten. Was wäre, wenn Sie jetzt auf die Dokumentation bestimmter Prozeduren verzichten, weil sie vermeintlich nicht berücksichtigt werden, dann nach deutschen Definition aber doch einfließen. Ich bin da sehr pragmatisch eingestellt: Ich bin zwar nicht dafür die &quot;aller kleinste und unwesentlichste&quot; Prozedur zu erfassen, aber trotzdem lieber eine mehr als zu wenig - auch auf die Gefahr hin, daß wir ein bestimmtes Maß an Datenmüll erzeugen.

    MfG und einen schönen Tag
    Riklu
    :look:

    Guten Morgen!

    Mein erster Beitrag in diesem Forum, gestatten Sie mir jedoch zunächst eine Frage:
    -Was bedeutet die Anrede &quot;NG&quot;, die häufig hier im Board zu lesen ist?


    Ich habe die Diskussion um die Hauptdiagnose sehr interessiert verfolgt. Mir geht es so, daß mir die Definition bei jedem Lesen der DKR unklarer wird. Insbesondere der Begriff &quot;Veranlassung&quot; ist sehr interpretationswürdig und -fähig. Ist er nun zu verstehen als &quot;Grund für die Aufnahme&quot; oder als &quot;den stationären Verlauf entscheidend beeinflußt&quot;? Ich denke in dieser unscharfen Formulierung spiegeln sich die &quot;kontroversen Diskussionen&quot; der Spitzenverbände wider, von denen in der zitierten Antwort der DKG auf die Anfrage von Herrn Menzel die Rede ist.
    Auch aus einem anderen Satz der DKR (zur Hauptdiagnose) geht diese Kontroverse - für mich - hervor:
    &quot;[1]Wenn zwei oder mehrere Diagnosen [...] gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und

    [2]ICD-Verzeichnis und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden,

    [3]welche Diagnose am besten der Hauptdiagnosen-Definition entspricht.&quot;

    Und:
    ...&quot;Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat.&quot;

    Ich dem ersten zitierten Satz - durch mich in drei Abschnitte geteilt ([1-3]) - steckt für mich ein Paradoxum, nämlich in Abschnitt [1] und [3]. Wie gesagt: in meinen Augen ist dies Ausdruck der Kontroverse bei der im Ringen um die Definition solche - für den Anwender wenig brauchbaren - unscharfen und paradoxen Formulieren herausgekommen sind.

    Noch zwei Fragen zum Thema:

    Ist ein HD-Wechsel bei ursächlich mit einander zusammen hängenden Diagnosen &quot;offiziel&quot; erlaubt?

    Wo sind die von verschiedenen Teilnehmern zitierten Notizen zu den Kodierregeln einsehbar/ downloadbar?

    Vielen Dank und viele Grüße an Alle aus Soest
    Riklu