Hallo,
ich verstehe diese neue Argumentation als inhaltliche Weiterentwicklung des MDK. Daher reicht die bislang eigene Definition des MDK schwerlich als Gegenargument aus.
Hallo,
ich verstehe diese neue Argumentation als inhaltliche Weiterentwicklung des MDK. Daher reicht die bislang eigene Definition des MDK schwerlich als Gegenargument aus.
Hallo zusammen,
das Thema der chronischen Niereninsuffizienz und deren Kodierung ist nicht neu, hat für uns jedoch eine neue Facette erhalten:
Wir führen aktuell die Diskussion mit dem MDK dahingehend, dass uns die chronische Niereninsuffizienz dann nicht anerkannt wird, wenn wir die GFR mittels MRDR-Formel ermittelt haben und der Patient älter als 70 Jahre ist. Lt. Laborinfo sei die GFR-Formel bei Personen über 70 Jahre nicht ausreichend validiert.
Gibt es hierzu Erfahrungen?
Recherchierte Quellen:
LaborInfo Labor 28, Nr140 von 02/2006
Deutsches Ärzteblatt, 21.12.2009
Deutsches Ärzteblatt, 11.6.2010....
Gruß
Hallo zusammen,
bei der obigen Diskussion möchte ich auf einen Abschnitt aus \"Das ICU Buch\" von Marino hinweisen, S. 314:
\"Die Pulsoxymetrie bietet im Vergleich zur konventionellen arteriellen Blutgasbestimmung mehrere Vorteile bei der Überwachung der arteriellen O²-Sättigung:
- genauere Bestimmung der arteriellen O²-Sättigung [..]
Tatsache ist, dass die Sa-O² eines arteriellen Blutgases kein gemessener Wert ist, sondern aus einem Nomogramm hergeleitet wird. Es hat sich gezeigt, dass dieser abgeleitete Parameter viel weniger genau ist als die pulsoxymetrischen Messwerte.\"
M.E. sollte diese Aussage die Diskussion bezgl. der Anerkennung pulsoxymetrischer Messungen der O²-Sättigung beenden.
Gruß Hintz
Hallo ToDo,
je emotionaler die Reaktion, desto dichter der Treffer....
Immerhin habe ich Sie nicht persönlich angegriffen und werde mich auch nicht dazu herablassen.
Gruß
Hallo Zusammen,
ich muss da noch etwas loswerden: Vor einier Zeit wurde eine unserer Rechnungen von einer Kasse per DTA zurgewiesen, weil wir einen Cent zu wenig abgerechnet hätten. Bei der Kassenmitarbeiterin lag leider ein Rundungsfehler vor, wir haben vorgeschlagen, modernere Taschenrechner zu verwenden. Vielleicht sollten nicht nur wir Krankenhäuser einen Sanierungsbeitrag leisten....
Gruß
Hallo zusammen,
das mit den Bauern hört sich gut an. In der Tat sollen die (land-)wirschaftlichen Reserven bei uns Krankenhäusern liegen, schließlich sollen wir Krankenhäuser wieder unseren Sanierungsbeitrag leisten.
Auch ein positives Ergebnis einer möglichen Klage dürfte nicht zu einer Beitragserhöhung führen, bei 1,7 Milliarden € Überschuss der GKV in 2006. Diese Kosten können sicherlich aus der nicht verbrauchten Anschubfinanzierung der IV-Verträge bestritten werden, schließlich versorgen wir damit integriert. :sterne:
ZitatAuch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen möchte ich nochmal Herrn Hintz fragen warum er den Fall nicht im Haus selber behandelt hat
In der vorliegenden Akte wird unter Therapie lediglich beschrieben: 500 ml Infusion Ringer, Verlegung in Kinderklinik. Für mich ist dies eine Aufwärtsverlegung, da das Kind in einer Kinderklinik besser versorgt ist. Eine fehlende Versorgungsmöglichkeit durch uns ist jedenfalls nicht dokumentiert. :d_zwinker:
ZitatWie blind oder wie nah am Ruhestand muss man sein, wenn man sich heutzutage den Luxus solcher Diskussionen noch leisten kann?
Wenn Sie einen Handwerker bestellen, verlangt er für die Anreise mehr, als wir für eine qualifizierte, ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus bekommen. Wie lange sollen wir uns das noch gefallen lassen? Ich jedenfalls würde die Augen einmal öffnen.
Ich wünsche einen angenehmen Feierabend....
Hallo zusammen,
nur so als kleiner Hinweis am Rande: Manchmal lohnt es sich, den Sachverhalt mit dem Versicherten zu besprechen. Man kann zum einen dabei sehr gut des \"Drama -Dreieck\" bedienen und die Rollen bezüglich Täter, Opfer und Helfer beeinflussen, zum anderen kann man nachfragen, ob der Versicherte eine entsprechende Rechtschutzversicherung hat, die allerdings bei einer anderen Versicherung abgeschlossen sein sollte..
Wünsche noch frohes Schaffen
Hallo zusammen,
habe die Diskussion interessiert mitverfolgt. Der Tenor ist, dass die Abgrenzung ambulant versus stationär tatsächlich schwierig ist. Vielleicht hilft ja gerade eine Klage weiter?
Mit erscheint, dass der Beginn einer Therapie ein relativ plausibles Kriterium darstellt, jedenfalls würde hier die \"Aufnahmeuntersuchung\" klar abgegrenzt werden.
Viele Grüße
Hallo zusammen,
hier greift m.E. die DKR 008 - Verdachtsdiagnosen / Verlegung in ein anderes Krankenhaus. Demnach dürfen nur die Infomationen verwendet werden, die zum Verlegungszeitpunkt bekannt waren!
Gruß
Hallo Herr Schaffert,
immer wieder online....
Jetzt wurden aber die Staphylokokken o.ä. während der Punktion in das Knie eingebracht, sie fielen also zwischen Nadel und Stichkanal quasi in das Knie ein. :i_baeh:
Wenn man quer durchs Internet googelt, fällt auf, dass die Begriffe sehr häufig synonym oder sogar als \"Teilmenge\" / \"Schnittmenge\" verwendet werden: \"Nicht jede Komplikation ist ein Zwischenfall\". Mein Wörterbuch (neueren Datums) definiert Zwischenfall als \"ungeplantes, unvorhergesehenes Ereignis\". Dieses könnte ebenfalls auf das Knieempyem zutreffen...
Gruß
Hallo zusammen,
Preisfrage :a_augenruppel: : Wer kennt die Definition zu \"Komplikation\" versus \"Zwischenfall\"?
Kodiertechnisch stellt sich die Frage bei uns bezgl. eines Knieempyems nach Punktion (auswärts!!!). Wir haben die T81.4 kodiert (CCL=4!), die Versicherung möchte die Y84.9! (CCL=0)...
:sterne:
Interessanterweise konnten mir die Juristen unserer Versicherung (Versicherungskammer Bayern) den Unterschied nicht erklären!
Gruß