Beiträge von MarieUphoff

    Hallo Herr Winter,

    bei der ambulanten Punktion gab es einen Erregernachweis,daher die Antibiose. Die Aufnahme erfolgte auf Grund der massiven Schmerzen und der Verdickung im Bereich der Narbe. In diesem stationären Aufenthalt wurde ein Wunddebridement und eine Lavage durchgeführt. Erreger konnten nicht nachgewiesen werden. Aber auch eine infizierte Prothese wurde ausgeschlossen. Nach 12 Tagen erfolgte die Entlassung.
    In der Zwischenzeit ist der Pat. wieder mit den gleichen Beschwerden aufgenommen worden. Nach Rücksprache mit dem Operateur kann man nun eine infizierte Prothese nicht mehr sicher ausschließen. Die Diagnose im OP-Bericht lautet jedoch weiterhin Weichteilinfekt und Schultersteife bei Z. N. nach Schulter-TEP. Und da es sich um einen \"Zustand nach\" handelt, wird die M96.- mit hinein genommen. Dies geschieht sehr häufig. Auch weil der Code mit einem CCL 3 belegt ist.
    Für einen Kodiervorschlag wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    M. Uphoff

    Hallo liebes Forum,
    ich habe ein Problem mit folgendem Fall:
    Pat. erhielt Februar 05 eine Schulter-TEP, der Verlauf war zunächst unauffällig. Im August stellte sich der Pat. ambulant auf Grund einer Verdickung im Bereich der Wunde vor. Der Bereich wurde punktiert und eine Antibiose eingeleitet. Zwei Wochen später kam es zur stationären Aufnahme. Die Diagnose lautete Weichteilabszess Schulter mit Schulterteilsteife. Codiert wurde HD= L02.4, ND: M25.61 und ND: M96.9. Die OP wurde mit 5-893.16 codiert.
    Die DRG lautet J21Z.
    Gibt es nicht einen besseren ICD-Code als L02.4 für dieses Krankheitsbild?
    Ich hoffe auf Hilfe aus dem Forum.

    Vielen Dank und viele Grüße
    M. Uphoff

    Hallo Forum,

    die Instabilität eines externen Fixateurs wird mit einer zusätzlichen Knochenschraube in einer zweiten Operation behoben. Den Zusatzcode 5-786.0 darf ich ja nicht allein benutzen. Aber welchen zusätzlichen Code benutzt man in diesen Fällen?
    Welche Codes darf ich verwenden, wenn ich z. B. nur einen Draht-Wechsel verschlüsseln möchte.

    Schöne Grüße
    MU

    Hallo Forum,
    ich habe eine Frage zu den Dokumentationsraten der BQS 2004.
    In dem Qualitätsbericht ist unter aC-1 auch die Dokumentationsrate Pflege: Dekubitusprophylaxe ..... anzugeben. Die BQS hat zu diesem Leistungsbereich keine Angaben gemacht.
    Wie handhaben dies andere Häuser?

    Schöne Grüße

    MU

    Guten Morgen Herr Lindenau,

    der Pat. wurde am 11.5 von dem anderen KH nach Hause entlassen. Die erneute Einweisung zur OP am 13.5 in unser Haus veranlasste der Hausarzt. Deshalb würde ich die Wiederaufnahmeregelung verwenden.
    Aber die Fallzusammenführung klappt immer noch nicht. Vielleicht liegt es ja auch an Hotfix 6.14. Ich werde mal wieder die Hotline in Anspruch nehmen. Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ein schönes Wochenende
    wünscht Ihnen
    MU

    Hallo Forum,
    ich habe ein Problem mit einer Fallzusammenführung in Orbis.
    Konservative Behandlung vom 25.04. bis 2.5.
    Verlegung in ein anderes KH am 2.5.
    Wiederaufnahme zur Op am 13.5.

    Für mich ist das eine Wiederaufnahme innerhalb von 30 Tagen von Partion M in O. Unter ORBIS wird mir eine Rückverlegung angeboten, die aber auch nicht durchzuführen ist. Nach meiner Ansicht sind die Aufnahme- und Entlassungsdaten alle korrekt eingegeben.

    Habe ich etwas übersehen? Kann mir jemand einen Tipp geben?

    Vielen Dank!
    MU

    Hallo Forum,

    bei Z.n. Kreuzbandplastik mit autogener Patellarsehne wird eine Reruptur festgestellt. Codiert man die Hauptdiagnose nun mit S83.53 Riss des vorderen Kreuzbandes oder mit T84.9 n.n.b. Komplikation durch orthopädische Endoprothese, Implantat oder Transplantate?

    Mit freundliche Grüßen
    Marie Uphoff

    Sehr geehrtes Forum,

    wir füllen immer wieder einen AEB-Bogen aus, in dem es auch die Möglichkeit gibt ein Kreuz bei \"Fehlender 24h postoperativer Versorgung\" zu machen. Werden diese Fälle überprüft, so geht der AEB-Bogen neben den anderen gewünschten Dokumenten (OP-Bericht etc.) an den MDK. Der MDK entscheidet aber in der Regel ohne den AEB-Bogen zu berücksichtigen, denn die Beurteilung der sozialen Faktoren soll laut MDK die KK regeln. In der Regel werden dann diese Faktoren nicht anerkannt. Nach Rücksprache mit einem KK-mitarbeiter reicht auch ein Kreuz nicht aus, es muss vielmehr die Situation hinterfragt werden und auch auf Lösungsmöglichkeiten hingewiesen werden. So ist eine arbeitende Ehefrau kein Argument für die fehlende Versorgung, sondern diese hat sich dann Urlaub zu nehmen laut KK-mitarbeiter! Zusätzlich müssen auch die von der KK angebotenen Leistungen, z. B. häusliche Pflege seitens des KH angeboten werden. Die häusliche Pflege erfüllt jedoch nicht die von uns gewünschte 24h postoperative Versorgung, die auch namentlich dokumentiert wird. Es wurde dann auch erwähnt, dass man ja wüßte wie solche Kreuze entstehen würden!
    Wie gehen andere Häuser mit dieser Problematik um und kann mir jemand Gerichtsurteile dazu nennen, denn diese soll es schon geben?

    Ich danke schon jetzt für jede Antwort!

    MFG
    MU

    Hallo Herr Stern,
    Hallo Herr WiseGuy,

    danke für die Antworten. Auch ich stimme Herrn Stern in allen Punkten zu, wollte mir jedoch eine zweite Meinung einholen.

    Die Antidekubitus-Matratze für vielleicht gerade 24 Stunden ist für mich auch kein Spezialbett, zumal alle Hüft-TEP-Patienten diese Leistung erhalten.

    Bei der Kodierung der akuten Schmerzbehandlung würde ich auch so argumentieren.

    Der OA der Anästhesie ist jedoch anderer Ansicht. Er kodiert auch noch andere Codes, die ich aber nun mal nicht hier besprechen will. Er handelt treu nach dem Motto: \"Viel hilft viel!\" und erhofft sich dadurch wohl die Abbildung der Anästhesie im DRG-Bereich zu verbessern.

    MFG
    MU

    Hallo Forum,

    in unserem Haus ist intern eine Diskussion bzgl. der Lagerungsbehandlung und der Schmerztherapie aufgekommen. In dem Aufwachraum der Anästhesie werden Hüft-TEP-Patienten jetzt generell auf einer Antidekubitusmatratze gelagert, in der Regel für maximal ca. 24 Stunden. Einen Lagerungsplan gibt es selten. Dafür wird der Code 8-390 verwendet. Kann man das als Spezialbett verstehen?
    Im gleichen Zuge wird auch die postoperative Schmerzbehandlung mit 8-919 codiert, da die Patienten in der Regel 24 Stunden oder etwas über 24 Stunden im Aufwachraum verbleiben und somit der Passus \" Der Kode ist nicht anwendbar bei Schmerztherapie nur am OP-Tag\" dann nicht mehr zutrifft.

    Würden Sie Sie diese Leistungen wie oben beschrieben codieren?

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    MFG
    MU