Hallo, Herr Dr. Rüschemeyer,
wenn ich manchmal so über eine schnurgerade Straße fahre und dort ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild mit 70 km/h finde, halte ich das auch nicht für angemessen. Gleichwohl wäre gegebenenfalls der Führerschein futsch.
Darüber hinaus finde ich die Argumentation von ToDo konsistent. Sie haben recht, wenn Sie sagen, dass die vorstationäre Behandlung manchmal ergibt, dass eine stationäre Aufnahme nicht erfolgt. Ich verrate sicher kein Geheimnis, wenn ich feststelle, dass das sogar einer der Gründe der Konzeptionierung von vorstationärer Behandlung war.
Wenn also festgestellt wird, dass stationäre Behandlung nicht notwendig ist, dann wird doch der Bezug auch dann ja offensichtlich auf vollstationär hergestellt. Dies geschieht innerhalb einer logischen Sekunde. 1 Sekunde ist nun einmal weniger als 5 Tage. Im Übrigen: Auch wenn stationär notwendig wird, machen Sie doch das Gleiche. Logisch ist es doch unsinnig anzunehmen, dass Sie bei der vorstationären Untersuchung feststellen, dass z.Z. keine vollstationäre Behandlung notwendig ist, wohl aber sicher in 3 Tagen. :a_augenruppel:
Außerdem bin ich der Meinung, dass der Gesetzgeber, so man die KFPV betrachtet, an die vorstationäre Behandlung gedacht hat und keine Ausweitung der Leistungen um X vorstationär wollte. Ich kann mich hier nur immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen. Es macht keinen Sinn eine zweite oder n-te Abrechnungslogik aufzumachen, weil das im System kontraindiziert ist. Entwicklungen sollten im System stattfinden.