Hallo Herr Schaffert,
tatsächlich gehört unser Haus zu denen, die nicht gegenüber dem Versicherten das Eine sagen und dann gegenüber dem KH das Andere tun. Ich glaube sagen zu dürfen, dass das bei uns noch meiner Kenntnis nicht vorgekommen ist. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass man nachher in dem tatsächlichen Aufenthalt den beantragten wiederfindet. Ich bin der gleichen Meinung wie ToDo und bin ebenso der Meinung, dass das Handeln der KH, wenn sie sich vorab informieren, soweit sie unsicher über die grundsätzliche Kostenübernahmebereitschaft der KK sind, redlich ist. Das ist doch genau das, was beide Seiten wollen oder wollen sollten; dass man sich in einem solchen Fall ins Benehmen setzt.
Wenn Ihre Angaben, Herr Schaffert, die Einsicht über die Notwendigkeit der stationären Behandlung (AEP-Kriterien, ASA-Stati usw.) enthalten, kann ich Ihren Ärger durchaus verstehen. Mit dem Instrumentalisieren denke ich z.B an einen Fall, den ich als Fachfrischling miterleben musste: Kurz nach dem Aufkochen der Herzklappenaffäre wurde ein Versicherter von einem nicht unwesentlich belasteten Herzchirurgen unter Unterbrechung des KH-Aufenthalts mit dem Auftrag in die KK geschickt, dass diese dann doch bitteschön dem Versicherten eine Herzklappe mitgeben soll! Eine solche ethische Entgleisung ist mir allerdings auch nie mehr untergekommen. Jedoch hin und wieder eine solche Konstellation, dass nach Analyse der Problematik das KH zu seinen Gunsten die mögliche Marketingsituation ausnutzen möchte. Ich gehe aus Ihren, wenn auch wenigen Worten davon aus, dass Ihr Haus nicht dazu gehört. Das ist ja oft eines unserer Hauptprobleme: Wenn eine KK mit einem oder wenigen KH bzw. umgekehrt in die andere Richtung Probleme hat, neigt man zum Verallgemeinern. Das scheint so etwas wie eine heuristische, anthropologische Konstante zu sein. Dies ist sicher aber nicht zielführend.
Gruß
Dieter R
MA einer KK