Beiträge von _Medcon_

    Liebes Forum,

    nun habe ich alles durchgelesen zur Marcumartherapie und Wahl der Hauptdiagnose, aber eine eindeutige Antwort zur Hauptdiagnose habe ich dennoch nicht.... :sterne:

    Ich meine, ich hätte hier im Forum mal eine Stellungnahme des InEK gefunden ??? :d_gutefrage:

    Wir haben einen Fall einer 83-jährigen Patientin, die abends um 19:30h mit heftigen Nasenbluten unter Marcumarisierung kommt: Aus unserer Sicht wäre sie bei alleinigem Nasenbluten wohl kaum stationär geblieben, doch aufgrund der Gerinnungshemmung durch das Marcumar wird sie ausgiebig tamponiert und eine Überwachung mit Absetzen und Neueinstellung notwendig. HD also D68.3.

    Dass der MDK in seinen \"konsentierten Kodierempfehlungen\" die D68.3 nur als Nebendiagnose sieht, überrascht mich nicht....dennoch ist dies nicht die maßgebliche Richtlinie. :t_teufelboese:

    Wenn eine gastrointestinale Blutung auftritt und zugrundeliegend ein Ulkus ist, dass wird doch auch das Ulkus zur HD - warum soll bei Nasenbluten nicht die Gerinnungsstörung als zugrundeliegend kodiert werden ? :i_baeh:
    Schließlich wäre bei Nasenbluten durch ein Trauma auch das Trauma die HD.

    Kann irgendjemand eine eindeutige Aussage dazu machen oder mir umgekehrt einen [c=blue]eindeutigen Grund [/code] nennen, [c=blue]weshalb nicht [/code] die Blutung durch Marcumar mit [c=blue]D68.3 HD [/code] sein kann ?

    Schönen Abend noch
    _Medcon_

    Liebes Forum,

    ich muss mich hier nochmal korrigieren :rotwerd: :
    Ein Führungsdraht wird ja durchaus bei der Arteriographie verwendet, aber eben nur ein Standarddraht.

    Bei der PTA wählt man mitunter mehrere verschiedene Drähte, um mit einem festeren Draht den Verschluss doch noch zu überwinden, wenn es primär nicht gelingt - bis man letztlich aufgibt, also die Prozedur abbricht.

    Unseren Radiologen kann man doch in solchen Fällen guten Gewissens raten, die wie oben beschriebene Kodierung mit der PTA + Zusatzcode für den Abbruch vorzunehmen.

    Gibt es noch überzeugende Gegenargumente ?

    Einen sonnigen Tag :sonne:
    _Medcon_

    Guten Morgen,

    vielen Dank für die ersten Antworten.

    Ich rate auch zur Kodierung der unvollendeten Prozedur :d_gutefrage: - es steht bereits der Entschluss zur PTA nach Diagnostik und häufig Gefäßkonferenz, Aufklärung und Vorbereitung.

    Die PTA wird eindeutig begonnen, Führungsdrähte würden nicht bei einer Arteriographie verwendet und eine diagnostische Darstellung der Gefäße ist nicht das Ziel, sondern eine Darstellung zur therapeutischen Intervention.
    Man hat einen deutlich höheren Zeitaufwand, Risiko und Materialverbrauch - meines Erachtens somit passend mit dem Zusatzcode zu kodieren:

    [c=blue]8-836.0c Therapeutische Katheterisierung und Kanüleneinlage in Gefäße: Perkutan-transluminale Gefäßintervention: Angioplastie (Ballon): Gefäße Unterschenkel +
    5-995 vorzeitiger Abbruch einer Operation, Eingriff nicht komplett durchgeführt,[/code]

    Mal umgekehrt - welches Argument spricht überzeugend dagegen - außer, dass es für die Kostenträger \"günstiger\" würde ? :d_pfeid:
    Wie machen dies denn andere Forumsteilnehmer in der Praxis ? :d_gutefrage:
    Richtig eindeutig scheint es nicht gesehen zu werden - oder ? :a_augenruppel:

    Viele Grüße
    _Medcon_

    Liebes Forum,

    in unserem Hause werden PTCAs an den Extremitätenarterien nicht kodiert, wenn zwar versucht wurde, den Führungsdraht vorzuschieben, aber letztlich es nicht gelang, ihn durch die Stenose hindurchzuführen, so dass man das Set des Ballonkatheters gar nicht erst benutzt hat.

    Nun stellt sich nach Rücksprache mit den Kardiologen die Frage, wann diese Prozedur bereits soweit als solche durchgeführt zu kodieren, aber als abgebrochene zu bezeichnen ist. Hier hat man keine Frage dazu - sei zu kodieren als abgebrochene Prozedur.

    Man hat ja nicht unerheblichen Aufwand und auch Materialverbrauch; oft werden verschiedene Führungsdrähte verbraucht, bis man den Versuch aufgibt, in die Stenose den Ballonkatheter einführen zu können.
    Somit grenzt sich das Vorgehen klar von einer einfachen Arteriographie ab.

    Gibt es hierzu Erfahrungen oder Stellungnahmen, wie es anderswo gehandhabt wird ?
    Wir sind verunsichert und es geht ja auch um nicht unerhebliche Erlösdifferenzen

    Viele Grüße
    _Medcon_

    ....MDK Niedersachsen.

    Aber müsste es nicht eigentlich egal sein ?

    Den ersten Satz zur Senilität habe ich teils aus dieser Definition entnommen, auf die ein Link hier im Forum verweist.

    Dass man hartnäckig sein muss, habe ich inzwischen leidlich erfahren müssen, wobei ich auch die andere Seite des MDKs verstehen kann, deren Auswahl zur Fallbegutachtung ja bereits unterschiedliche Meinungen impliziert.
    Offensichtlich ist aber leider die Tendenz, pro Kasse zu entscheiden, keine Diagnosen zur Nachkodierung zu nennen und sowieso nur CCL-Diagnosen zu prüfen.

    Wenn sogar im Gutachten \"nicht prüfungsrelevant\" für nicht-CCL-belegte Diagnosen steht, frage ich mich, wie geprüft wird - nicht grundsätzlich objektiv ?

    Anschließend wird mit \"MDK-Software\" das Prüfungsergebnis ausgerechnet dargestellt - wobei ich im Moment nicht sicher sagen kann, welcher MDK dies so handhabt.
    In Niedersachsen ist die errechnete \"Zusammenschau\" wenigstens nicht die Regel.


    Im Umgang miteinander sehe ich häufiger \"emotionale\" als inhaltliche Probleme, die eine Einigung schwieriger machen, da sich persönliche Angegriffenheit untermischt und auf Standpunkten beharrt wird. :sterne:

    In einem der letzten Gutachten fand ich in wenigen Zeilen soviele Ausrufezeichen, dass ich mich gefragt habe, ob es um eine neutrale Stellungnahme oder eine Befehlsverkündung ging.... :a_augenruppel:


    Aber jetzt weiche ich ab, lassen Sie uns die sachliche Diskussion um die Senilität nicht aus den Augen verlieren. :augenroll:

    In den Fällen, in denen die Senilität mit Aufwand der Pflege durch obige Hilfestellungen belegt werden konnte, hat der MDK Niedersachsen diese akzeptiert, sieht es aber lieber, wenn eine weniger strittige Diagnose diesen Aufwand widerspiegelt.

    Möglicherweise hängt dies auch mit \"Auflagen\" seitens des MDKs zusammen ?

    Akzeptieren kann ich eine R63.3 anstelle der R54 nicht.
    Dazu habe ich keine Frage und kann es auch nicht akzeptieren.

    [c=green]Einen schönen Tag noch und auch heute Abend die Nerven behalten....Deutschland-Argentinien hat schon genug R45.1 mit konsekutiver R46.3 mit sich gebracht, nicht dass da noch eine R46.6 zu R45.7 führt....[/code]

    [c=green]Viele Grüße
    _Medcon_[/code]

    Hallo Herr Miller und liebes Forum,

    neulich saß ich gerade mal wieder über dem Thema \"Senilität\", als gerade in diesem Moment, als ob er meine Gedanken gehört habe, der MDK anrief und sich über eine sachliche Begründung für die Senilität freute.

    Allerdings war er dennoch der Auffassung, die einzelnen Symptome seien zu kodieren, wie z.B. die Ernährungsstörung R63.3.
    Diese kodieren wir aber nur, wenn wenigstens die Tabletten gemörsert werden müssen und nicht, wenn man den älteren Herrschaften das Fleisch in kleine Stückchen schneidet.

    Meine Begründung zur Kodierung der Senilität war folgende:

    [b][c=blue]Senilität, auch Vergreisung, Greisenhaftigkeit, ist die Bezeichnung für das Nachlassen von Fähigkeiten, die sich durch den normalen Alterungsprozess (ab ca. 70 Jahre) einstellen.
    Beispiele: Nachlassen der Sinne wie z.B. Hören und Sehen, Nachlassen der körperlichen Kraft und auch der Konzentrationsfähigkeit, geringere Abwehrkräfte bei Infektionen usw.

    Dadurch benötigen die Patienten Hilfe durch das Pflegepersonal bei einfachen täglichen Verrichtungen, wie die Begleitung zur Toilette oder Bringen des Toilettenstuhls, Hilfe beim Waschen, Be- und Entkleiden, der Zubereitung von Mahlzeiten und Erinnerung an Flüssigkeitsaufnahme usw.
    Dies findet sich in der Akte dokumentiert.

    Ergänzend möchte ich erwähnen, dass dies nicht mit einer Einschränkung von kognitiven Fähigkeiten einhergeht und somit die senile Demenz ist hiervon klar abzugrenzen ist, da es eine Diskriminierung des höheren Lebensalters implizieren würde – senil werden wir bei Erreichen eines hohen Alters meist alle, dies bedingt nicht, dass wir auch dement würden.[/[/code]b]


    Gegenargumente ? :d_gutefrage:

    Sonnige Grüße
    :sonne: _Medcon_ :sonne:

    Liebes Forum,

    wie würde man folgenden Fall kodieren:

    Pat. kommt als Notfall mit schwallartigem Erbrechen, akuten \"Neubeschwerden\" im Oberbauch bei bestehender SS, 34.SSW;
    Z.n. Appendektomie und Nabelfistel-OP
    ---> V.a. akuten Bridenileus

    Man entscheidet sich vorsorglich zur Durchführung einer Lungenreife,
    das Erbrechen verändert sich von gallig auf stuhlig, so dass am 5. Tag die operative Bridenlsg., also auch Sectio, zusammen mit dem Visceralchirurgen erfolgt
    Komplikation: akute Blutungsanämie

    Es ist schon klar, warum ich frage -
    bei HD O26.8 oder O 99.6
    = DRG O01B = RG 1,179
    [c=blue]->>>egal, ob mit oder ohne Bridenileus + Prozedur 5-469.10 Bridenlsg., offen chirurg.[/code]

    Beim \"eigentlichen\" Aufnahmegrund K56.5 Intestinale Adhäsionen als HD mit Ileus + Prozedur wird diese gruppierungsrelevant und entsprechend
    = DRG G04A = RG 2,197
    [c=blue]->>>egal, ob mit oder ohne SS und Sectio[/code]


    EIGENTLICH....war der Aufnahmegrund doch der akute Ileus und die SS an sich nur Nebenbefund - nur leider lässt sich der Bridenileus eben nicht operieren bei bestehender fortgeschrittener SS
    - aber es kann doch nicht sein, dass man sagt, der Bridenileus sei lt. MDK \"wahrscheinlich durch die SS bedingt\" - (bei Z.n. oben genannten OPs sicher eher durch diese) und deshalb lt. MDK wirklich die O99.6 HD sein müsste ?????

    Hm ! :d_gutefrage:
    Na, ja, nachdem ich nun hier darauf herumgedacht habe und mir die folgende DKR nochmal angesehen habe... :d_niemals:
    [f2][f2]1511a Zuordnung der Hauptdiagnose bei einer Entbindung
    Wenn ein Krankenhausaufenthalt mit der Entbindung eines Kindes verbunden ist, die Patientin
    jedoch wegen eines behandlungsbedürftigen vorgeburtlichen Zustandes aufgenommen worden
    ist, ist folgendermaßen vorzugehen:
    • Wenn eine Behandlung von mehr als sieben Kalendertagen vor der Geburt
    erforderlich war, ist der vorgeburtliche Zustand als Hauptdiagnose zu kodieren.
    • In allen anderen Fällen ist die Diagnose, die sich auf die Entbindung bezieht, als
    Hauptdiagnose zuzuordnen.[/f2][/f2]

    ....sollte ich dieser verkehrten Welt zustimmen ??? ?(

    Scheint mir so - oder ? ;(

    ich wünsche ein sonniges Pfingstwochenende :sonne:
    Gruß
    _Medcon_

    Liebes Forum,

    ich grübele gerade, wie es sich bei folgendem Fall verhält:
    HD Chronische Eisenmangelanämie oder Magenulkus ?:

    Pat. kommt zur Aufnahme, nachdem er bei einer ambulanten Fahhradergometrie kollabiert ist.
    Aufnahmediagnose: peripheres Kreislaufversagen, initiale RR-Werte über 180.
    Es wird eine Anämie festgestellt (7,9) und dann wiederum als Ursache dieser Anämie ein Magenulkus diagnostiziert. Dieses blutet im verlauf auch nochmals (Ery-Konz.-Gabe folgt auch).

    Also: Aufnahme mit Symptom R57.9 für das periphere Kreislaufversagen und als zugrundeliegnde Erkrankung hierfür die Anämie als HD ?
    - oder hier für die Anämie dann nochmals zugrundeliegend das Ulkus und damit HD als Grund für die stat. Aufnahme ???

    Gibt es hier eine eindeutige Aussage ? :defman:

    Vielen Dank und Gruß
    _Medcon_

    Liebes Forum,

    der Diabetes lässt mich nicht ruhen...
    Wenn ich davon ausgehe, als HD die im Vordergrund stehende Manifestation wählen zu wollen
    UND
    eine weitere behandelte Manifestation als Nebendiagnose angeben soll (siehe DKR 2005, S83, Beispiel 5)
    und diese weitere Manifestation eine Zehenamputation bei Gängrän ist...
    dann habe ich doch eigentlich als
    Hauptdiagnose E11.50 mit entsprechend aufwändigem Gefäßeingriff am Oberschenkel und müsste als
    Nebendiagnose den Diabet.Fuß per definitionem mit E11.70 kodieren

    Wo steht denn, dass dann die Manifestation, die ihre \"eigenen\" multiplen Erscheinungen hat, mit der Hauptdiagnose in einen Sack gepackt werden muss ? :d_luege:

    Die DRG wäre bei HD E11.50
    \"F07Z (O) - Amputation mit zusätzlichem Gefäßeingriff oder andere Eingriffe mit Herz-Lungen-Maschine, Alter < 1 Jahr oder mit komplizierenden Prozeduren oder komplexer Operation\"

    Der Grouper nimmt in diesem Fall keine Diagnose als gruppierungsrelevant, sondern die Prozeduren 1. und 8. (s.u.)

    das hört sich viel passender an...natürlich auch, weil zugegebenermaßen höher bewertet...aber ist es nicht das, was auch dabei herauskommen sollte ?

    und bei E11.70 als HD die DRG
    \"K01C (O) - Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen, ohne Frührehabilitation, ohne geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung, ohne Gefäßeingriff, mit äußerst schweren CC\"

    Hier nimmt der Grouper die HD und die 5.Prozedur zur Eingruppierung - die restl.Proz. fallen hinten über

    - und so stimmt es doch gar nicht, der Pat.hatte doch den zusätzlichen Gefäßeingriff !

    Prozeduren:
    1. 8-836.0b Therapeutische Katheterisierung und Kanüleneinlage in Gefäße: Perkutan-transluminale Gefäßintervention: Angioplastie (Ballon): Gefäße Oberschenkel
    2. 8-836.0c Therapeutische Katheterisierung und Kanüleneinlage in Gefäße: Perkutan-transluminale Gefäßintervention: Angioplastie (Ballon): Gefäße Unterschenkel
    3. 3-607 Arteriographie: Arteriographie der Gefäße der unteren Extremitäten
    4. 3-608 Arteriographie: Superselektive Arteriographie
    5. 5-865.7 Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten: Amputation und Exartikulation Fuß: Zehenamputation
    6. 5-782.1v OPs an anderen Knochen: Exz. und Resektion von erkranktem Knochengewebe: Partielle Resektion mit Weichteilresektion: Metatarsale
    7. 5-893.0g OPs an Haut und Unterhaut: Chirurgische Wundtoilette [Wunddebridement] und Entf. von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Kleinflächig: Fuß
    8. 5-865.6 Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten: Amputation und Exartikulation Fuß: Amputation transmetatarsal J OP gültig
    9. 5-865.7 Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten: Amputation und Exartikulation Fuß: Zehenamputation
    10.5-893.0g OPs an Haut und Unterhaut: Chirurgische Wundtoilette [Wunddebridement] und Entf. von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Kleinflächig: Fuß

    Patient hat 3 Wochen gelegen, chron.Osteomyelitis mit Fistel am Fuß, herzinsuffizient, ORSA...

    Oder ??? :i_baeh:

    Gruß und schönes restliches Wochenende
    _MedCon_

    Liebes Forum,

    Hyperkaliämie nach Dialyse (während des stationären Aufenthalts) - zu kodieren oder nicht ?
    Ich sage auf jeden Fall ja !

    Unterstellt man hier \"Selbstverschulden\", so dass man den Aufwand nicht geltend machen kann ? :noo:
    Das hiesse ja auch, dass jede postoperative Komplikation nicht in Rechnung zu stellen wäre... :t_teufelboese:

    Gruß
    _Medcon_