Beiträge von _Medcon_

    Liebes Forum,

    das Thema inwieweit die Kassen uns bestimmte Nebendiagnosen in Frage stellen können ohne den MDK einzubeziehen, hatte ich bereits einmal allgemein gepostet.
    Grundsätzlich geht es mir um eine vernünftige zielorientierte Kommunikation ohne langes Hin-und Her.
    Ich habe - so denke ich - ausreichende Begründungen geliefert und habe nun die Wahl, entweder noch ausführlicher werden zu müssen und mir dazu nochmal die Zeit zu nehmen oder gleich alles an den MDK zu schicken.
    Vielleicht hilft aber auch eine unterstützende Stellungnahme aus diesem Forum:

    1.
    Anfrage Kasse:

    Benennen Sie bitte den entstandenen Mehraufwand für die Nebendiagnosen D500 und N1882.
    AW.Med.Controlling:
    D50.0: Medikation, Laborkontrollen
    N18.82:Bei der Niereninsuffizienz musste ein Elektrolytausgleich unter Kontrolle der entsprechenden Nierenfunktionsparameter erfolgen. Somit maßgebl.Beeinflussung des Patientenmanagements
    Einspruch Kasse:
    Aus unserer Sicht handelt es sich hier um sehr pauschale Antworten, die nicht auf den Einzelfall eingehen. Bitte geben Sie die Intervalle der Kontrollen an und die tatsächliche Beeinflussung des Patientenmanagements.

    2.
    Anfrage Kasse:
    HD J44.0, ND J96.0. Bitte erläutern Sie den Mehraufwand für die J96.0. Kommt evtl. ein Schlüssel aus der Gruppe J44.10-12 in Betracht?
    AW.Med.Controlling:
    Code aus Gruppe J44.10-12 entspricht einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung,
    J96.0 ist jedoch eine akute respiratorische Insuffizienz.
    Liegt eine akute respiratorische Insuffizienz vor, so kann man den Patienten zu diesem Zeitpunkt nicht in die Lungenfunktion schicken, um eine Diagnose für den Status der chron. Erkrankung aus J44.10-12 zu stellen.
    Zudem kann eine akute respirat. Insuff.
    1. auch ohne chron. Lungenerkrankung vorliegen und Bedarf
    2. einer anderen Therapie, als ein chronischer Zustand.
    Sie wird kodiert wenn
    - in der Blutgasanalyse (BGA) eine Hypoxie dokumentiert ist mit Unterschreitung der Grenzwerte
    - entsprechende Therapie erfolgt (wovon dann ohnehin auszugehen ist), wie z.B. Sauerstoffgabe
    - BGA-Kontrollen folgen
    (Der DRG-beauftragte Arzt ist u.a. Lungenfacharzt und Intensivmediziner)
    Einspruch Kasse:
    Ihrer Argumentation kann nicht Folge geleistet werden. Siehe zu diesem Thema ebenfalls die DKR D010a sowie 1003c
    [f2](Hier verstehe ich ehrlich gesagt den Bezug zu den Kodieregeln als unpassend)[/f2]

    3.
    Anfrage Kasse:
    Bitte erläutern Sie, welcher Mehraufwand für die Nebendiagnosen E11.20 und F17.2 entstanden ist.
    AW.Med.Controlling:
    E11.20: z.B.Blutzuckerkontrollen
    F17.2:Non-Compliance bei ärztlich verordneter Nikotinkarenz.
    [f2](Pat.mit schwerster COLD und häufiger nicht infektbedingter Exacerbation, zahlreiche Aufklärungs-Gespräche über den \"Ernst\" der Lage bei Weiterrauchen waren nötig)[/f2]
    Einspruch Kasse:
    Dann bitte nicht die F17.2, sondern die F17.1 (Schädlicher Gebrauch) verschlüsseln. Die Nikotinabhängigkeit wurde nicht behandelt.

    Für konstruktive Kritik bin ich dankbar
    Gruß
    _Medcon_

    Liebes Forum,

    haben wir hier falsch kodiert ? :d_gutefrage:

    HD
    D48.1 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens Bindegewebe Augenlid

    5-091.01 Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe des Augenlides, mit Beteiligung der Lidkante

    ergibt \"Nicht ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose\"

    Verstehe ich nicht - es war keine Biopsie, auch keine Kanthotomie sondern erkranktes Gewebe fraglicher Dignität, das am Augenlid und der Lidkante exzidiert wurde.

    Wer weiß Rat ?

    Danke
    _Medcon_

    Liebes Forum,

    vielen Dank zunächst für die Reaktionen,
    ich berichte mal, was ich getan habe und wie die Kasse reagiert hat...

    Zum Beispiel habe ich ausführlich erklärt, dass man z.B.grundsätzlich nicht die J44.xx mit der J96.0 zusammenfassen kann und bei erneuten Nachfragen auf diesen Inhalt meiner Erklärung verwiesen
    (wobei ich immer in der Akte nachgeprüft habe, ob die Kodierung der CCL-Diagnose J96.0 gerechtfertigt ist und dies in der AW bestätigt habe)
    (die Diskussion, wann was kodiert werden darf, können wir diagnosebezogen an anderer Stelle aufgreifen. Ich stelle meine Erklärung ins Forum und wäre neugierig auf Ihre Stellungnahme)

    :t_teufelboese: Das Problem dabei ist, dass die Kasse erstmal nur den DRG-Betrag überweist, der \"nach ihrem Rechtsempfinden\" gerechtfertigt ist. :t_teufelboese:

    Damit hat man den doppelten Nachteil:
    1. Erklärungen kosten unsere Zeit
    (die Kassenmitarbeiter profitieren von dieser medizinischen \"Schulung\" durch mich als Ärztin - auf inhaltliche Richtigigkeit könnten sie ja ihren \"Beratungsarzt\" befragen)

    2.Unser Haus hat die Leistung erbracht und richtig kodiert zur Abrechnung gebracht. Trotzdem laufen wir hinter dem Geld her - tröstet, dass es \"nur\" der Differenzbetrag ist

    :uhr: Wo nun mein Bemühen an Grenzen stößt ist die Aussage der Kasse, dass
    1. nicht alle Antworten ausführlich genug wären und :teufel:
    2. sie aus den Antworten offensichtlich nicht \"lernt\", sondern auf diese Weise ein Vorgehen entwickelt hat, anstelle der gemeinsamen Kommunikation mit dem Ziel zügig Fälle zu klären, nur Verzögerungen herbeiführt. :d_neinnein:

    Meine Motivation, das Forum zu befragen, folgte aus dieser Entwicklung, die ursprüchlich das Gespräch am \"runden Tisch\" war.

    Im Austausch mit anderen Medizincontrollern ist deutlich geworden, dass das Vorgehen zur Klärung der Kassenanfrage insbesondere bei CCL-Diagnosen sehr unterschiedlich ist:

    :biggrin: - Bei einigen ist es selbstverständlich, dass Fragen, die ausführlichere medizinische Zusammenhänge betreffen, nur mit Einschalten des MDK geklärt werden, um sich auf einer \"Augenhöhe\" zu unterhalten

    :biggrin: - bei anderen akzeptiert die Kasse die Erklärungen Medizincontrollers (in diesen Fällen auch ein Arzt)

    :lach: - und bei weiteren gibt\'s nach Hospitation im Krankenhaus kaum noch Nachfragen


    Mir wäre das Liebste, der MDK würde hinzugezogen - ich kann für meine Antworten gerade stehen - bei Fehlern auf unserer Seite haben wir diese auch korrigiert.
    Hospitation fände ich klasse, wobei dies auch das Problem des Datenschutzes in sich birgt, wenn ein Kassenmitarbeiter auf Station kommt.
    Auch der MDK-Arzt ist willkommen...

    Das Hinzuziehen des MDK scheint in unserem Haus als auch auf Kassenseite etwas zu haben, das an \"streitende Auseinandersetzung\" grenzt- :d_gutefrage:
    - Kasse: \"Wir können auch anders\",
    - Verwaltung \"Das muss doch nicht sein\"
    und so versuche ich die Lage zu entschärfen, weil ich die Schärfe gar nicht verstehe.

    Insofern kann man anders argumentieren, wenn man weiß, wie sich in anderen Häusern der anfängliche unspezifische Anfragenansturm entwickelt hat, bzw. regeln ließ und ob es primär solche Anfragen gab.

    Immerhin ist bei uns aus \"wir zweifeln alle Nebendiagnosen an\" oder noch simpler \"Nebendiagnosen ?\" und das gleich für über 30 Fälle am Stück eine differenziertere Fragestellung geworden - nur leider häufig mit für einen Arzt nicht nachvollziehbarem Grund für die Anfrage (\"welchen Aufwand macht das Vorhofflimmern beim Herzinfarkt\") und sich wiederholten unsinnigen Fragen (s.o.\"J96.0 in J44.10 zus.fassen\").

    ToDo - seltsam, dass ausgerechnet von Ihnen ein \"Machtspielchen\" angenommen wird
    @M.eck - das ist es genau - Anfragen sollen reduziert werden, aber in einem für beide Seiten zumutbaren Verfahren.
    Meine Antworten sind in der Art wie \"...Laborkontrolle und Umstellung der Medikation\"
    @Schimmer - und das kommt auch vor, dass der MDK-Arzt es nicht nachvollziehen kann, jedoch die Antworten lassen es ihn in unserem Fall durchaus verstehen. Im Zweifel dann weitere Unterlagen
    @D.Zierold - dies wird durchaus so gehandhabt, ohne dass es irgendwie problematisch wäre da sich jemand \"angegriffen\" fühlt, weil der MDK eingeschaltet wurde.
    J-Schikowski - eben, da ist die Sache mit dem Datenschutz...

    FAZIT:
    Kassenanfrage - sollte zu beantworten sein durch \"Dokumentation in Akte für Diagnose bestätigt\", auch mit \"Wert außerhalb des Grenzwertes mit Medikation\" usw. oder durch Kodierrichtlinie festgelegt zu überprüfen sein (HD COLD infektexazerbiert, ND Pneumonie) :deal:

    MDK - bei medizinisch inhaltlichen Fragestellungen und Informationen, die gegen den Datenschutz verstoßen (z.B. \"bei welchen Tätigkeiten bedurfte der Patient Hilfe\" oder dass er wegen des Rauchens ständig unterwegs war)

    Gruß
    _Medcon_
    :biggrin:

    See you later bei der Diskussion um die \"Senilität\"... :i_baeh:

    Hallo liebes Forum,

    in meinem Bemühen um ein einvernehmliches Auskommen mit den Kassen, gerate ich nun doch an gewisse Grenzen.... :sterne:

    Ich hätte gerne Meinungen aus dem Forum zu den von einer Kasse gestellten Fragen.
    Bei diesen Fragen schwanke ich nämlich zwischen medzinisch inhaltlicher Grundlagenschulung oder Verweigerung und der Bitte, es lieber gleich an den MDK weiterzugeben.

    ALSO
    Wie würden Sie bei folgenden Fragen antworten
    [f1](es reicht mir auch, wenn Sie mir einfach ein kurzes Statement geben wie: \"ausführlich, ist begründet\" oder \"haltlos\")[/f1]

    \"- ND I48.11 und I50.9. Welche therapeutischen, diagnostischen oder pflegerischen Maßnahmen wurden für die I48.11 ergriffen, die nicht schon zur Behandlung der I50.9 notwendig waren (und umgekehrt)?\"

    I48.11 = Chron. Vorhofflimmern
    I50.9 Herzinsuffizienz (z.B. auch globale)

    Und meine \"Lieblingsfrage\" :t_teufelboese: :
    \"- In diesem Fall geben Sie als Hauptdiagnose die J44.11 an. Diese Diagnose beinhaltet bereits, dass die FEV 1 zwischen 35% und 50% liegt. Zusätzlich geben Sie als Nebendiagnose die J96.0 (respiratorische Insuffizienz) an. Bitte erläutern Sie, welche Maßnahmen für die J96.0 ergriffen wurden, die nicht schon zur Behandlung der J44.11 notwendig waren.\"

    Mit den Varianten in der Formulierung wie:
    \"- Unserers Erachtens müssten die ND J96.0 mit der HD J4419 zu der HD J44.10 bis J 44.12 zusammengefasst werden\"
    und der Variante ohne Konjunktiv:
    \"...sind zusammenzufassen...\"

    J96.0 = akute respirat. Insuff.
    J44.19 = COLD m. akter Exazerbation, n.n.bez.
    J44.10 - 12 = ...mit Angabe der Einschränkung der FEV1

    Bin gespannt auf die Antworten
    Gruß
    _Medcon_
    :sonne:

    Hallo Herr Schröder und das weitere Forum,

    ich sehne mich auch seit einiger Zeit nach einer Antwort, wie andere Häuser mit der F17.2 \"Tabakabhängigkeit\" umgehen.

    Hinsichtlich der Definition und Prävalenz (zum %tualen Vergleich des Codes in Ihrem Haus) bin ich im Internet nochmals auch für mich auf die Suche gegangen und fündig geworden.
    Vielleicht bietet folgendes eine Grundlage, um eine Kodierhilfe zu geben oder sich eine Argumentationsgrundlage gegenüber der Kasse aufzubauen:

    1.eine Prävalenz-Studie des Instituts für Therapieforschung mit möglichen Definitionen des \"Tabakabhängigkeitssyndroms\" und ein
    2. ein \"Fact-Sheet\" zu Abhängigkeit und Substanzkonsum des österreichischen Instituts \"Suchtprävention\"

    Auszug aus dem 1.
    [c=blue]http://www.ift.de/IFT_deut/Daten/praevalenz.htm[/code]
    [arial]<<<<
    [f2]Prävalenz des Konsums psychoaktiver Substanzen und Zahl der jährlichen Behandlungsfälle in DeutschlandGerhard Bühringer, Ludwig Kraus, Rita Augustin (2002a; zuletzt aktualisiert am 14.11.2002)

    Tabak:

    • Riskanter Konsum:
    13,1 Mio.Definition: 6 oder mehr Zigaretten pro Tag.

    Berechnung: Rechnet man die Daten der Bundesstudie 2000 auf die 18-59-Jährigen hoch, so ergeben sich 11,5 Mio. Personen mit einem Konsum von 6 oder mehr Zigaretten pro Tag. In der Altersgruppe der 50-59-Jährigen fanden sich 16,8% mit dieser Konsummenge. Zur Extrapolation auf die 18-69-Jährigen wurde angenommen, dass die Altersgruppe der 60-69-Jährigen ebenfalls diese Prävalenz aufweist.

    • Missbrauch:
    6,3 Mio.Definition: 20 oder mehr Zigaretten pro Tag.

    Berechnung: Rechnet man die Daten der Bundesstudie 2000 auf die 18-59-Jährigen hoch, so ergeben sich 5,4 Mio. Personen mit einem Konsum von 20 oder mehr Zigaretten pro Tag.
    In der Altersgruppe der 50-59-Jährigen fanden sich 9,5% mit dieser Konsummenge.
    Zur Extrapolation auf die 18-69-Jährigen wurde angenommen, dass die Altersgruppe der 60-69-Jährigen ebenfalls diese Prävalenz aufweist.

    • Abhängigkeit:
    4,3 Mio.
    Berechnung: Rechnet man die Daten der Bundesstudie 2000 auf die 18-59-Jährigen hoch, so ergeben sich 3,9 Mio. Personen mit einer Nikotinabhängigkeit nach DSM-IV. In der Altersgruppe der 50-59-Jährigen fanden sich 3,9% mit einer Abhängigkeitsdiagnose nach DSM-IV. Zur Extrapolation auf die 18-69-Jährigen wurde angenommen, dass die Altersgruppe der 60-69-Jährigen ebenfalls diese Prävalenz aufweist[/f2]
    .[/arial]

    ...und des 2.
    [c=blue]http://www.praevention.at/aktuell/daten/…et_Sucht_01.pdf[/code]

    >>>>
    [f2][arial]Diagnostische Leitlinien:
    Die sichere Diagnose „Abhängigkeit“ sollte nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren:
    1. Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren.
    2. Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.
    3. Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums, nachgewiesen durch die substanzspezifischen Entzugssymptome oder durch die Aufnahme der gleichen oder einer nahe verwandten Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden.
    4. Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen der psychotropen Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich (eindeutige Beispiele hierfür sind die Tagesdosen von Alkoholikern und Opiatabhängigen, die bei Konsumenten ohne Toleranzentwicklung zu einer schweren Beeinträchtigung oder sogar zum Tode führen würden):
    5. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen.
    6. Anhaltender Substanzkonsum trotz des Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen, wie z.B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen infolge starken Substanzkonsums oder drogenbedingte Verschlechterung kognitiver Funktionen. Es sollte dabei festgestellt werden, dass der Konsument sich tatsächlich über Art und Ausmaß der schädlichen Folgen im klaren war oder dass zumindest davon auszugehen ist. [/arial] [/f2]
    <<<<


    In der Gefäßchirurgie sind wir dazu übergegangen, das ausführliche Gespräch in der Akte mit Dauer zu dokumentieren und im Arztbrief zu erwähnen, dass der Patient auf die Folgen des fortgesetzten Rauchens hingeweisen wurde.

    Ich denke, es ist absolut vertretbar, eine F17.2 zu verschlüsseln, wenn man den Patient z.B. über die Risiken der verzögerten Heilung aufklärt oder er bereits in jungen Jahren fortgeschrittene Lungen- oder Gefäßprobleme hat und trotzdem eben sogar während des stationären Aufenthalts weiterraucht. :d_gutefrage:
    Muss man da erst den Psychologen holen ?
    :jaybee:

    Und auch wenn der Chef mehrfach zur Visite antreten muss und man wiederholt den Patienten in der Raucherecke suchen gehen lassen muss, dann hat man doch einen eindeutigen Ressourcenverbrauch mit dem Nikotinverlangen des Patienten, auch wenn man nie sicher weiß, wieviel Zigaretten er tatsächlich raucht (woher auch...?) - oder wie seht Ihr das ?

    Gruß an einem verregneten Sommeranfangstag
    _Medcon_

    Hallo liebes Forum,

    Wer hat Erfahrung in der Abrechnung der Myomembolisation
    (ICD: D25.- OPS: 8-836aa) ?
    Hat jemand etwas Zufriedenstellendes mit den Kostenträgern vereinbart :biggrin: oder begnügen Sie sich mit der 901Z ;( ?

    Gruß
    _Medcon_

    Hallo Herr Schädlich,

    mir erscheint es eindeutig, dass zur STATIONÄREN Aufnahme nicht der Katarakt geführt hat, sondern der Pleuraerguß - sonst wäre sie doch ambulant geblieben - oder ?

    Und damit haben wir doch nach Hauptdiagnosedefinition \"die Diagnose, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist\" auf keinen Fall irgendetwas, das mit dem Katarakt zu tun hat.

    Hiesse doch auch im Umkehrschluss - würde man hier den Katarakt kodieren, würde sich die Kasse doch wundern - oder ? Der Katarakt würde ja noch nicht einmal die Nebendiagnosedefinition erfüllen.

    Kodieren würde ich:

    HD C78.2 Pleurametastasen
    ND J91 Pleuraerguß bei anderenorts klassifizierten Krankheiten


    Wenn ein Patient sich sogar zu einer stationären Aufnahme beispielsweise eines elektiven Eingriffs begibt und auf dem Weg dorthin einen Unfall erleidet und deshalb letztlich eingeliefert wird, ist doch das, was ursprünglich geplant war auch egal... :sterne:

    Einspruch ?

    Gruß und schönen Abend

    Liebes Forum,

    Die DKR "0201b Auswahl und Reihenfolge der Kodes" dachte ich verstanden zu haben...

    ...aber wie kodiere ich bei Implantation eines Expanders in einer eigenen OP nach abgeschlossener Behandlung des Mamma-Cas ???:

    Pat. hatte Ablatio bei Mamma-Ca, hat sich jedoch zunächst gegen einen Brustaufbau entschieden.

    Gehe ich davon aus, dass kein Rezidiv vorliegt, Chemo/Bestrahlung -alles abgeschlossen ist und die Patientin sich nun doch zu einem Brustaufbau entschließt, soll ich dann hier auch den Malignom-Kode angeben ?

    >>>Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen anzugeben(...) bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen<<<

    Logisch würde ich folgende Kodierung finden:

    Z42.1 Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie der Mamma [Brustdrüse]
    Z85.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Eigenanamnese
    Z90.1 Verlust der Mamma(e) [Brustdrüse]
    mit
    5-889.50 Andere Operationen an der Mamma: Implantation eines Hautexpanders: Einseitig

    macht DRG J15Z Große Eingriffe an der Mamma außer bei bösartiger Neubildung;
    RG 1,139

    Oder doch richtiger:

    Z42.1 Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie der Mamma [Brustdrüse]
    C50.9 BNB der Brustdrüse
    mit
    5-889.50 Andere Operationen an der Mamma: Implantation eines Hautexpanders: Einseitig

    macht J06Z Große Eingriffe an der Mamma bei bösartiger Neubildung
    RG 1,677

    Hmm - ich weiß es einfach nicht !
    Kann mir jemand helfen ?
    ?( :vertrag: :defman: ?(

    Hallo Forum,

    wie sieht es eigentlich mit Elektiveingriffen an beiden Armen oder Beinen aus - hier liegt es doch nahe, den Patienten nach Ablauf der Wiederkehrerfrist für die jeweilige andere Extremität wieder einzubestellen, da der Fall sonst in diesselbe DRG eingestuft und zusammengeführt wird.
    Ansonsten Einstufung aufgrund von "Komlikationen" - obwohl es erst das eine, dann das andere Bein/Arm/Auge usw. betrifft.

    Oder gibt es hier eine andere Regelung ?
    Mit Definition der unterschiedlichen Seite und daher neuer DRG ?

    Gruß an alle und Danke für Anregungen oder Hilfestellung
    :rotate:

    Guten Morgen allerseits,
    vielen Dank für die Antworten -

    ich war schon etwas nervös geworden, denn ich hatte es bereits so weitergegeben und bin dann ins Straucheln gekommen...

    !!!! Wie beruhigend, dass es dieses Forum gibt !!!!
    Ich hoffe, in Zukunft auch etwas zurückgeben zu können !

    Allen einen schönen (wahrscheinlich verschneiten)Tag !

    Gruß
    Uschi
    :3 :p :bounce: :look: