Beiträge von dominik_dressel

    Hallo Herr Holm,

    es geht hier um einen Fall aus dem Leitfaden der Spitzenverbände der KK und des Verbandes der privaten Krankenversicherungen zu Abrechnungsfragen, vom 20.01.2003. Auf Seiten 22 und 23 ist hier ein Beispiel skizziert, bei dem zwischen zwei stationären Aufenthalten mit der gleichen DRG, zwei nachstationäre Behandlungstage stattfanden.

    Bisher zählten folgende Tage bei dem besagten Beispiel zur DRG:
    alle vollstationären Behandlungstage (von beiden Aufenthalten), alle nachstationären Behandlungstage nach dem ersten stationären Aufenthalt und alle Kalendertage nach dem letzten nachstationären Behandlungstag und vor dem erneuten stationären Aufenthalt.

    Ist das noch aktuell oder hat man diese Chaosregel beseitigt?

    MfG
    Dominik Dressel

    Hallo liebe DRGers,

    folgender Fall aus dem Leitfaden:

    Aufnahme 05.07.2003 in Chirurgie und Entlassung am 13.07.2003,
    nachstationäre Behandlung am 16.07.2003 und 18.07.2003, dann Wiederaufnahme wegen Komplikationen in Chirurgie am 20.07.2003 und Entlassung am 29.07.2003.

    Zählt der 19.07.2003 noch zur DRG oder wurde diese Regel abgeschafft?
    Zählen die nachstationären Tage am 16.07. und 18.07. noch zur DRG?

    Grüsse Dominik Dressel

    Hallo Zusammen,

    ich habe folgende Frage. Die DRG D14Z hat nur einen zulässigen Behandlungstag, also keine OGVWD bzw. UGVWD zudem ist eine Wiederaufnahme dieser DRG zulässig (Spalte 13 FP-Katalog bei Hauptabteilung).
    Frage: wie handle ich das jetzt konkret, wenn ich den Patienten noch einmal mit der gleichen DRG kurz darauf wieder aufnehme - 2 FPs – oder? – ich habe ja keine OGVWD?
    Für mich wäre es sinnvoll alle 1-tages-DRGs von der Wiederaufnahme auszunehmen – aber im FP-Katalog ist nichts Einheitliches enthalten.

    Grüsse Dominik Dressel

    Hallo Herr Harmsen,

    Zitat:
    …
    Der § 115 a SGB V wurde weder im Zusammenhang mit der Umstellung auf DRG noch mit dem GMG verändert. Daher ist der § 115 a SGB V weiterhin für alle KH (egal ob DRG-Haus oder das gute alte KH)weiterhin gültig.
    …

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Denn im KHEntgG §8/2/4. steht:

    ... eine vorstationäre Behandlung ist neben der FP nicht gesondert berechenbar...

    D.h. konkret, wenn ein Krankenhaus eine VS-Leistung erbringt und im Anschluss den Patienten DRG-technisch aufnimmt, dann sind die VS-tage weder abrechenbar, noch zählen diese Tage als Behandlungstage zur DRG - das ist eben Pech fürs KH.
    Aber wenn ich im Anschluss an die stationäre Behandlung eine NS-Behandlung anschliesse, zählen die VS-Tage auf einmal wieder zur DRG hinzu, und es ist für mich als KH einfacher die OGVWD zu erreichen. Und ab dem Erreichen der OGVWD greift auch §115a wieder.


    Grüsse aus der Schweiz

    Dominik Dressel

    Hallo Zusammen,

    ich möchte hier auch noch einmal eine Ergänzung einfügen.

    Der §115a scheint nach meinem Kenntnisstand in Zusammenhang mit DRGs keine Gültigkeit mehr zu besitzen.
    Ausnahme: die VS Behandlung steht in keinem Zusammenhang zur stationären Behandlung, d.h. die Diagnose(n) bzw. Prozeduren dürfen mit der DRG nichts zu tun haben. Dann wiederum greift auch §115a.

    Folgende Frage: Was passiert, wenn die VS-Leistung in einem Krankenhaus erbracht wurde und die DRG (die in Bezug zur VS-Behandlung steht) in einem anderen Haus. Wie wird da abgerechnet?

    Grüsse Dominik Dressel

    hallo liebe DRGers,

    ich habe hier eine echte Anfängerfrage. Angenommen ich habe einen Fall mit 5 Tagen UGVWD und 5 Belegungstagen. Muss ich nun einen Abschlag vornehmen oder nicht?

    Nur zum Verständnis - der erste Tag mit Abschlag sollte doch dann der 4. Tag sein oder (UGVWD-1)?

    ...und kann mir jemand erklären, warum ich erst UGVWD-1 rechne, um danach wieder 1.Abschlagstag+1 rechne ... warum nehme ich nicht gleich die UGVWD?

    Ich würde die Berechnung wie folgt verstehen:

    wenn ein Patient Belegungstage kleiner UGVWD hat, dann berechne: (Bewertungsrealtion*Baserate) - ((UGVWD - Belegungstage)*Baserate*Bewertungsrelation/Tag)

    Grüsse Dominik Dressel