Hallo Herr Holm,
es geht hier um einen Fall aus dem Leitfaden der Spitzenverbände der KK und des Verbandes der privaten Krankenversicherungen zu Abrechnungsfragen, vom 20.01.2003. Auf Seiten 22 und 23 ist hier ein Beispiel skizziert, bei dem zwischen zwei stationären Aufenthalten mit der gleichen DRG, zwei nachstationäre Behandlungstage stattfanden.
Bisher zählten folgende Tage bei dem besagten Beispiel zur DRG:
alle vollstationären Behandlungstage (von beiden Aufenthalten), alle nachstationären Behandlungstage nach dem ersten stationären Aufenthalt und alle Kalendertage nach dem letzten nachstationären Behandlungstag und vor dem erneuten stationären Aufenthalt.
Ist das noch aktuell oder hat man diese Chaosregel beseitigt?
MfG
Dominik Dressel