Beiträge von merguet

    Hallo Forum,

    ein Interessanter Bug im AOK Klinik-Konsil: Bei der Suche nach bestimmten Prozeduren tauchen verschiedene Klinik im Umkreis der gewählten PLZ nicht auf. Schränkt man die Suche nicht ein und Sortiert absteigend nach der PLZ, dann haben diese Kliniken einen Abstand von mehreren Tausend Kilometern 8o von der gewünschten PLZ (im gewählten Beispiel für die Suche nach Defis.

    Vielleicht sollte das jeder mal für seine Klinik durchsehen.

    Gruß

    merguet

    Hallo McHenze, :u_frosty:

    Zitat


    Original von McHenze:
    Dann sind für diesen Tag die gesetzlichen Zuschläge nicht zu entrichten. Es resultiert eine Minderung des Abrechnungsbetrages um die tagesgleichen Zuschläge (wenige Euro).
    Wenn der MDK im Prüfverfahren keinen abrechnungsrelevanten Abbildungsfehler geltend machen kann, streiten wir uns dann ab sofort um jeden einzelnen Belegungstag (und die Zuschläge)?

    Haben Sie dazu tatsächlich einen Beispielfall? Wäre doch eine amüsante Variante im Streit im die 100 Euro.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    Wie ich durch eingie Irrläufer im Laufe der Jahre und maches vertrauensvolle Gespräch weiss, ist ein Dissens zwischen KK und MDK keineswegs die Ausnahme.
    Dass er sich allerdings in dieser Form am KH abzuarbeiten versucht, ist m.E. einmalig.

    :a_augenruppel:

    Gruß

    merguet

    Hallo Mehlhorn,

    ähnlich wie bei der Diskussion um die 8-900 dürfte hier im Streitfall die Aufklärung und Dokumentation der Durchführung der Anästhesie gefordert werden.
    Als Anästhesist bin ich zwar immer froh, wenn das Wort \"Narkose\" vermieden wird, dennoch dürfte diese hier gemeint sein.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    wenn sich der Vorwurf gegen den Patienten richtet, kann sich die Kasse an diesen wenden. Geprüft wurde das Krankenhaus, hier konnte ein Fehler des KH nicht festgestellt werden. Die Rechnung ist also zu begleichen. Wie die Kasse weiter damit umgeht, sollte nicht das Problem des KH sein.
    In jedem Falle würde ich mich unnachgiebig zeigen :d_niemals: .

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    rund um die Verlegung wird derzeit ein bunter Strauß neuer Ideen gepflückt. Kern der Argumentation unsererseits ist bisher, daß eine Bewertung der ökonomischen Folgen der Verlegung beim besten Willen prospektiv nicht möglich ist.

    Ich tue mich zwar etwas schwer, eine \"Tuschen-Empfehlung\" für die Krankenhäuser zu nutzen :rotwerd: , diese mag aber bei der Argumentation helfen.

    Ein zweiter Aspekt ist aber: Die Prüfung der Verlegung muß doch eine Prüfung des verlegenden Hauses sein. Der Aufenthalt im KH B wurde damit doch gar nicht bewertet.

    Die Variante, dass der Kostenträger dann das Geld vom verlegenden KH zurückfordert, soll allerdings auch verschiedentlich vorgekommen sein.

    Gruß

    merguet

    Hi phlox,

    Zitat


    Original von phlox:

    Im Krankenhaus ist nach SGB V zugelassen, was nicht durch den G-BA verboten ist. Wenn es keine Einschränkung für Zusatzentgelte gibt, dürfen diese auch erbracht werden, egal ob off label oder nicht.

    Sehe ich auch so. Der MDK allerdings nicht.

    Zitat


    Original von phlox:
    Wer beweist mir das Gegenteil? Würde mich nicht darüber freuen, aber hilfreich wäre es doch.

    Ich nicht! Vielleicht ein SG.

    im o.g. link heißt es
    \"Das Bundessozialgericht (Urteil vom 04.04.2006, B 1 KR 7/05 R) argumentierte, dass es sich um eine lebensbedrohliche Erkrankung gehandelt habe mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Krankheitsverlaufs in naher Zeit ohne Behandlung; andere Methoden, die dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprachen, hätten zum Zeitpunkt der Behandlung nicht zur Verfügung gestanden.\"

    Das dürfte bei zahlreichen verzweifelten CTX-Therapien nach Ausschöpfung der zugelassenen Therapien der Fall sein.

    Gruß

    merguet