Beiträge von merguet

    Hallo Forum,

    Zitat

    Strittig ist in der Praxis die Abgrenzung zwischen unvermeidbaren oder typischen Nebenwirkungen einer Erkrankung und deren Behandlung einerseits und unerwünschten behandlungsbedingten Komplikationen z. B. bei einer nicht lege artis erfolgenden Behandlung andererseits. Nur bei Letzteren ist eine Fallzusammenführung akzeptabel.


    Nun haben die Krankenhäuser auch eine Tuschen-Empfehlung. :biggrin:

    Gruß

    merguet

    Ach ToDo,

    da wird nun systematisch gefordert, den Patienten morgens aufzunehmen, egal wann er dazu aufstehen muß, der Organisationsmangel wird pauschal dem KH angelastet (unabhängig von der Patientencompliance, der Notfallsituation, der Verkehrslage, der Parkplatzsituation und was der Dinge mehr sind).

    Nun soll man sie auch nach Abschluß der letzten Maßnahmen möglichst noch abends entlassen, weil alles andere doch Organsiationsmangel ist (unabhängig von Befundbesprechungen, Integration aller Daten, Übersicht und Abschlußgespräch, Verlaufskontrollen und Visiten ).

    Und dann kommt vielleicht jemand auf die Idee (die schon einige hatten), die stationäre Behandlung systematisch in Frage zu stellen, weil 24 Stunden nicht erreicht wurden?

    Und dann kann man auch nicht mehr auf ambulant umstellen, weil der Eingriff ja stationär erbracht wurde und somit formaljuristisch keine Grundlage für ambulante Abrechnung vorliegt?

    Schwarzgemalt, polemisch, übertrieben, gebe ich alles zu, aber auch: für Patienten unzumutbar, unrealistisch auch bei der besten Organisation.

    Gruß

    merguet

    Hi, valea,

    willkommen im Forum. Weiterbildung ist immer sinnvoll. Niemand kann Ihnen garantieren, dass sie auch zu einer Stelle führt. Die Stellen als Kodierassistenten sind nicht die Regel, das hängt von der Kultur des Hauses ab, manche Häuser setzen sie durchgehend, andere überhaupt nicht ein. Immerhin ist für Fachleute der Thematik DRG / Kodierung ein gewisser Markt vorhanden, aber dass Sie nun in Ihrem unmittelbaren Einzugsgebiet erfolgreich sein werden, kann Ihnen natürlich neimand garantieren. Vielseitiger macht sie das in jedem Falle. Eine gewisse Tendenz habe ich erkannt, daß Praktikanten der Weiterbildung beim Erstgespräch gerne nach einer Stelle fragten, die natürlich neimand zusagen konnte.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    hat jemand eine Idee, durch wen der Prüfauftrag privater Kostenträger angezeigt werden muss?

    Ähnlich unscharf ist die Formulierung bezüglich des SMD, hier dürfte aber die Anlagogie zum MDK einigermassen eindeutig sein. :sterne:

    Hat jemand schon einen Algorithmus zur Bearbeitung der Fälle entworfen?

    Gruß

    merguet

    Hallo Diskutanten,

    der Fall ist m.E. recht eindeutig: Die 1-273 betrifft den Rechtsherzkatheter zu diagnostischen Zwecken (herzinsuff, Vorbereitugn einer HTX, diagnostik nach HTX, diagnostik bei Rechtsherzbelastun oder vermutetem Cor pulmonale. Dieser kann zu allem möglichen eingesetzt werden, inhaltlich ist aber klar, daß er hier als zunächst isolierte Maßnahme gemeint ist.

    Die postoperative Überwachung kann damit nicht abgedeckt werden. hier muß der 8er Code verwendet werden, sei die Überwachung auch noch so umfangreich.

    Streiten könnte man sich lediglich dann, wenn postoperativ ein Rechtherzkatheter gelegt würde, um ein klinisches Zustandsbild zu differenzieren und dieser Zusammenhagn aus der Dokumnetation auch eindeutig hervorgeht. Auf der Intensivstation würde man dann aber auch den Pulmonaliskatheter zum Monitoring liegen lassen.

    gruß

    merguet

    Hallo,

    da der Entlasstag nicht mitzählt, kann auch nicht gefordert werden, daß an diesem Tag therapeutische und diagnostische Maßnahmen durchgeführt werden. Soweit diese dokumentiert sind, gibt es für diese Forderung somit keine Grundlage.

    Gruß

    merguet

    Hallo EKCM,

    mit einer Verweigerungshaltung hat das m.E. nichts zu tun. Der hier von den Kassen eingeschlagene Weg ist schlicht nicht vorgesehen. Ob Sie Sonderabsprachen treffen, und ob Ihnen das im Zweifelsfall nützlicher ist als die 100 Euro, können natürlich nur Sie entscheiden.

    Zur Schweigepflicht hatten wir uns schon einmal im Forum darüber gewundert, daß KH-seitig in der Regel die Erfordernisse eingehalten werden, das MDK-Gutachten dann aber oft mit vollständiger Epikrise und allen Details an die Sachbearbeiter der Kassen zurückkommt.

    Dies soll dann aber das Datenschutzproblem des MDK-Arztes sein, KH-seitig sollten die Regeln eingehalten werden.

    Gruß

    merguet

    Hallo,

    3 Möglichkeiten:
    1. Widerspruch an die KK, nachrichtlich mit Unterlagen an MDK
    2. Nur Widerspruch an Kasse ohne Unterlagen
    3. Widerspruch an KK, Unterlagen in verschlossenem Umschlag mitschicken.

    Ich empfehle ein Gespräch mit Verantwortlichem beim MDK, der m.E. keinen neuen Prüfauftrag abwarten muß.

    Gruß

    merguet