Hallo Her Domurath, hallo Forum,
Zitat
Original von wolf:Eher wird man tausendmal zu dieser Patientin hingehen, egal zu welcher Uhrzeit. Dokumentation hin, Dokumentation her. Zumindest überwachen. Die Sorgfaltspflicht gilt hier noch immer.
Mooooment. Dokumentation hin! nicht her. Wenn doch jemand den Aufwand ohnehin macht, dann doch bitte nicht ohne Nachweis. Denn erstens will das der MDK wissen, zweitens der Sozialrichter, drittens vielleicht auch einmal ein Straf oder Zivilgericht.
Es ist ja ein alter Hut, aber jeder Handwerker schreibt seine Leistungen akribisch genau auf, wenn er Sie in Rechnung stellen will :a_geld:.
Der MDK wird durch eine lückenlose Dokumentation in eine inhaltliche Debatte geführt, der man immer die ex-ante Sicht entgegen halten kann. Der MDK hat es aber bei mangelnder Dokumentation viel leichter, eine Maßnahme abzulehnen.
Gruß
merguet