Beiträge von merguet

    Hallo Her Domurath, hallo Forum,

    Zitat


    Original von wolf:

    Eher wird man tausendmal zu dieser Patientin hingehen, egal zu welcher Uhrzeit. Dokumentation hin, Dokumentation her. Zumindest überwachen. Die Sorgfaltspflicht gilt hier noch immer.

    Mooooment. Dokumentation hin! nicht her. Wenn doch jemand den Aufwand ohnehin macht, dann doch bitte nicht ohne Nachweis. Denn erstens will das der MDK wissen, zweitens der Sozialrichter, drittens vielleicht auch einmal ein Straf oder Zivilgericht.

    Es ist ja ein alter Hut, aber jeder Handwerker schreibt seine Leistungen akribisch genau auf, wenn er Sie in Rechnung stellen will :a_geld:.

    Der MDK wird durch eine lückenlose Dokumentation in eine inhaltliche Debatte geführt, der man immer die ex-ante Sicht entgegen halten kann. Der MDK hat es aber bei mangelnder Dokumentation viel leichter, eine Maßnahme abzulehnen.

    Gruß

    merguet

    Hallo DRG-Kodierung,

    Im Prinzip erklräen sich die bewerteten Zusatzentgelte doch selbst: Werden die Maßnahmen bzw. Mengen während eines Behandlungsfalles (mit allen Zusammenführungen, Vor - und Nachstationären Aspekten) durchgeführt bzw. erreicht, und ist die Altersgrenze (in 2006) berücksichtigt, ergibt sich der OPS-Code und somit die Höhe des Zusatzentgeltes. Dabei sind nur tatsächlich verabreichte Produkte zu erfassen. Die Ermittlung des Zusatzentgeltes übernimmt Ihre Software :grouper: .

    Die nicht bewerteten ZE müssen Sie auf lokaler Ebene verhandeln, dazu müssen Sie schlüssige Mengen und Kostenkalkulationen vorlegen, Richtpreise können Sie ggf. über Ihre KH-Gesellschaft oder etwaige Zweckverbände erhalten.
    Was bis dato nicht verhandelt wurde, kann nur nach den in der FPV genannten Pauschalen abgerechnet werden.

    Gruß

    merguet

    moin, papiertieger,

    m.E: hängt das von 2 Dingen ab:

    1. wie gut ist das dokumentiert ?,
    2. gilt die ex-ante Sicht des Arztes :chirurg: , der die Krankenhausaufnahme veranlasst.

    Mit dieser Argumentation müsste man dem MDK widersprechen können.

    gruß

    merguet

    Hallo Mikka, hallo Forum,

    Uns ist es bisher gottlob gelungen, z.T. in langen Diskussionen :k_frust: , diese Art Anfragen auszubremsen. Denn:

    1. Gibt es eine Verpflichtung zur Dokumentation, aber keine Verpflichtung, die exakten Zeitstempel der Maßnahmen anzuwenden. Diese mögen KH-intern nützlich sein, sind aber keine Pflicht.
    2. Werden Intubationen / Masken frühestens nach 24 Stunden Beatmung dokumentiert, eine exakte zeitliche Zuordnung der Intubation wird aber durch den Beginn der Beatmungsepisode nicht gekennzeichnet. Der Beginn der Beatmungsepisode wird bekanntlich im 301er auch nicht übermittelt. (Und ist im Bezug auf die Schwellenwerte der kritische Punkt bei introperativem Begin)
    3. Notfallpatienten, die vom Notarzt intubiert wurden, haben nicht selten zu Recht keinen Code 8-701-8706 bzw. keine Tracheotomie.

    Zusammenfassung: Es gibt keinerlei Verpflichtung zur zeitlich exakten OPS-Kodierung, daher sind die Beatmungsepisoden aus den Zeitstempeln nicht zu rekonstruieren.

    Diese Argumente haben im Kontakt mit den Kostenträgern bisher immer den gewünschten Erfolg gebracht. Das mag Ihnen ggf. helfen.


    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    Es funktioniert... naja. Ob die Zusatzentgelte der Königsweg sind, oder gar die Komplexbehandlungen, wage ich doch sehr zu bezweifeln. Der bürokratische Aufwand ist enorm, der Prüfaufwand für den MDK und die Krankenhäuser läuft völlig aus dem Ruder ;( , ich wage mir gar nicht vorzustellen, wie die Prüfungen bei Scharfschalten der Komplexbehandlung als einziges Prüfkriterium ausfallen, dies kann doch nicht der dauerhafte Weg sein. Das lernfähige System müsste auch in der Lage sein, die Ergebnisse aus derartigen Sonderberechnungsformen zu pauschalisieren und damit den Aufwand insgesamt zu verringern.

    Gruß

    merguet

    Diskutanten,

    Mir geht es um eine andere Logik, die der ganzen Sache nicht selten zugrundezuliegen scheint:

    UGVD 1 Tage,

    4 Tage Aufenthalt Keine Diskussion
    2 Tage Aufenthalt: Geht´s nicht auch an einem Tag
    1 Tag Aufenthalt: Fehlbelegung?

    Im übrigen werden durch die Grenzverweildauern teilweise sehr gut optimierte Abläufe, die die Patienten seit Jahren gewohnt sind berührt und führen zu Diskussionen, ob es nicht auch hätte ambulant gehen können.

    Diese zwingenden Abläufe durch automatisierte Prüfungen :a_zzccrash: sind es, die mich stören. Hier wird im Zweifel ein Fehlanreiz zur Verlängerung des Aufenthaltes gesetzt.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    Es ist schon ein Ärgernis, daß bei Fällen, die die UGVD kratzen, beinahe automatisch geprüft wird nd sich dann dei Notwendigkeit zur einer schwierigen Argumentation ergibt, während die Fälle, die 2 -3 Tage über der Grenze sind, durch das Prüfraster fallen.

    Dies könnte tatsächlich ein Fehlanreiz zur Erhöhung der Verweildauer werden.

    Kassenvertreter sind auf diesem Ohr allerdings taub. Erst bei Annäherung an die UGVD auf einen Tag wird mit einem Mal die Notwendigkeit eines präop. Tages in Zweifel gezogen.

    Dabei gibt es kaum ein greifbares und auch stichhaltig dokumentierbares Argument, warum ein Patient für so gut befunden wurde, daß er eben doch zeitig gehen konnte. Hier würde man im Übrigen auch wieder damit anfangen zu dokumnetieren, warum man etwas nicht gemacht hat :( .

    Ich halte hier auch den MDK für wenig hilfreich, da dieser vermehrt zur Aberkennung neigt, aber auch keine besseren Argumente hat.

    Gruß

    merguet

    Hallo Herr Piezcker,

    Wollte Ihnen nicht widersprechen, sondern noch einmal in die Runde rufen. Im Grunde sind wir uns einig. By the way: schönen Gruß aus Essen besonders an Sie.

    Gruß auch ins übriges Forum,

    merguet

    Ebenfalls Guten Tag, DRG-Kodierung,

    kleiner Scherz, hehe :k_biggrin: , Anrede wäre nett, Tageszeit reicht.
    Der Text der DRG lautet: \"Komplexe Kraniotomie (hier sind Beatmungsstunden nicht erwähnt) ODER WS-OP, ODER ander aufwändige OP an NS mit Beatmung > 95 Stunden\"

    Darum

    Gruß aus Essen

    merguet

    Zitat


    Original von Pietzcker:

    Als Mikrobiologe muss ich sagen, dass das eigentlich nicht in Ordnung ist - klinische Kriterien und Nitrit im Urin reichen m. E. aus für die Diagnose eines HWI.

    Die Zeiten ändern sich also, so dass ich nur empfehlen kann, bei entsprechender Klinik auch einen Uricult zu machen, nicht nur, weil B96.2 und B95.2 cc-relevant sind, sondern auch, weil man doch immer wieder was Interessantes dabei herausfindet. Wenn nebenher der MDK zufriedengestellt wird, soll es mir nur recht sein :).

    Hallo Forum, Tag, Herr Pietzcker,

    Nun ist der HWI eben keine vorwiegend mikrobiologische Diagnose, sondern m.E. vor allem eine klinische, hier helfen \"Harnglas und Nase\" wie vor hunderten von Jahren.
    Ich kann eigentlich kaum glauben, daß wir hier um Aufwandshöhe diskutieren, wo doch diese völlig unerheblich ist (Vgl. Kaliumbanane). Nur für die Stichfestigkeit überzogener Gutachteransprüche die Kosten hochzutreiben bedeutet doch eine sinnlose Aufrüstung, dies sollte man nicht mitmachen :g_nono:.

    Die Resistenz-Zunahme dürfte ja im wesentlichen an der fehlgeleiteten Antibiotikasteuerung liegen, aber das führt hier zu weit.

    Der korrekte weg, der ja auch zu Erfolg führt, ist konsequenter Widerspruch gegen derartige, aus der Luft gegriffene Forderungen, eine klare Dartstellung der Argumente auch gegenüber der Kasse, mit denen nicht selten, wie ja auch in obigem Beispiel, eine Einigung zu erzielen ist.

    Im Übrigen sollten N39, wie auch R63 den selben Weg nehmen wie die F17.2 daher kann ich nur alle ermutigen, am Vorschlagsverfahren teilzunehmen.

    Gruß

    merguet