Beiträge von merguet

    Hallo Frau Bauernfeind,

    Ich würde zunächst mit einer Aufforderung zur Benennung der KONKRETEN Behandlungsalternativen, verbunden mit letzter Zahlungsfrist reagieren.

    Anschließend müssen Sie entscheiden, ob es sich lohnt. Der Fall wird in dieser Konstellation kaum wieder auftreten und schlecht auf andere Fälle übertragbar sein, aber zu deiser Bewertung fehlt mir die juristische Kompetenz :jaybee: .

    Gruß

    Merguet

    Hallo Forum,

    Einspruch, Herr Balling, natürlich möchte man die Beweise haben, aber eine radiologisch dargestellte Metastase muß auch nicht erst vom Chirurgen oder Pathologen in den Händen gehalten werden, um eine solche zu sein.

    Wenn die Symptomkonstellation stimmt: Schmerzen, Fieber, ggf. Ansprechbarkeit und Befundverkleinerung nach hochdosierter Antibiotika-Therapie sollte die Verschlüsselung von Abszessen schon erlaubt sein.

    Die Abszesslokalisation sollte dann aber konkret benannt werden: Der Psoasabszess kann übrigens über die M60.00 kodiert werden, der epidurale Abszeß mit G06.ff, Der Thoraxabszeß mit J86.9, wobei ich letzteren noch am ehseten bezweifeln würde: Am Thorax müsste er einer Punktion zugänglich sein, sonst liegt er ggf. Mediastinal? dann wäre der Patient septisch, oder intrathorakal, dann wäre es ein (entlastungswürdiges) Empyem ??? :g_confused:

    merguet

    Hallo Forum, Hallo Herr Hader,

    Es wird etwas mühselig sein, im Einzelfall den Bedarf für den Krankenhausaufenthalt bei Ihnen nachzuweisen, hier ist es ähnlich schwierig wie bei der Überschreitung der OGVD.
    Da es ja im Sozialgesetzbuch heißt \"die Versorgung muß ausreichend und zweckmäßig sein\" wird sich der Kostenträger im Zweifel darauf berufen. Es gibt allerdings aus meiner Sicht keine harten Kriterien, wann ein Patient verlegt werden muß. Dennoch sollte Ihre Dokumentation über einen Verwahrungsaufenthalt hinausgehen.

    Perfide ist in diesem Zusammenhang, daß die Diskussion mit dem Kostenträger gar nicht aufkäme, wenn Sie überhaupt nicht verlegt hätten. :h_unzufreiden:

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    Vertrauen gegen Vertrauen, das wäre der beste Weg, klappt aber leider nur sehr punktuell. Der Regelfall ist leider immer noch: Die relvanten Befunde werden telefonisch mit dem MDK, manchmal auch mit der Kasse telefonisch erörtert, bei Gesprächen mit der Kasse beschränken wir uns dabei auf das, was auch aus der Verschlüsselung zu entnehmen ist. Ergebnis: \"Ich muß das mit unserem medizinischen Berater besprechen\" und dann werden doch schriftliche Unterlagen gefordert. Analog beim MDK: \"Ich möchte Ihnen das ja geren glauben, aber: Sie wissen wie es ist, ich bracuh irgendwas schriftliches.\" Also geht der ganze Unsinn von vorne los.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    Die Gutachten auf Basis des Entlassungsberichtes sind ein Quell ewiger Freude. Sie haben allerdings auch damit zu tun, daß die Kassen immer mehr Schrotschuß-Gutachten anforden (Prüfung der Kodierqulität und Aufenthaltsdauer). Leider lassen sich die Kassensachbearbeiter auch nach intensiven Gesprächen nur in wenigen Fällen dazu hinreißen, den Sachverhalt so zu präzisieren, daß man gleich beim ersten Anlauf die relvanten Unterlagen an den MDK schickt.

    Das hilft allerdings auch nicht imer: der letzte Brüller: der Gutachter konnte unsere Unterlagen nicht lesen und fand die ZE-relevanten Einträge nicht. Er hat dann die Kopien an uns zurückgeschickt, wir haben sie mit Textmarker markiert, dann galt es. :totlach:

    Gruß aus Essen

    merguet

    Willkommen im Forum, Francesca,

    Der berücksichtigte Pflegeaufwand ergibt sich aus der sog. Inek-Matrix.

    Vereinfacht gesagt sind verschiedenen Arbeitsbereichen (Kostengruppen), also etwa OP, Station, Intensivstation usf. verschiedene Kostenarten zugeordnet (Personalkosten ärztlicher, / Pflege- / Funktionsdienst / Sachkosten u.a.).

    Die Höhe der Kosten ergibt sich aus den gemittelten Kosten, die aus den an der Kalkulation der Fallpauschalen beteiligten Krankenhäusern gemeldet wurden.

    So lässt sich für jede Fallpauschale ein Personalkostenanteil Pflegedienst darstellen, der allerdings nur einen Mittelwert darstellt und nichts konkretes über die Kostenverteilung etwa Ihres Krankenhauses aussagt.

    Hierbei ist zu beachten, daß die Kalkulationen des Laufenden Jahres auf Daten aus dem vorvergangenen Jahr beruhen. :sterne:

    Näheres erfahren Sie aus dem sog. InEK-Browser bei g-drg.de für das Jahr 2003 / 2005 sowie ebenfalls dort für das Jahr 2004 / 2006

    Nach dem Download können Sie sich gezielt einzelne DRGs ansehen und die zugeordneten Pflegekosten ermitteln. :jaybee:

    Gruß

    merguet

    Hallo Ralf, hallo Forum,

    Es scheint ja hinter Ihrer Frage zu stehen, daß Sie nur eingeschränktes Interesse an einer Einsichtnahme Ihrer Kasse in alle Details haben.

    Somit wäre ggf. ein Weg für Sie, daß Sie die Kasse um die Details der Fragestellung bitten.

    In der Regel geht es ja um die Kodierung von sog. Nebendiagnosen oder Maßnahmen, die dann zur Bildung der abgerechneten Fallpauschale führen. Hierbei kommt es unter Umständen auf eine einzelne Maßnahme oder Diagnose an. Vielleicht stehen auch die Gabe von Medikamenten oder Blutprodukten in Frage, für die es zusätzliche Erlöse gibt. :sterne:

    Meine Empfehlung: Fragen Sie Ihre Kasse nach der konkreten Fragestellung und entscheiden Sie, ob ggf. der relevante Auszug aus dem Entlassungsbericht oder der Akte an die Kasse weitergegeben werden kann. Hier kann Ihnen ggf. auch der Medizincontroller des Krankenhauses helfen, in dem Sie behandelt wurden.

    Wäre übrigens interessant, wie Ihre Sache weitergeht, bitte halten Sie und auf dem Laufenden.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum, lieber Mr. Freundlich,

    Wenn´s mal so einfach wäre. Natürlich reden wir am Telefon miteinander. Und sofern die DIagnose oder Umstände aus dem Datensatz zu entnehmen sind, mache ich mir auch keine Sorgen wegen des Datenschutzes.
    Das o.g. Besipiel ist aber in der Praxis nicht umzusetzen. Enn wir sagen, dei Diagnose ist verschlüsset worden, weil sie auch therapiert wurde, oder weil die Kriterien vorlagen, davon habe ich mich gerade anhand der Akte noch einmal überzeugt, dann ist die Reaktion bei Kasse oder auch MDK meist: \"Beweis erbringen, Kopie vorlegen\". Also nützt mir das Gespräch häufig gar nichts.
    Ich fände es so auch einfacher

    Gruß

    Merguet

    Hallo Forumsteilnehmer:

    Der Unterschied liegt im Detail: in 2005: Kein ZE.

    2006 ZE 51 bewertet (OPS 8-810.q*) für Hepatect,
    ZE 2006-46 unbewertet für ATG: müssen Sie verhandeln, bis dahin 600 € / Fall.

    :jaybee:

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum, lieber Herr Heller,

    hier geht es nicht um das \"Kungeln\", sondern um die Erörterung unstrittiger Sachverhalte, oder etwa das Auffinden bestimmter Diagnosen und Prozeduren in bereits gelieferten Unterlagen.

    Wo immer keine inhaltliche Übereinstimmung mit dem MDK besteht, ist unser Ansprechpartner die Kasse. Auch die Kassenvertreter sind trotz MDK-Gutachten in bestimmten Fällen zum EInlenken bereit.

    Gruß

    merguet