Beiträge von merguet

    Halo Froum, Tag Herr Bürgstein,

    \"Es kommt der Tag, da will die Säge sägen\" (Atze Katlewski alias Delle Quand im Film von Adolf WInkelmann \"Jede Menge Kohle\").
    Vesuch des Gespräches mit der Kasse (vorgesetzter Sachbearbeiter) kann manchmal sinnvoll sein, ansonsten, wenn man stichfeste Argumente hat, Fristsetzung und Klageweg beschreiten, wäre zumindest meine Empfehlung.
    Haben Sie den MDK-Arzt :d_niemals: schon mal persönlich gesprochen? Man ist ja oft erstaunt, wie schnell da das Eis bricht.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    Beatmung ist, wenn....

    \"ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in der Lunge bewegt werden\". Dies gitl m.E. auch für die Ersteinstellungen (Siehe DKR).

    Die Software des Krankenhaus-KIS/KAS sollte in der Lage sein, die minuntengenaue Eingabe korrekt in Stunden umzurechnen.

    Ob allerdings das elektronische Protokoll anerkannt wird, hängt vom Wohlwollen der Prüfer ab. Gerade, wenn die Beatmung nur eine Episode hatte, wird dieses Protokoll häufig zurückgewiesen :i_baeh:.

    Wie Sie vermeiden wollen, in derartigen Fällen die gesamte Intensivakte zu kopieren, ist mir unklar. Letztlich können SIe nur damit Ihren Anspruch durchsetzen. Im Fall von GKV-Patienten könnte man ggf. auf eine MDK-Begehung vor Ort bestehen.

    Gruß aus Essen

    merguet

    Hallo Forum,

    Die Sedierung allein ist nicht ausschlaggebend. Wir haben Fälle, bei denen eine Dreifachmediaktion mit Propofol, Opiat, und Benzodiazepin vom MDK zurückgewiesen wird.
    Die Anästhesisten sollten sich einig sein, daß der Übergang zur Anästhesie im Sinne vom \"Narkose\" fließend ist.

    Die Anwesenheit eines Anästhesisten ist nicht zwingend. Bei der Anästhesie durch Nicht-Anästhesisten ist die Anwesenheit eines in der Intensivmedizin erfahrenen Arztes zur Sicherung der Vitalfunktionen entscheidend (Regelung der Berufsverbände mit der DGAI, auf der DGAI-Homepage zu finden). Der Umfang der Dokumentation ist nirgends definiert und sollte allenfalls im medikolegalen Interesse der Institution liegen.

    Die Sedierung mit Propofol allein sollte dei Kodeirung der 8-900 nicht rechtfertigen, soweit d´accord.

    Eine Dreifachkombiation mit einem extra dazu abgestellten Arzt dollte aber durchaus reichen.

    Gruß

    Merguet

    Werte Herren,

    Einspruch, zumindest teilweise. Es könnte ggf. die Folge einer med. Behandlung dazu führen, daß eine T-Diagnose verschlüsselt werden muß.

    Ansonsten stimme ich Ihnen natürlich zu.

    Beliebt in diesem Zusammenhang ist auch das Spiel, zu behaupten, der Folgezustand sei immer / zwingend mit der Gurnderkrankung vergesellschaftet und daher nicht zu kodieren :totlach: (KMT mit nachfolgender Panzytopenie / Immunkompromittierung, bis hin zu Infektionen). Das Problem ist nur: Die Kasensachbearbeiter haben dann zwei divergierende Meinungen.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    Als Bezug soll ja nach DKR P005d immer der Zeitpunkt der ersten Leitungserbringung gewählt werden. Da die ZE in der durch Kumulation von Einzelleistungen entstehen, werden sie bei Kodierung nach Entlassung nicht selten auf den Entlasszeitpunkt gesetzt. Dies wird von den Kostenträgern ebenso angemahnt sie die Kodierung zum Aufnahmezeitpunkt. Offenabr versuchen Kostenträger, aus dem Zeitpunkt information über die Durchführbarkeit (Kann man 20 TK am letzten Tag verabreichen) zu schließen.

    Die meisten Kostenträger lassen sich aber bei uns inzwischen telefonisch davon überzeugen, daß eine exakte Zuordnung der OPS-Codes zum echten Leitungszeitpunkt nicht ohne weiteres möglich ist. Dies hängt ja auch mit der oft starren Benutzerführung mancher KIS-Systeme in Bezug auf Zeitlogik zusammen. Die Kassen haben auch gelernt, daß etwa der Zeitpunkt einer Intuabtion (8-701) nichts mit der Beatmungsdauer bzw. deren Anfang oder Ende :laugh: zu tun haben).

    Der Bezug zur ersten Leitungs entfällt auch in 2006 nicht.

    Gruß

    merguet

    Tag Frau Staudacher,

    Das RG wird mit dem Basisfallwert multipliziert. In der Geamtheit erhöht sich das RG mit dem Schweregrad eines Falles bzw. mit dem zugrundeliegenden Aufwand. Sie können dies im Fallpauschalen-Katalog sehen (Siehe im Download-Bereich, 3. Quartal 2005).
    Die Zuorndung zu einer DRG folgt einer komplexen Logik, zu komplex, um hier in Kürze dargestellt zu werden. Hierbei werden z.B. entweder bestimmte Diagnosen und Prozeduren, oder Kombinationen aus mehreren Daignosen bzw. Prozeduren herangezogen. Es gibt aber auch SOnderfälle, bei denen z.B. die Beatmung die Zuweisung zur DRG steuert.
    Die zugrunde liegende Systematik kann man den Definitionshandbüchern (ebenfalls im Downloadbereich) entnehmen.

    Sie könnnen durch Suche im Forum zahlreiche weitere Detaisl hierzu finden.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    die R63 ist eine ewiger Streitpunkt, da die Kliniker es kodieren, um die Fehlernährung festzuhalten. Ich schmeiße das alles wieder raus, die Pateintenen kommen ja in der Regel nicht zur Ernährungsberatung (Natürlich gibt es Ausnahmen). Leider ist die R63 gruppierungsrelevant. Im vorstehenden Beispiel würde ich auch zur Dysphagie tendieren.

    Gruß

    merguet

    Hallo Herr Dietz,

    ich würde dem MDK nur dann zustimmen, wenn sich die Diagnose des Notarztes im weiteren Verlauf als die tatsächlich richtige erwiesen hat. Ihrer Schilderung entnehme ich aber, daß die endgültige Diagnose im Dunklen 8) geblieben ist (?).

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    Ohne den Anforderungskatalog für die Zertifizierung im Detail zu kennen, kann ich mir das ganze nur so erklären, daß im Anforderungskatalog für die Zertifizierung alle Strukturmerkmale hinterlegt sind, die für die Erbringung der Komplexbehandlung erforderlich sind. Das macht die Argumentation sicher einfacher.
    Laut meinen Informationen kostet das Zertifizierungsverfahren ca. € 2000.- Wenn die Kliniker von sich aus die EInführung eines QM wünschen, sollte man sie m.E. nicht aufhalten :d_zwinker:

    Gruß aus Essen

    merguet

    Hallo Forum,

    Wir hatten auch mehrere dieser Fälle. Klassisch sind Unfälle mit Verletzungen des Rückenmarkes, sonstigen Verletzungen und dann z.B. Pneumonie und LZ-Beatmung.

    Wir haben daher in diesem Jahr einen Änderungsantrag an das InEK zur Neuordnung des Zuordnungs-Algorhythmus gestellt, der, soweit ich bisher sehen kann, nicht berücksichtigt wurde.

    Ich kann daher nur alle ermuntern, entsprechend zahlreich Anträge diesbezüglich an das InEK zu richten.

    Gruß

    Merguet

    Hallo Forum,

    Hab ich mich verirrt, verspätet und einen falschen Thread aufgemacht...

    Erste Auswertungen ergeben:

    Kliniken werden mit einem Profil dargestellt, das sie unmöglich erbringen können,

    Die Verweildauerberechnungen sind falsch, auch wenn man nur die Subgruppe der AOK-Versicherten betrachtet

    Etliche OPS-Kodes fehlen ganz

    Kodes werden zusammengefasst, die nicht zusammen gehören (8-836)

    Fallzahlen werden falsch gezählt (wie schon im Navigator).

    Das Ganze wird mit der publizistischen Macht der großen KK nach vorne getragen und enthält mithin sträflichen Unsinn. Alle, die versuchen, aus den tatsächlichen Leistungen nachvollziehbare Daten zu destillieren, werden hier m.E. verhöhnt. Dabei ist mir im Einzelfall egal, ob \"mein\" Haus besser oder schlechter als in der \"Wirklichkeit\" erscheint, ich meine nur, daß ein solcher Unsinn nicht ins Netz gehört.

    Um halbwegs verlässliche Daten für den QB zu gewinnen, haben manche Häuser Wochen gebraucht. Dabei kannn man wegen der Unschärfen bei der Definition noch nicht einmal sicher sein, daß die eigenen Daten stimmen, bzw. mit denen anderer vergleichbar sind.

    Offenbar geht es aber auch einfacher, wie die großen KK zeigen. Dabei will ich gar nicht in Abrede stellen, daß eine Menge Arbeit dahintersteckt. Um so erschreckender ist, daß dabei so ein kaum korrigierbarer Datenklumpen entsteht. Und bei den falschen Angaben? Wenn schon die Mengendiskussion verzerrt wird, was ist mit den falschen Angaben zur Verweildauer?

    Wie dagegen wehren? Wie sieht eigentlich die rechtliche Seite aus? Juristisch bewanderte Forumsmitglieder, Ihre Meinung ist sehr gefragt!

    Gruß aus Essen

    merguet


    Nachsatz:

    Bei der DAK findet sich im Bereich Int. Vers. Diese Liste:

    Beispiele daraus:

    L
    Lungenemphysem (COPD)

    M
    Medikamenten beschichtete Stents (Implantation)

    P
    palliativ Behandlung
    Prosper

    R
    rheumatologisch-neuromuskulären Erkrankungen

    Nun ist ja auch mancher Arztbrief voller inhaltlicher und orthografischer Fehler, aber der steht nicht im Netz. Welche Indikation ist übrigens \"Prosper\"? :d_zwinker: