Beiträge von merguet

    Foristen,

    hat jemand einen Tipp, woher man eine Mapping-Tabelle der eVV auf KDL herbekommt?

    Excel? CSV? XML?

    MD Dokumententyp/Beschreibung (title) documentType (Legacy)classCodetypeCode eventCodeList (KDL) KDL - Beschreibung (informativ)
    Anamnese/KrankengeschichteKHBDUR AUFN AU010101Anamnesebogen

    Bisher kein Erfolg bei der Suche....

    Gruß

    merguet

    Foristen,

    weiß jemand etwas genaueres über "Lauterbachs Paukenschlag"?

    Tagesbehandlung = DRG minus 0,04 CMP? Vom MD prüfbar? Nicht für Notfallpatienten? Entastung Personal? Nachts? Tagesklinischen Behandlungen? AB 1.1.23?

    Der Artikel ist am 27.9. erschienen, nicht am 1.4.

    Fragen über Fragen: Darf der MD dann auch Vollstationäre in Tagesstationäre umprüfen?

    Wie passt das mit BSG "ein Tag und eine Nacht" zusammen

    Was soll eine weitere Abrechnungsebene?

    Der Artikel enthält noch folgende Sottise

    Zitat
    Lauterbach: "Resilient gegenüber Lobbygruppen"

    Zum Schluss unterstrich Minister Lauterbach noch einmal: Sein Haus arbeite mit der "Besonderheit", dass es "sehr empfangsbereit ist, was die Wissenschaft betrifft – und sehr resilient gegenüber Lobbyinteressen" und dabei wies der Minister explizit auf die Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft hin.

    Zur Erinnerung (Juli 2022):

    https://www.bibliomedmanager.de/news/gkv-mann-…n-posten-im-bmg

    Gruß

    merguet

    Guten Tag,

    eine sehr große Kasse sendet einen Prüfauftrag mit der Frage , ob "die getrennte Abrechnung der Behandlungsfälle korrekt" war.

    Der zugehörige Fall wird genannt, aber ein PA zu dem Fall wird nicht geschickt.

    Dadurch verliert das Lebensbäumchen nur 1 Blatt und nicht 2 bei der Zahl der erlaubten Prüfungen im jeweiligen Quartal.

    So korrekt?

    Gruß

    merguet

    Guten Tag,

    wir können doch nun einmal nur Regeln folgen, die auch geschrieben sind. Wenn der MD neue Regeln schafft, dann ist das zunächst eine Überschreitung von Grenzen, selbst wenn er damit "Gutes" durchsetzen will. Ein Seiteneffekt davon ist übrigens, dass der MD hier versucht, eine Behandlungsnorm durchzudrücken, was ihm m.E. gerade NICHT zusteht.

    Ich habe nichts dagegen, dass man in die Regeln schreibt: "Sepsis nur auf Intensiv". Dann wissen alle, woran wir sind. Ich habe etwas dagegen, dass eine Interpretation des MD zu jahrelangen Auseinandersetzungen führt, die dann in neuer Normsetzung enden.

    Hinzu kommt die schwierige Diskussion um die "richtige" Behandlung aus der sich unmittelbar ja auch das Gegenteil, nämlich "falsche" Behandlungen ergeben würden.

    Wir erleben zu oft, dass dann in bestimmten Fragen wieder das Prinzip "streng nach Wortlaut" verlassen wird.

    Bin übrigens gespannt auf die Argumentation, wenn der erste Fall in Spesis <5 Tage umgewandelt werden soll.

    Gruß

    merguet

    Guten Morgen,

    der MD Nordrhein hat einen Jahresbericht abgeliefert.

    Dort wird auf Seite 51 berichtet, dass die Notfallstrukturen in 14 von 24 Fällen nicht erfüllt waren.

    Man sollte sich auf Seite 58 auch die Personalstruktur ansehen, um einen Eindruck zugewinnen, was allein der MD (neben allen anderen bürokratischen Strukturen) kostet und wie sehr alle Retaxierungen damit finanziell relativiert werden.

    Sehr lesenswert ist übrigens auch der Bericht über die Strukturprüfungen, hier besonders der Bericht über eine Begehung (Seite 95).

    Zitat

    "Die beiden Gutachter vom Medizinischen Dienst Nordrhein betreten den Operationssaal. Ein großer Computertomograph steht im Raum bereit, um Aufnahmen in Echtzeit auf die riesigen Bildschirme zu senden, die von den Decken hängen. Der fensterlose Raum wirkt futuristisch und steril. Jedem Betrachter wird sofort klar: Hier werden keine kleinen Schnittwunden genäht, sondern hochkomplexe Operationen durchgeführt, bei denen die Operateure auf die Unterstützung von Hightech-Geräten angewiesen sind."

    Guten Morgen,

    der MD Nordrhein erwartet auch die Intensivtherapie. Fachlich mag man ja den Argumenten von Herrn Horndasch durchaus folgen. Dennoch ist diese Definition vom MD eigenmächtig in die Bewertung eingefügt. Es gibt keinerlei Definition, die das vorschreibt. Für die Beatmung beispielsweise ist es ja definiert. Es kann ja nicht gefordert werden, dass nur noch solche Diagnosen kodiert werden, deren richtige oder zumindest wünschenswerte Behandlung erfolgt ist.

    Insofern sollte tatsächlich der Schlichtungsausschuss die einzige Instanz bleiben, die in einigermaßen übersichtlicher Zeit eine Regelung treffen kann.

    Gruß

    merguet

    Foristen,

    manches kann man nur als Satire ertragen. Mit Schreiben mit Datum von gestern versucht die DKG, die Vertragspartner zum Einlenken und zur Verlängerung der Pilotphase zu bewegen. Genau heute, an dem Tag, an dem jede*r Nutzer*in des LE-Portals per Click bestätigen musste, dass er*sie die neuen Regeln zur Kenntnis nimmt und akzeptiert.

    Zitat


    Kurz vor Beginn der Übermittlung liegen uns vielfach Rückmeldungen aus der Praxis vor, dass ein flächendeckender Start zum 1.7.2022 sowohl von Krankenhäusern als auch einzelnen Medizinischen Diensten nicht umgesetzt werden kann.

    Ja ist das die Möööglichkeit?

    Es ist derartig erbärmlich, dass man es nur noch mit schwarzem Humor ertragen kann.

    mit grimmigem Gruß

    merguet

    Guten Tag,

    Zeit für einen Thread:

    Die RiLi lag etwa ab 20.5. in der Entwurfsfassung vor.

    Die Anlagen wurden zu Verfügung gestellt, die E-Formulare funktionieren nur mit erheblichen Tücken. Die Gefahr des Daten- und Informationsverlustes ist sehr groß. Fehler gehen immer und ausschließlich zu Lasten des Krankenhauses.

    Felder werden nicht abgespeichert. Mühsame Eingaben gehen verloren. Radio-Buttons werden angezeigt, aber bleiben nicht aktiviert. Die Fehler bemerkt man u.U. gar nicht. Korrekturen im gleichen Formular durch die Kliniker: Verloren. Eigene Korrekturen: Verloren. Im ungünstigen Fall ist gar das Angezeigte nicht das Gedruckte. In den 90er war WYSIWYG der große Hype: Perdu.

    Tipp des MD: Ausdrucken, von Hand ausfüllen. Kein Scherz. Es lebe die Digitalisierung.

    Ein einfaches Online-Formular zur Beantragung: Fehlanzeige. Warum das Formular elektronisch signiert werden muss? Steht im Gesetz, aber wozu? Die Folge könnte eine unbefugte Beantragung durch das KH sein? Freiwillig? Missbräuchlich?

    Die Zahl der verschiedenen Antragsmöglichkeiten macht bereits das Beantragen zu einer Herausforderung. Statt einfach EINEN Antrag für alles zu entwerfen, werden verschiedenste Konstellationen möglich gemacht, die aber nicht aller Fälle umfassen. Allein bei uns sind es 2 Konstellationen, die nicht eindeutig beschrieben sind.

    Für die Turnusprüfung also ein Antragsformular (19 Seiten).

    Für Neuanträge (2. Antragsformular 19 Seiten) müssen die Unterlagen gleich mit eingereicht werden. Warum? Was soll das? Es gibt kein Aktenzeichen und so weiter. Rätselhaft also, wie man die chronologische Abfolge nachvollziehen soll. Wird irgendwie gehen.

    Für die teilstationären DRG soll ein Startdatum angegeben werden. 2 dieser OPS sind neu. Man erbringt sie aber nicht, weil man keine Bescheinigung hat. Man will erst starten, wenn die Bescheinigung da ist. Unsinniger Zirkelsschluss, den man beim MD stammelnd zu erklären versucht (ohne Vorwurf, stammelnd, weil man vermutlich selbst diesen Unsinn erkennt, ihn aber verteidigen muss).

    Da hier einfachste Strukturmerkmale abgefragt werden: Warum kann man diese Verfahren nicht straffen? Das hat mit den anderen NICHTS zu tun. Warum beim BfArm 2 neue geschaffen wurden? Wer weiß....

    Im Falle eine Wiederholung bei Nicht-Erteilung herrscht Verwirrung: Zunächst muss ein erneutes Antragsformular (das 3. mit 19 Seiten) ausgefüllt werden. Welches Verfahren aber genau, bleibt unklar, zumal dann, wenn sich der Antrag modifiziert auf die gleiche Struktur bezieht. Auch hier keine Festlegung beim MD, möglicherweise aber später Gezänk wegen formaler Fehler.

    Kleiner Bug auch hier: Hat man einen falschen Radio-Button in den Formularen aktiviert, lässt es sich u.U. nicht mehr entfernen. Für einen Ausdruck muss man dann einen neuen Bogen anlegen, um die angepasste erste Seite zu ergänzen oder den ganzen Bogen neu anlegen und speichern.

    Die Antragsformulare müssen unterschrieben eingereicht werden (Cave: vergessenes Datum führt zu Verzögerung. Antrag ist dann nicht vollständig). So geben wir also 60 Seiten Antrag ab, um letztlich 32 Kreuzchen zu setzen. Digitalisierung.

    Die Richtlinie wurde dieses Mal mit 3 Arbeitstagen Vorlauf verabschiedet. Es mögen sich Rechtsgelehrte dazu äußern, ob so etwas irgendeine faktische Rechtsgültigkeit entfalten könnte.

    Nur das vorauseilende Annehmen des größtmöglichen Unsinns und die entsprechende Vorbereitung schützen die Häuser vor einen Chaos. Zudem: Innerhalb 3 Tagen davon auszugehen, dass diese Anträge per Post rechtzeitig den MD erreichen, wäre naiv, bei uns zumal, da in NRW die Unikliniken bestreikt werden und davon auch die Poststellen betroffen sind noch mehr. Als Konsequenz tragen wir (Standort Düsseldorf, MD 3,1 km entfernt) die Unterlagen wieder einmal persönlich hin. Tragende Aufgaben im Gesundheitswesen.

    Die Einreichung der UL wird vermutlich auch in diesem Jahr nicht elektronisch möglich sein.

    Bei Alledem ist nicht ein einziger inhaltlicher Aspekt berührt, das ist ja dann noch einmal ein gesonderter Wahnsinn, an deren Vorbereitung hier inzwischen wieder zahlreiche Beteiligte Arbeitszeit verbrennen.

    Das ganze ist eine Zumutung. Übrigens auch für die Vor-Ort Beteiligten aufseiten des MD. Was den MD-Bund hindert, das Ganze einfacher zu gestalten, ist mir ein Rätsel.

    Gruß

    merguet