Beiträge von merguet

    Guten Morgen

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    Begutachtungsleitfaden für die Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen 2022

    Ja, genau. Es hat etwas Satirisches.

    Die Anregung mit den Antragsformularen 2021 ist aber durchaus ernst gemeint: Bevor etwaige Fristen verpassen, reichen wir lieber bis zum 30.6. Anträge auf alten Formularen ein. Der MD mag dann ja erklären, wie er das weitere Prozedere interpretiert. Ohne Antrag aber wird hinterher jemand kommen, der uns einen Fehler vorwirft.

    Gruß

    merguet

    GuMo,

    gibt es eigentlich irgendjemanden, der irgendetwas gehört hat, ob irgendwann ein Beschluss gefasst wird, dass irgendwelche Unterlagen für die Beantragung der Strukturprüfungen veröffentlicht werden?

    repetitia non placent, ich weiß, aber es sind noch 31 Arbeitstage bis zum 30.06..

    Im Zweifel müsste man den Antrag fristwahrend mit den Formularen des alten Verfahrensjahres einreichen, oder?

    Gruß

    merguet

    Tag,

    als ehemaligem Intensivmediziner sträuben sich mir die Nackenhaare. Jeder Patient, der eine Beatmung benötigt, ist von ihr abhängig und insofern unmittelbar daran gewöhnt. Der Versuch, daran irgendein Zeitintervall oder eine physiologische Entwicklung zu kleben, ist m.E.. inhaltlicher Unsinn.

    Der Versuch, die Kosten für Beatmungen zu senken hat mittlerweile zu derartig absurden Verbiegungen der Definition von Beatmungen geführt, dass man sich fragt, wie eigentlich jemals ein solcher Unsinn gestoppt werden kann.

    Gruß

    merguet

    Zitat

    bei den Diskussionen im DIMDI 2020 wurde dort ganz klar die Auffassung vertreten, dass bei der Kodierung des spezifischen COVID-19-Kodes U07.1! weder B97.2! noch B34.2 anzugeben sind. B34.2 scheide insbesondere deswegen aus, da ja die Infektion durch Koronaviren "anderenorts" klassifiziert sei.

    Guten Tag,

    diese Auffassung konnte beim BfArm noch finden. Im Moment finde ich sie nicht mehr. Es gibt Stand April 2020 ein Exklusivum. Damals herrschte wohl die Meinung, dass die U07.1 spezifisch sei, weshalb die B34.2 nicht zur kodieren sei. Das ist aber insofern Unsinn, als U07.1 ja ein Sekundärkode ist.

    Bei einem Symptomenkomplex ohne führende Krankheit (wie z.B. Pneumonie) kann man dann ja gar nicht anders, als B34.2 kodieren.

    Das gilt auch für die Patienten die mit einzelnen Symptomen kommen aber mit AK gegen die Infektion behandelt werden, wie oft bei den Immunsupprimierten und Transplantierten.

    Die Kassen haben Ihre anfänglichen Zweifel auch inzwischen revidiert, da die Diskussion inzwischen weiter ist als vor 2 Jahren, als die Kodes sehr rasch erlassen wurden.

    Nebenbei: Bei einer Destatis-Abfrage 2020 findet man sehr viele U07.2. Das ist inhaltlich sicher falsch und vermutlich der anfänglichen Unschärfe in der Definition von U07.2 geschuldet.

    Gruß

    merguet

    Guten Tag,

    mal wieder einer:

    https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenver…ung_1384000.jsp

    Frau Stoff-Ahnis sieht nun bei 92% erfüllten Strukturvoraussetzungen 8% der Krankenhäuser in der Pflicht.

    Niemand kann aus der PM des MD den Schluss ziehen, dass 8 % der Krankenhäuser betroffen sind. Es sind 8% der Prüfungen zunächst negativ bescheidet worden. Wieviele Krankenhäuser betroffen sind, ist nirgends erwähnt. Der MD schreibt ausdrücklich, es seien Widersprüche möglich. Wird nicht berücksichtigt.

    Es sind unter den abgelehnten Codes einige, bei denen es um Details geht, die mit Qualität nichts zu tun haben, auch nicht mit Strukturqualität. Dort geht es um sprachliche Formulierungen.

    Eine Differenzierung findet wie immer nicht statt.

    Das Ärgerliche an alledem ist, dass der GKV Spitzenverband all das genau weiß. Statt das (für mich übrigens überraschend) positive auch mal zu würdigen, wird wieder einmal eine Vorwurfshaltung eingenommen, wieder einmal wird die Misstrauenskultur befeuert.

    Das ist übrigens das, was die Beschäftigten in den KH momentan brauchen, damit diese Bequemlichkeit dort endlich mal aufhört (Ich fürchte, ich muss das hier explizit als sarkastisch kennzeichnen).

    Gruß

    merguet

    Guten Abend,

    im Falle eines positiven Antigentests wird man ja das weitere Prozedere nicht ohne weitere Testungen planen können. Insbesondere die Frage der Isolierung und der weiteren med. Vorgehensweise (Antikörpergabe, weitere Therapie) wird man doch nicht auf diesen einen Antigentest aufsetzen? POCT Untersuchungen müssen doch mindestens zur Verifizierung verwendet werden, diese sind Laboruntersuchungen gleichzusetzen.

    Gruß

    merguet

    Guten Morgen,

    Zitat

    Wir haben per KAIN-Nachricht geantwortet und mitgeteilt, dass wir die Aufschlagszahlung aus o.g. Gründen nicht akzeptieren.

    Ich rate dringend dazu, einen schriftlichen Widerspruch zu formulieren. Dem Vernehmen nach ist ein Widerspruch über KAIN nicht rechtsgültig.

    Das macht eine große Menge Arbeit, ist aber IMHO unerlässlich.

    Gruß

    merguet