Guten Morgen,
datiert vom 14.12. gehen hier am heutigen 20.12. 15 Benachrichtigungen ein, wonach
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der Antrag nach dem 31.12.2021 bearbeitet wird.
13 Anträge wurden vor dem 30.06.2021 gestellt, zwei am 14.7.
In der Strops-RiLi heißt es unter 4.1.1.:
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Der Antrag auf Prüfung der Strukturmerkmale muss bis spätestens zum 30. Juni des jeweiligen
Prüfjahres (Jahr der Antragstellung) beim Medizinischen Dienst vorliegen. Ist dies der Fall, wird
die Prüfung durch den Medizinischen Dienst zeitgerecht erledigt. Das heißt, dass das Krankenhaus
das Gutachten und den Bescheid über die Erteilung oder Nicht-Erteilung der Bescheinigung so
rechtzeitig erhält, dass die Vorlage der Bescheinigung bei den Landesverbänden der Krankenkassen zum 31. Dezember desselben Jahres möglich ist.
Eine Abweichung von den Vorgaben der STROPS-RILI auf Krankenhausseite würde mit Sicherheit nicht zugunsten der Krankenhausseite entschieden, wenn es dort zu Verzögerungen gekommen wäre.
Natürlich ist diese Hintertür unter 4.1.1. offen:
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Kann eine rechtzeitig beantragte Prüfung im Antragsjahr nicht abgeschlossen werden, ist diese im
Folgejahr abzuschließen. In diesem Fall führt der Medizinische Dienst eine Prüfung auf Basis der
zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung gültigen Fassung dieser Richtlinie sowie der entsprechenden OPS-Version durch. Die Gültigkeit des Bescheides sowie der Bescheinigung beginnt
in diesem Fall mit dem 1. Januar des Folgejahres der Antragstellung.
Und wann? Keine Frist? Kein Datum?
Neben allen relevanten Codes (IKB einfach und aufwändig, Palliativmedizin, Neuro-Komplex, Isolierstation) war es offenbar auch nicht möglich, einen Bescheid für die Multimodale Komplexbehandlung des Diabetes einer Uniklinik innerhalb von 6 Monaten zu erstellen.
verwundert
merguet