Beiträge von merguet

    Guten Morgen,

    Patient wird nach 10 Tagen Intensiv beatmet in ein peripheres Haus verlegt. Kommt von dort aus zurück weiter 2 Tage + einige Stunden intensiv.

    Bei der Zusammenlegung wurden die TISS-SAPS Punkte addiert.

    Allerdings fällt auf, dass der letzte Tag des ersten Aufenthaltes keine Scoring-Punkte hat.

    Können die Punkte des letzten Tages nach der Fallzusammenführung dann gezählt werden?

    Gruß

    merguet

    Und noch einer:

    https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenver…ung_1359552.jsp

    Zitat

    Damit das Krisenmanagement in der Pandemie nicht im Blindflug erfolgt, braucht Deutschland aktuelle und detaillierte Zahlen zur Versorgungslage. Dazu gehören auch die Fallzahlen im Krankenhaus und die verfügbaren Pflegekräfte auf Station. Wer hier die Berichtspflichten abschafft, der gefährdet Patientinnen und Patienten. Wie wichtig Daten und Informationen zur Bekämpfung einer Pandemie sind, sollten mittlerweile alle verstanden haben.“

    Ich hätte da einen Vorschlag: Wir liefern Daten zu COVID-Patienten und verzichten auf den gesamten Rest. Diese dient nämlich nicht und überhaupt NIE den Patient*innen, sondern ausschließlich den Kostenträgern, um immer mehr Kontrolle, immer mehr Sanktionen und immer mehr Misstrauen zu befördern. Der enorme bürokratische Aufwand bindet Kräfte und Geldmittel, die für die Versorgung dringend notwendig wären.

    Gruß

    merguet

    Guten Morgen,

    offenbar gibt es noch andere Falldialoge:

    aus einem Prüfauftrag einer Kasse aus dem süddeutschen Raum:

    "Die Notwendigkeit der Verweildauer ist nicht in vollem Umfang nachvollziehbar. SFB des MD S."

    Gruß

    merguet

    Guten Morgen,

    datiert vom 14.12. gehen hier am heutigen 20.12. 15 Benachrichtigungen ein, wonach

    Zitat

    der Antrag nach dem 31.12.2021 bearbeitet wird.

    13 Anträge wurden vor dem 30.06.2021 gestellt, zwei am 14.7.

    In der Strops-RiLi heißt es unter 4.1.1.:

    Zitat

    Der Antrag auf Prüfung der Strukturmerkmale muss bis spätestens zum 30. Juni des jeweiligen Prüfjahres (Jahr der Antragstellung) beim Medizinischen Dienst vorliegen. Ist dies der Fall, wird die Prüfung durch den Medizinischen Dienst zeitgerecht erledigt. Das heißt, dass das Krankenhaus das Gutachten und den Bescheid über die Erteilung oder Nicht-Erteilung der Bescheinigung so rechtzeitig erhält, dass die Vorlage der Bescheinigung bei den Landesverbänden der Krankenkassen zum 31. Dezember desselben Jahres möglich ist.

    Eine Abweichung von den Vorgaben der STROPS-RILI auf Krankenhausseite würde mit Sicherheit nicht zugunsten der Krankenhausseite entschieden, wenn es dort zu Verzögerungen gekommen wäre.

    Natürlich ist diese Hintertür unter 4.1.1. offen:

    Zitat

    Kann eine rechtzeitig beantragte Prüfung im Antragsjahr nicht abgeschlossen werden, ist diese im Folgejahr abzuschließen. In diesem Fall führt der Medizinische Dienst eine Prüfung auf Basis der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung gültigen Fassung dieser Richtlinie sowie der entsprechenden OPS-Version durch. Die Gültigkeit des Bescheides sowie der Bescheinigung beginnt in diesem Fall mit dem 1. Januar des Folgejahres der Antragstellung.

    Und wann? Keine Frist? Kein Datum?

    Neben allen relevanten Codes (IKB einfach und aufwändig, Palliativmedizin, Neuro-Komplex, Isolierstation) war es offenbar auch nicht möglich, einen Bescheid für die Multimodale Komplexbehandlung des Diabetes einer Uniklinik innerhalb von 6 Monaten zu erstellen.

    verwundert

    merguet

    Guten Tag,

    die Kasse scheint die gleiche zu sein, die serienweise prüft. Das wird ein weiteres Beispiel des völlig ohne Maß und Ziel stattfindenden Prüfgebarens.

    Die Recovery-Studie war retrospektiv und legt eine ca.30% verbesserte Überlebenswahrscheinlichkeit nahe. Das reicht offenbar nicht. Falls man das noch für ethisch vertretbar hält in einer Situation, in der Ärzt*innen und Pflegekräfte nach jedem Strohhalm greifen, um das dauernde Sterben aufzuhalten, genau da die Axt anzulegen, bitte.

    Ich begreife das alles nicht mehr und subsummiere das auch unter Entsolidarisierung.

    Die gleiche Kasse greift bei uns auch die Isolierung an.

    Gruß

    Merguet

    Guten Tag,

    auf Seite 3 heißt es:

    "

    Aktualisierung 18.11.2021: Der Begutachtungsleitfaden wurde zum 18. November 2021 überarbeitet.

    Am 26. Oktober 2021 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rückwir-kende Klarstellungen gemäß § 295 Absatz 1 Satz 8 und § 301 Absatz 2 Satz 6 SGB V zu Strukturmerk-malen des Operationen- und Prozedurenschlüssels 2021 veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund ent-fallen die SMB 05 und 35. Bei den SMB 01, 04, 07, 10, 24, 25, 40, 42 und 43 sind entsprechende An-passungen erfolgt.

    In der tabellarischen Übersicht der Strukturmerkmalbewertungen auf den Seiten 25–26 ist die Spalte „Zeitraum OPS-Merkmal" ersetzt worden durch die Spalte „Bemerkungen". "

    Gruß

    merguet

    Guten Tag,

    durch unterschiedliche Mechanismen (unterschiedliche Fristen bei Corona, Sammlung von PA zum Quartalsende usw.) ergibt sich , dass zum Jahresende zwischen dem 23.12. und dem 7.1. die Frist für 652 Fälle abläuft. Damit endet die Frist für 10 % der Gesamtmenge der Prüfungen des Jahres innerhalb von 14 Tagen "zwischen den Jahren".

    Dies geschieht, nachdem die Fristen für die Anträge und Einreichungen für STROPS in die Sommerferien fielen, die Nachlieferungen und Prüfungen zumindest teilweise in die Herbstferien und die Bescheide vermutlich in die Weihnachtszeit fallen. Ich kann das nicht mehr für Zufall halten.

    Zum Zeitpunkt der auslaufenden Fristen wird in D und damit vermutlich auch bei uns die höchste COVID-Intensivbelegung zu erwarten sein.

    Gruß

    merguet