Beiträge von merguet

    Guten Tag,

    immerhin wurde auch nach Ihrer Auffassung generalisiert. Gleichwohl findet sich trotz des Urteils des BSG aus 2013 keine Vorgabe im OPS. Das bestätigt einmal: Wenn der OPS etwas zulasten (oder besser: zu den Pflichten) des KH vorgibt, wird streng nach Wortlaut geurteilt. Wenn es eine solche Vorgabe nicht gibt, wird etwas interpretiert und zusätzlich eingeführt. Denn auch dieses BSG Urteil ist nicht im Sinne einer strengen Wortlauterfüllung gesprochen worden. So schaukeln sich die Ansprüche aus Komplexziffern im Laufe der Jahre auf.

    Gruß

    merguet

    Guten Morgen,

    von einem "Abwertungswettlauf" zu sprechen, ist schon sagenhaft. Sofern mal irgendwann bei der Interpretation durch den MD die Kirche im Dorf geblieben wäre, bräuchten wir die ganze Diskussion nicht. Es wird im lfd. Verfahren dauern nach arbeitsvertraglichen Regelungen der Behandlungsleitung gesprochen. Der MD hat die mind. 50% Anwesenheit erfunden. Der MD hat die doppelte ZWB bei interdisz. Intensivstationen erfunden. Der MD hat die 6 Monate Erfahrung auch des nächtlichen Schichtdienstes erfunden. Das alles steht nirgends. Es gibt heute nicht und es gab dazu vorher nicht irgendeinen textlichen Hinweis im OPS. Das alles macht die Anforderungen teilweise unerfüllbar.

    Die nun veröffentlichte Klarstellung zur Behandlungsleitung sagt IMHO nur, dass keine weiteren Anforderungen zu stellen sind, es sei denn, die Vorgaben sind im OPS explizit benannt. Was das mit Abwertung zu tun hat, ist schleierhaft. Es bremst den MD nur bei der Verfassung neuer, eigener Regeln.

    Hinsichtlich des FA-Standards hat sich durch die umständliche Formulierung nichts geändert, man könnte höchstens hineindeuten, dass nach Kontakt mit den FA-Standard WB-Assistent*innen erneut eine 30 min. Frist läuft, ist aber sicher eine gewagte Interpretation.

    Und dass die Formulierung "die die Probleme der Patienten kennen" aus dem OPS wegfällt, macht die in vielen Häusern gegebene und qualitativ hochwertige Dienststruktur überhaupt erst möglich, da diese vom MD immer wieder angegriffen wurde. Ein Stück Realismus in eine ansonsten verkopft konstruierte unrealistische Anforderung.

    Gruß

    merguet

    Guten Tag,

    und wieder verschiebt sich dann die Grenze. 3 Minuten? 27? 54? Zwischendurch mit eigenem Kreislauf oder Rhythmus, mechanische oder manuelle Reanimation? Wie lange?

    remember: Ambulare (lat.): umherwandeln....

    Gruß

    merguet

    Guten Morgen,

    Es ist alles wie immer. Streng nach Wortlaut. Geprüft wird sehr feinsinnig. Wesentliche Kipphebel:

    genaue Zeitendokumentation (mind. 30 Min.)

    "Verwendung spezifischer Anamnese- und Befundbögen" Vorsicht: Hier wird ein eigener Bogen gefordert. Ein Dokubogen der Teamsitzungen mit Erwähnung der anamnestischen Aspekte reicht nicht.

    Erfüllung der Punkte biografische, soziale und Familienanamnese

    Alle folgenden Leistungen: Meint: ALLE folgenden Leistungen. Dezidierte Beschreibung notwendig.

    1-945.1 Spezifische Fallkonferenz MIT PROTOKOLL + Zeiten). Alle Disziplinen mit Handzeichen. Jugendhilfe / Jugendamt in COVID-Zeiten per Online-Konferenz: Beweise beschaffen.

    Rechnen Sie bitte v.a. bei einigen führenden Kassen mit 100% Prüfungen. Rechnen Sie damit, dass jeder Satz zu Ihren Ungunsten ausgelegt wird. Rechnen Sie mit Begriffsdefinitionen, die Sie noch nie gehört haben.

    Rechnen Sie damit, dass bei Jugendlichen diskutiert wird, ob es hier noch um Kindswohl geht.

    Gruß

    merguet

    Guten Morgen,

    ich hänge mich an diesen Thread:

    Eine wesentliche Kasse weist aus mehreren unabhängigen Landesverbänden die Kombination B34 + U07.1 zurück.

    Offenbar hat der übergeordnete Bundesverband einen Sachverhalt empfohlen:

    Text

    "In diesem Fall wird der ICD B34.2 als Darstellung einer (Corona-)Virusinfektion kodiert. Im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie,ist die Kodierung nicht korrekt. Laut der DKR D012 (Tabelle 2) und dem darin enthaltenden Verweis auf die DIMDI-FAQ 1018, ist die B34.- als Kodierung für diese Fälle nicht vorgesehen. Die ICD U07.1!/U07.2! stellen die konkrete und spezifische Kodierung der COVID-19-Infektion dar, sodass sich der ICD B34.- erübrigt bzw. eine unzulässige Doppelkodierung darstellt. Die Primärdiagnose zum ICD U07.1!/U07.2! ist der DIMDI FAQ 1018 zu entnehmen"

    Ich kann der D012 Tabelle 2 keinen Ausschluss entnehmen.

    Dem Beispiel 2 der DIMDI-FAQ 1018 kann ich einen solchen Ausschluss ebenfalls nicht entnehmen. Hier ist die J12.8 nur als ein Beispiel genannt. Wenn aber gleichzeitig mehrere Symptome vorliegen, ist m.E. die B34.2 die spezifischte Form der Kodierung und der Sekundärcode keine Doppelkodierung, sondern eine Präzisierung der Infektion. Dass alberner Weise dann die Allgemeininfektion teurer ist als etwa die klar umrissene Covid-Pneumonie ist doch ein Kalkulationsproblem, oder liege ich falsch?

    Ich bitte die Foristen um Ihre Meinung.

    Gruß

    merguet

    Guten Tag,

    das ganze gerät zum absurden Theater. Ein Schockraum stellt, jedenfalls bei großen Klinik, den Inbegriff von Maximalversorgung dar. Gegen die Entscheidungen des BSG kann nur noch eine andere Gesetzgebung helfen, die ist aber nicht in Sicht, weil die ganze Versorgung unter dem Diktat der Ökonomie steht. Wie soll man gegen solchen Unsinn auch Gesetze schreiben.

    Es bleibt übrig, dass ein maximalmedizinischer Bereich nach Richterrecht zur vertragsärztlichen Versorgung zählt.

    Einziger Schimmer: Verlegungsfall. Man kann also nicht anders, als weitere Fälle durch die Instanzen zu treiben, um wenigstens nicht den Einsatz bei drastisch Verletzten mit riesigem Aufwand dann auch ambulant abrechnen zu müssen.

    Aus meiner Sicht ist dieses Urteil in der langen Geschichte absurder Entscheidungen mit zu den krassesten zu zählen.

    Diese Entscheidungen basieren auch nicht auf Unwissen, sondern ergehen in voller Absicht. Es folgt der Ideologie, dass das System insgesamt billig bleiben muss.

    Die Kosten für all diese Infrastruktur müssen dennoch irgendwie bezahlt werden. Durch Schulden, Steuern, Ausgleichszahlungen. Insofern auch ökonomisch eine Milchbubenrechnung.

    Währenddessen werden die Kontrollinstanzen und -mechanismen immer weiter aufgebläht. Auf Kosten des Gesamtsystems.

    Gruß

    merguet

    Guten Morgen,

    es ist einfach krank. "Mit der Behandlung in einem Schockraum ist regelmäßig noch keine spezifische Einbindung in das Versorgungssystem eines Krankenhauses verbunden."

    Was denn sonst?

    Alles daran ist falsch. "Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage" (Goethe über die Rechtsgelehrsamkeit).

    Gruß

    merguet

    Guten Morgen,

    die ersten Prüfungen finden statt. Offenbar herrschen diskrete regionale Unterschiede. Es gibt eine umfangreich UL-Anforderung. Jede Ziffer der Vorgaben wird inklusive jeden Spiegelstrichs einzeln abgefragt. Für die RiLi mit ca. 12 Seiten wird eine LIste der Nachweise bereitgestellt, die etwa 18 Seiten hat. Alle UL werden akribisch geprüft.

    Den KH werden die Ergebnisse nicht mitgeteilt, es wird ein Bericht erstellt, der dann den KK zugeht.

    Die Prüfkriterien wurden soeben verschärft. Offenbar gibt es eine Reihe von MA beim MDS, welche gezielt mögliche Vorgaben aus Leitlinien, Empfehlungen von Fachgesellschaften und Rechtsprechungen studieren, um immer weitere Anforderungen einzusetzen. Die Anforderungen werden damit zunehmend unerfüllbar, sind klinisch oft völlig ohne Sinn und in aller Regel vor allem nicht evidenzbasiert. Die Evidenz wird nur bemüht, wenn es um Aberkennung von Einzelleistungen geht.

    Die Verschärfung kommt zu einem Zeitpunkt, in dem das BMG versucht hat, die Auslegung des MD hinsichtlich der OPS-Kriterien anzuhalten bzw. die Tiefe der Interpretation zu mildern.

    Daran ist nichts lustig. Nur die Atmosphäre wird immer als gut beschrieben. So wichtig.

    Gruß

    merguet

    Guten Tag,

    es gibt eine Alpha S ID Datei beim DIMDI/BfArm. Darin sind die SI-Nummern und die Orha-Codes verzeichnet.

    Einige KIS können die verarbeiten.

    Das alphabetische Verzeichnis enthält i.d.R. schon die vollständigen korrekten Krankheitsbezeichnungen (Vorschlag in der Auswahlliste des Thesaurus je nach Kodierungs-Software). Einige KIS können die Bezeichnung übernehmen, ggf. auch die Codes. Intern sind die dann sichtbar und können sicher auch ausgewertet werden.

    Allein: Nach Außen werden die Differenzierungen nie übergeben. Es bleibt dann bei z.B. C49.2, obwohl sich dahinter

    Das praktische Problem ist allerdings eher, dass viele SE nicht konkret im Arztbrief bezeichnet sind. Die exakte Übereinstimmung mit dem Bezeichnungs-Text der SE ist dann meist nicht gegeben und kaum aufzufinden.

    Bei über 9.000 SE Codes eine inhaltlich kaum zu leistende Arbeit

    Gruß

    Merguet

    Beispiel C49.2, haben eben keine Orpha-Nummer

    alpha ID Nummer ICD 10
    I102087 C49.2 Bösartige Neubildung der Aponeurosis plantaris
    I103122 C49.2 Bösartige Neubildung der Plantarfaszie
    I30148 C49.2 Bösartige Neubildung der Weichteile der Hüfte
    I30142 C49.2 Bösartige Neubildung der Weichteile der unteren Gliedmaßen
    I102139 C49.2 Bösartige Neubildung des Beinbindegewebes a.n.k.
    I30143 C49.2 Bösartige Neubildung des Bindegewebes der Hüfte
    I102140 C49.2 Bösartige Neubildung des Bindegewebes der unteren Extremität a.n.k.
    I30140 C49.2 Bösartige Neubildung des Bindegewebes der unteren Gliedmaßen
    I102141 C49.2 Bösartige Neubildung des Fersenbindegewebes a.n.k.
    I102142 C49.2 Bösartige Neubildung des Fußbindegewebes a.n.k.
    I102661 C49.2 Bösartige Neubildung des Kniebindegewebes a.n.k.
    I102659 C49.2 Bösartige Neubildung des Kniekehlenbindegewebes a.n.k.
    I102660 C49.2 Bösartige Neubildung des Knöchelbindegewebes a.n.k.
    I102658 C49.2 Bösartige Neubildung des Oberschenkelbindegewebes a.n.k.
    I102666 C49.2 Bösartige Neubildung des Wadenbindegewebes a.n.k.
    I102657 C49.2 Bösartige Neubildung des Zehenbindegewebes a.n.k.
    I110773 C49.2 Hüftsarkom
    I30146 C49.2 Karzinom der Weichteile der Hüfte
    I30145 C49.2 Karzinom der Weichteile der unteren Gliedmaßen
    I111218 C49.2 Liposarkom des Oberschenkels
    I30139 C49.2 Sarkom der Weichteile der Hüfte
    I30147 C49.2 Sarkom der Weichteile der unteren Gliedmaßen
    I30144 C49.2 Sarkom des Bindegewebes der Hüfte
    I30141 C49.2 Sarkom des Bindegewebes der unteren Gliedmaßen