Beiträge von NorbertRoeder

    Wir möchten in eigenem Interesse eine Tabelle erstellen, die allen öffentlich zur Verfügung steht. In der Tat existieren verschiedenste Tabellen, die z.B. einzelne Grouperhersteller erstellt haben und benutzen. Diese Tabellen sind aber nicht öffentlich und damit nicht transparent. Gruppierungsergebnisse sind nicht nachvollziehbar, da keine Dokmentationen für das Mapping vorliegen. Wir möchten eine nachvollziehbare kommentierte Mappingtabelle erstellen, die sich auch einer öffentlichen Diskussion stellen kann.

    Das Ergebnis unserer Bemühungen ist nicht die offizielle Tabelle

    Ich möchte nicht über den Sinn der Erstellung einer zusätzlichen Tabelle diskutieren. Wer die Erstellung dieser dann später sich der öffentlichen Diskussion stellenden Tabelle unterstützt, ist sehr willkommen. Ob es sich lohnt, eine transparente Tabelle zu haben, muss jeder selbst entscheiden. Ich bin sicher, dass es sich lohnt.

    Wer es für nicht sinnvoll hält und auf eine offizielle Tabelle warten möchte, kann dies natürlich auch gerne tun.

    Ich hoffe, ich habe damit alle Fragen beantwortet.


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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:

    Sehr geehrter Dr. Roeder,
    an dieser Stelle eine kurze Zwischenfrage: Wozu kann diese Mappingtabelle verwendet werden ? Die Kodes des MBS schienen mir nicht kompatibel zu den ICD-10-AM Prozedurenkodes... Irre ich hier?


    MBS ist der ICD10 AM Prozedurencode. Es gibt aber zwei Versionen. Für die Version 4.1 der AR DRGs ist die Version 1 der ICD10 AM Procedurencodes gültig

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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    Wir erstellen derzeit eine Mappingtabelle für die Versione OPS 2.0/2.1 zum australischen MBS. Wir könnten noch Unterstützung gebrauchen für die Fachgebiete:
    Unfallchirurgie
    Gynäkologie
    Augenheilkunde
    Allgemeinchirurgie
    Urologie
    Nuklearmedizin
    Neurologie


    Wer noch weitere Fachgebiete anbieten kann, ist sehr willkommen.

    Wir stellen eine Access Anwendung mit den von uns vorgemappten Daten für das Fachgebiet zur Verfügung. Diese muss dann kurzfristig penibel überprüft und kommentiert werden (Anleitung gibt es dazu). Die Ergebnisse sammeln wir wieder ein und kombinieren sie zu einer kompletten Mappingtabelle.

    Wer macht noch mit ?

    Bitte Adresse mailen an:

    nr@thgms.uni-muenster.de

    Vorausetzung: Gute OPS Kenntnisse und Kenntnisse der DRG Systematik

    Wer mitmacht, erhält zum dank später die gesamte Mappingtabelle.

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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    Zitat


    Ja. Bei der DRG-Ermittlung spielen die Fachabteilungsgrenzen doch keine Rolle: Es gehen x Diagnosen in den Grouper hinein, der Algorithmus prüft auf DRG-relevante Hauptdiagnose (und ggf. die zugehörige / nicht zugehörige Prozedur), auf weitere - evtl. PCCL-relevante Diagnosen und gibt dann - hoffentlich - die korrekte DRG aus. Dabei ist es nach meinem Verständnis doch unerheblich, in welcher Fachabteilung diese oder jene Diagnose dokumentiert wurde ? Oder habe ich wieder mal das berühmte "Brett vorm Kopf" ?

    Liebe Grüße
    B. Sommerhäuser

    Alles richtig. Alle Fachabteilungsentlassungsdiagnosen bilden die gesamten Entlassungsdiagnosen für den Patienten (diese gehen in die Gruppierung ein). Aus den Fachabteilungsentlassungsdiagnosen ist die DRG-Hauptdiagnose zu bestimmen (und eventuell ein abweichende FP/SE Hauptdaignose, wenn abweichend)


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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    Es gibt nur eine DRG Hauptdiagnose für den gesamten Aufenthalt, unabhängig von der Anzahl der durchlaufenen Fachabteilungen. EDV technisch existieren dei Fachabteilungs-HDs. Manche Systeme (MEDICO \S, GWI Orbis etc. ) unterstützen aber auch jetzt schon die DRG Hauptdiagnose (heißt nur nicht immer so).

    N.Roeder

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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    Zitat


    Original von Scholz:

    Lieber Herr Roeder,

    einverstanden, dass die Zeiten wichtig sind, aber wie erfassen Sie in Münster nun diese Stunden?
    Teilweise Online (Neues ICU Dokusystem), teilweise in einem Beatmungsbuch


    Beatmungsbuch am Gerät? Ein weiteres Formular in der Patientenakte und letztlich per Taschenrechner oder im Kopf addieren? Haben Sie eine EDV-Maske für Mehrfach-Beatmungsepisoden?


    Im Online System ja, im KIS nein

    Zitat


    Und wie ist der Datenfluss, nachdem Sie die Stunden in "Ihrem" System haben? Gibt es da schon ein KIS, welches diese Daten irgendwohin weitermeldet?


    Wird in der Summes ins KIS eingetragen. Mehrfachbeatmungen gibt es ja auch glücklicherweise eher selten.

    Zitat


    Müssen die Stunden nun in den §301-Datensatz oder nicht oder ab wann? Ist der §301-Datensatz derjenige, den Sie in Ihrem Post (s. o.) meinen, oder gibt es auch noch einen Fallpauschalengesetz-Datensatz?


    Siehe Fallpauschalengesetz

    Zitat


    Gibt es eine Regel, inwieweit Stunden und Beatmungs-OPS parallel geführt werden müssen oder reicht alternativ eins von beidem?


    Nein, ich kenne keine Regel, denke beides sollte unbedingt erfasst werden.

    Zitat


    Vielleicht wissen Sie Rat oder eine Quellenangabe :rolleyes:?

    Viele Grüße aus Freyung

    B. Scholz


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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    Im Datensatz, der im Fallpauschalengesetz als zu übertragender Datensatz festgelegt ist, wurde leider die Beatmungszeit vergessen. Daher sind die OPS Kodes wichtig. Wichtiger ist aber die Betamungszeit in Stunden, da nur damit auch eine adäquate Weiterentwicklung des Systems erfolgen kann.

    N.Roeder
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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    [quote]
    Original von Kuypers:
    Hallo Hr. Roeder,

    diese Auslegung entspricht aber nicht die Definition der HD in den DKR. Hier steht als Zusatz: Der Begriff "nach Analyse" bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes,

    Roeder
    Am Ende des stationären Aufenthaltes ist doch eine klare Definition finde ich.Das ist der Zeitpunkt, an dem der Pat. entlassen wir. Wenn Sie von da aus zurückblicken, können Sie doch nicht schon das Ergebnis der Patho kennen, was erst zwei Tage später diagnostiziert wird. Da sind meiner Meinung nach die DKR ganz eindeutig.


    --
    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    Befunde, die NACH der Entlassung bekannt werden, dürfen nicht mehr die Kodierung im laufenden Aufenthalt beeinflussen. Darauf baut das DRG System auf. Sie bestellen bei malignem Befunde den Pat ja wieder ein, haben dann den Tumor als HD und führen weitere Diagnostik (Staging etc.) und Therapie durch. Wenn Sie schon bei dem Erstaufenthalt den Tumor zur HD machen, werden Pat mit sehr geringem Aufwand (und geringen Kosten) mit den wirklichen Tumorpatienten gemischt. Dann ist das Prinzip der kostenhomogenen Gruppen nicht mehr erfüllt. Gehen beide Fälle in die Kostenkalkulation ein, wird der Erlös für die "echten" Tumorfälle mit dem vollen Leistungsumfang verwässert. " Die "unechten" Fälle wird Ihnen der MDK sowieso rausprüfen. Bitte beachten Sie die KDR. Die HD wird rückblickend (also nach Abschluss den Aufenthaltes) betrachtet festgelegt. Den Zeitpunkt des Rückblicks können Sie nicht über das Entlassungsdatum hinaus extendieren. Damit ist klar, dass spätere Erkenntnisse (Pathobefund) nicht mehr in die Kodierung eingehen.

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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    Warum sehen Sie alle keine Vorteile in der Teilnahme an der Kalkulation? Kaum jemand wird gute Voraussetzungen haben. Ich glaube aber, dass man sich jetzt dazu zwingen muss. Die meisten Vorteile wird man selbst daraus ziehen. Ohne hausinterne Kostentransparenz ist meiner Meinung nach keine Prozessoptimierung möglich. Wo wollen Sie anfangen, wenn Sie nicht wissen, wo Ihre Probleme sind.

    Auch für uns ist die Kalkulation extrem aufwändig. Sie ist aber aus meiner Sicht sehr sinnvoll und wird die Problembereiche im Klinikum sehr schnell offenlegen. Darüber hinaus muss Kalkulation geübt werden (Methodik aufbauen, Leistungserfassungssysteme optimieren etc.)

    Jetzt ran, das schafft wirklichen Vorsprung!

    Vielleicht kann ich noch den einen oder anderen motivieren. Am 2.11. ist Abgabeschluss.

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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    Scholz
    Ich meine, dass es hilfreich wäre, die Zusätze "V" und "N" wieder bzw. neu einzuführen. ("Verdacht auf" und "Nicht DRG-relevant", also zwar gesichert, aber aktuell nicht von Bedeutung).

    Diagnosen mit einem dieser Zusätze müßte der Grouper ignorieren, für die individuelle Abbildung des Behandlungsfalles wären diese Diagnosen aber brauchbar (Anamnese, Procedere), insbesondere, wenn sie - wie ich es generell fordere - durch einen Zeitstempel im chronologischen Zusammenhang betrachtet werden. Auch für andere Auswertungen, evtl. sogar für die Frage nach dem Resourcenverbrauch, also DRG-Split oder nicht, könnte man diese Diagnosen heranziehen.

    Gegroupt würde also nur mit Diagnosen, die die genannten Zusätze nicht tragen.


    Roeder
    Völlig richtig, da kann ich mich nur anschließen. Herr Rochell und ich verkünden das seit der Abschaffung der Zusatzkennzeichen. Ich kann nur empfehlen, sie hausintern nicht abzuschaffen und softwaretechnisch so zu verfahren, wie von Ihnen vorgeschlagen (der 301 Datensatz darf diese Diagnosen auch nicht enthalten !).


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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster