Hallo,
beim Überprüfen von DRG-Rechnungen bin ich in den letzten Wochen einige Male über die I28B gestolpert. Hab hierzu nichts im Forum gefunden, aber vielleicht weiß jemand was dazu?
Problem:
1. Fall:
HD S43.1 Luxation des Akromioklavikulargelenkes
OPS 5-79b.01 Reposition durch Schraubenosteosynthese
DRG: I28B andere Eingriffe am Bindegewebe ohne CC
2.Fall:
HD S42.09 Klavikulafraktur
OPS 5-796.20 Reposition durch Plattenosteosynthese
DRG: I28B ...Bindegewebe...
3. Fall:
HD M25.31
OPS 5-79b.h1
DRG: I28B ...Bindegewebe...
Was hat`s damit auf sich? Laut Definitionshandbuch stimmt die DRG, soweit ich das nachvollziehen konnte, aber warum sollte eine Schlüsselbeinfraktur mit einer Bindegewebs-DRG vergütet werden?
Vielen Dank für Anregungen!